Von BIGS-Die Grünen anonymisiertes Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 2.7.2019 in Gutenberg-Stenzengreith

Veröffentlicht: Samstag, 29. Juni 2019

 Tagesordnung 

 

A) Öffentlicher Sitzungsteil 

1.)       Eröffnung und Begrüßung 

2.)       Feststellung der Beschlussfähigkeit 

3.)       Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019 

4.)       Fragestunde

5.)       Beratung und Beschlussfassung - Auflage Örtliches Entwicklungskonzept 1.00 

6.)       Beratung und Beschlussfassung - Auflage Flächenwidmungsplan 1.00 

7.)       Ansuchen von Herr ... / Frau ..., Grundstück Nr. 606/3 KG Kleinsemmering 

über privatwirtschaftliche Maßnahmen; Beratung über weitere Vorgehensweise 

und Beschlussfassung  

8.) Lokale Agenda 21 – Präsentation des Leitbildes Gutenberg-Stenzengreith 2025 

9.) Bericht der Rechnungsprüfer 

10.) Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG -

Bericht über den Jahresabschluss 2017 

11.) Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG -

Bericht über den Jahresabschluss 2018 

12.) VRV 2015 – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung        – allgemeine 

Informationen 

a)         Beschluss       über    Bewertung      der      Grundstücke   nach    dem 

Grundstücksrasterverfahren 

b)        Beschluss       über    Bewertung      der      Straßen           nach   dem dreigliedrigen 

Straßenzustandsbe-wertungssystem,           mit einem       Durchschnittswert     der 

Errichtungskosten      und      einem Abschlagsraster          lt.         Empfehlung    des Landes 

Steiermark 

13.) Antrag      des     Jagdvereines   Kleinsemmering         –          Aufteilung       bzw.Vergabe des Gemeindejagdgebietes in einzelne Katastralgemeinden (Kleinsemmering & Garrach) – 

Beratung und Beschlussfassung 

14.) Projekt Neuerrichtung Gemeindeamt; Neugestaltung Dorfplatz, etc. / weitere 

Vorgehensweise 

15.) Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur- und Jungmusikerförderung 

2018/2019 

16.) Ansuchen Sportverein Union Gutenberg – Nachwuchsförderung 2019 

17.) Projekt     Errichtung      einer    Photovoltaikanlage    auf       dem     Gebäude        derFeuerwehr Kleinsemmering-Hofstätten 15,96 kWp 

18.) Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von ... 

19.) Allfälliges 

Am 2. Juli 2019 findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung im Sitzungssaal der Gemeinde 

Gutenberg-Stenzengreith eine nicht öffentliche Sitzung statt. 

 

 

A) Öffentlicher Sitzungsteil 

 

 

 

1.         Eröffnung und Begrüßung 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt alle anwesenden 

Gemeinderäte/Innen und Zuhörer. 

 

2.         Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Entschuldigt haben sich: 

•          GR Gerald Konrad (GRÜNE) 

Der      Bürgermeister           stellt    somit   die       Beschlussfähigkeit      bei       Anwesenheit von       14 Gemeinderäten/Innen fest. 

Bürgermeister ... stellt die Anträge auf Abänderung der Tagesordnungspunkte 

wie folgt: 

Abänderung und Aufnahme von Tagesordnungspunkten: 

3.         Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019 

4.         Fragestunde

 17. Projekt Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Feuerwehr 

Kleinsemmering-Hofstätten 15,96 kWp 

18. Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von ... 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abänderung der Tagesordnung und 

die Aufnahme von zwei weiteren Tagesordnungspunkten von 17.) und 18.). 

 

3.         Fragestunde

Wortmeldungen: 

FRAGE 1) 

GR ... (ÖVP) informiert, dass aufgrund der Regenwässer Gefahr in Verzug beim Anwesen           „Gartenhansl“ besteht. Dadurch, dass die Dachrinnen kaputt sind, werden die 

Regengewässer zum Hang Richtung GWS Siedlung abgeleitet. Durch die starken Regenfälle 

beginnt der Hang immer wieder zu rutschen. Die GWS wurde schon öfters darüber in 

Kenntnis gesetzt. Seitens der GWS wurde noch nichts unternommen.  

Bürgermeister ... wird sich dieser Sache annehmen und die GWS benachrichtigen. 

Vizebürgermeister ... hat sich vor Ort ein Bild über die Situation gemacht. Von 

einer Mieterin (GWS) hat er ebenfalls Fotos erhalten.  

FRAGE 2) 

GR ... (ÖVP) informiert, dass sich beim Handlauf (Funcourt) Glasfasersplitter lösen, 

dadurch besteht für alle Benützer Verletzungsgefahr. GR ...(ÖVP) schlägt als Lösung vor, 

den Handlauf mit Proxiharz zu reparieren.  

GR Dr. Gerhard Pichler informiert, dass noch ein Haftrücklass für den (Funcourt) besteht 

und ob wir eine andere Firma mit der Reparatur beauftragen können? 

Der Bürgermeister teilt mit, dass mehrmals versucht wurde diese Firma zu erreichen. Der 

einbehaltene Haftrücklass wird an und für sich für solche Mängel herangezogen. Am Boden 

gibt es außerdem auch Beschädigungen die zu reparieren sind. Eine Begehung mit den 

Gemeindearbeitern und Herrn Bauer Manfred hat bereits stattgefunden.  

GR Ing. ...(SPÖ) spricht sich gegen die Verwendung mit Harz aus, da dieses 

gesundheitsschädlich sei. Ein Fachmann soll mit der Reparatur betraut werden.  

Bürgermeister Ing. ... meint dazu, dass sich die Gemeinde noch einmal diese 

Schäden anschauen soll und gegeben falls eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen 

wird. 

FRAGE 3) 

GR Dr. Gerhard Pichler möchte wissen, ob bereits Angebote und Konzepte für die 

Grünraumgestaltung von Gärtnern eingelangt sind.  

Bürgermeister ... berichtet, dass von den Firmen noch keine Angebote vorliegen.   

FRAGE 4) 

GR Mag. ... (SPÖ) möchte wissen wie es mit den neuen Buszeiten aussieht? Das 

Busunternehmen Hauswirth wird den Busbetrieb für den Schülertransport einstellen. 

Der Bürgermeister berichtet, dass die Firma ... für die Gemeinde St. Radegund 

nicht mehr fahren wird, jedoch für die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith weiterhin den 

Schülertransport übernehmen wird. Die Buszeiten ändern sich nur minimal. Die Eltern 

wurden dahingehend von der Busfahrerin bereits vorab informiert. 

Aufgrund keiner weiteren Anfrage schließt der Bürgermeister die Fragestunde. 

4.         Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019 

Der      Bürgermeister           legt      das      Protokoll         vom     13.06.2019    dem     Gemeinderatzur 

Beschlussfassung vor. 

Der      Gemeinderatbeschließt       mehrheitlich   das      Sitzungsprotokoll       der 

Gemeinderatssitzung vom 13.06.2019. 

Abstimmung: 

Dafür: angenommen

Enthaltung: 

...(SPÖ)

Begründung: 

GR ... war bei der Sitzung vom 13.06.2019 nicht anwesend. 

 

5.         Beratung und Beschlussfassung - Auflage Örtliches Entwicklungskonzept 

1.00 

Der Bürgermeister begrüßt Herrn DI (FH) ... und bedankt sich für das 

Kommen. Im Weiteren übergibt Herr Bürgermeister Ing. ... das Wort an Herrn DI 

(FH) .... 

DI (FH) ... begrüßt alle Anwesenden und erläutert das Örtliche Entwicklungskonzept 

(ÖEK) 1.00. Das Örtliche Entwicklungskonzept wurde von ...., 

Mariahilferstraße 20, 8020 Graz erstellt. Anhand der  Power Point Präsentation wird dem 

Gemeinderat das ÖEK umfassend erklärt.  

Wortmeldung: 

Vizebürgermeister ... möchte wissen, ob noch Details von den einzelnen 

Ortsteilen kommen? Es sind Zuhörer bei dieser Sitzung und möchten Einzelheiten und 

Informationen zum neuen örtlichen Entwicklungskonzept bekommen. 

Herr DI (FH) Roman ... geht auf die individuellen Fragestellungen ein.  

Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith hat gem. § 24 iVm § 42a Stmk. 

ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017, am 02.07.2019 die öffentliche 

Auflage des Entwurfes des Örtlichen Entwicklungskonzeptes mit Entwicklungsplan Nr. 1.00 

der neuen Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith, öffentlich aufzulegen in der Zeit von 

05.08.2019     bis      30.09.2019,    beschlossen.   Die      rechtlich          verpflichtende           öffentliche 

Versammlung (gemäß § 24 (5) Stmk. ROG 2010) findet am 11.09.2019 statt. 

Das      Örtliche          Entwicklungskonzept (in        der     Folge   kurz     „ÖEK“ genannt)         Nr.      1.00     der 

Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith besteht aus dem Verordnungswortlaut, dem Örtlichen 

Entwicklungsplan       (in        der      Folge   kurz    „ÖEP“ genannt)        im        Maßstab         1:10.000         als       Planwerk

und dem         zugehörigen Erläuterungsbericht (GZ: 226FR17, Stand: 26.06.2019). In 

Abstimmung   mit     den      geltenden      Raumordnungsgrundsätzen des      Steiermärkischen

Raumordnungsgesetzes 2010 (LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017; in der Folge kurz 

„Stmk ROG 2010“), den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms 2009 (LGBl. Nr. 

75/2009          idF      LGBl.    Nr.       37/2012;         in         der      Folge   kurz     „LEP     2009“),            dem    Regionalen 

Entwicklungsprogramm Oststeiermark (LGBl. Nr. 86/2016; in der Folge kurz „REPRO“) und 

der      Verordnung   der       Steiermärkischen      Landesregierung        vom     12.09.2005    über    ein

Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LGBl. Nr. 117/2005; 

in der Folge kurz „SAPRO Hochwasser“) werden die Entwicklungsziele und Maßnahmen für 

die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith kurz-, mittel- bis langfristig (15 Jahre) gem. den 

Bestimmungen der §§ 24 und 42a Stmk. ROG 2010 neu festgelegt. 

Der      Örtliche          Entwicklungsplan       Nr.       1.00    (GZ:     226FR17,       Stand   der      Ausfertigung: 

25.06.2019) im Maßstab M 1:10.000 basiert auf entzerrten Orthofotos (Quelle: LBD-GIS 

Steiermark, Stand: August 2017 sowie auf Nachträgen aufgrund der durchgeführten 

Bestandsaufnahme/-analyse vom     September     2017) und      ist        dieser integrierender

Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.00 der Gemeinde Gutenberg-

Stenzengreith. Das Örtliche Entwicklungskonzept/ Entwicklungsplan Nr. 1.00 wurde in 

enger Abstimmung mit den Mandataren des Gemeinderates ausgearbeitet und wurden die 

Verordnungsgrundlagen        vom     Raumplanungsbüro    Pumpernig      &        Partner           ZT        GmbH, 

Mariahilferstraße 20/I, 8020 Graz (GZ: 226FR17, Stand: 25.06.2019) zusammengestellt 

und raumordnungsfachlich verfasst. 

Auf Antrag des Bürgermeisters ... erfolgt die Beschlussfassung zur 

Auflage           des     Örtlichen         Entwicklungskonzeptes          1.00    einstimmig      durch 

Handerheben. 

 

6.         Beratung und Beschlussfassung - Auflage Flächenwidmungsplan 1.00 

DI (FH) ... gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des Flächenwidmungsplanes 

1.00. Dieser Plan wird ebenfalls mittels einer Power Point Präsentation dem Gemeinderat 

eingehend erläutert. 

Wortmeldung: 

GR       ... (ÖVP)          fragt,   ob        alle     Baulandwünsche        bei       der     Erstellung       des 

Flächenwidmungsplanes berücksichtigt worden sind? 

Bürgermeister Ing. ... teilt mit, dass sich der Raumordnungsausschuss mit 

allen    Baulandwünschen     auseinandergesetzt    hat      und     ein       Großteil         konnte            auch 

berücksichtigt werden.  

Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith hat gem. den Bestimmungen 

des § 38 iVm § 42a Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017, am 

02.07.2019 die öffentliche Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 

beschlossen. Die öffentliche Auflage des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 findet in der Zeit 

von 05.08.2019 bis 30.09.2019 statt. 

Die zeichnerische Darstellung (Planwerk) des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 der 

Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith im Maßstab M 1:5.000, verfasst von der Pumpernig & 

Partner ZT GmbH, Mariahilferstraße 20, 8020 Graz, GZ: 226FR17 (Stand: 25.06.2019) 

basierend auf der digitalen Katastermappe (DKM, Stand: 13.10.2016), bildet einen 

integrierenden           Bestandteil     dieserVerordnung    und      stellt    die       räumlich-funktionelle

Gliederung des Gemeindegebietes in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland gemäß § 26 

(1) Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017 (in der Folge „Stmk ROG 

2010“), dar. Die Bebauungsplanzonierung zum Flächenwidmungsplan Nr. 1.00 gem. § 25 

(2) Z.2 und § 40 (1) Stmk. ROG 2010 idgF ist integrierender Bestandteil des Wortlautes 

und basiert ebenso auf der digitalen Katastermappe mit Stand vom 13.10.2016. 

Die Beschlussfassung zur Auflage des Flächenwidmungsplanes erfolgt auf Antrag 

von Bürgermeister Ing. Mautner einstimmig durch Hand erheben. 

 

7.         Ansuchen von Herr .../ Frau ..., Grundstück Nr. 606/3 KG 

Kleinsemmering         über    privatwirtschaftlicheMaßnahmen; Beratung         über 

weitere Vorgehensweise und Beschlussfassung  

Der Bürgermeister erklärt das Ansuchen bzw. den Wunsch von Herrn ... und Frau 

... und übergibt das Wort an Herrn DI (FH) Roman Janisch. 

Herr DI (FH) ... erläutert das Ansuchen von Herr ... und Frau ... 

und informiert über die getroffenen Vereinbarungen. Das Grundstück Nr. 606/3 KG 

Kleinsemmering wurde mittels des digitalen Flächenwidmungsplanes 1.00 angezeigt. 

Dadurch          es       sich      um       einen   „Alt-Vertrag“ handelt, kann aufgrund der Gesetzeslage eine 

Fristverlängerung       gewährt          werden.          Für      die      „neuen“          Verträge         (privatwirtschaftliche

Maßnahmen gem. § 35 StROG 2010) gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Hier ist bereits 

eine     Klausel           mit       „10      Jahren plus     2         Jahren“ vorgesehen. Herr DI (FH) ... 

empfiehlt für das Ansuchen eine Verlängerung von 5 Jahren zu gewähren.  

Die Gemeinde ist angehalten vorhandenes Bauland zu konsumieren, damit künftig  

weiteres Bauland „neu“ ausgewiesen werden kann.  

Wortmeldungen: 

•          GR Ing. ... (SPÖ): Was passiert, wenn Herr Salicites in den nächsten fünf Jahren 

nicht baut? 

•          Herr DI (FH) ...., dann müsste Herr Salicites das Grundstück verkaufen.  

•          GR ... (SPÖ): Was passiert mit den Bauplätzen die gekauft wurden, aber nicht  gebaut 

werden wird (Nähe Gemeindeamt).  

•          Herr DI (FH) ... meint dazu, dass man sich diese Thematik näher 

anschauen muss, in welchem Zeitraum (Rechtslage) diese Verträge abgeschlossen 

worden sind. Diesbezüglich muss in den Akten nachgeschaut werden, welche 

Vereinbarungen und Fristen getroffen wurden. 

•          GR ... (FPÖ: Kann die Dichte des Baulandes geändert werden? 

•          Herr DI (FH) .... informiert dazu, dass die Mindestdichte für Bauland 

vom Land Steiermark festgelegt wird. Diese wurde von 0,1 auf 0,2 angehoben. Es 

ist ein Landesgesetz und kann nicht mehr geändert werden. 

Auf Antrag des Bürgermeisters ...beschließt der Gemeinderat 

einstimmig eine neue Vereinbarung - privatwirtschaftliche Maßnahmen gem. § 

35 StROG 2010 - mit den Grundeigentümern für das Grundstück Nr. 606/3 KG 

Kleinsemmering abzuschließen.  

 

8.         Lokale Agenda 21 – Präsentation des Leitbildes Gutenberg-Stenzengreith 

2028 

Der Bürgermeister begrüßt Herrn ..., MA und Herrn Mag. ... und bedankt sich 

für Ihr Kommen. Nach der Begrüßung wird das ausgearbeitete Leitbild LA 21 präsentiert. 

Herr ... und Herr ... halten fest, dass dieses ausgearbeitete Leitbild nur ein 

„Entwurf“ darstellt und seitens der Gemeinde ergänzt und abgeändert werden kann. Herr 

... und Herr ... würden auch nach Abschluss des Projektes für eine 

Präsentation für die Gemeindebevölkerung zur Verfügung stehen.  

Bürgermeister Ing. Mautner bedankt sich bei  Herrn ... und Herrn .... für die 

gute gemeinsame Arbeit und das Angebot.  

GR Dr. Gerhard Pichlermöchte wissen, in wie weit diese Punkte vom Leitbild umgesetzt 

werden, mit einem Beschluss des Leitbildes wären ca. 12 Punkte in der Gemeinde 

umzusetzen. 

Mag. ... teilt mit, dass es sich bei diesem Leitbild, um ein sogenanntes „Hilfswerk“ 

für die Gemeinde handelt und einen Leitfaden für die Zukunft darstellen soll. Dieses Leitbild 

soll als Anhaltspunkt für die Zukunft dienen und kann von der Gemeinde auch abgeändert 

werden. 

Dieses Leitbild wird noch in weiterer Folge im Orts- und Entwicklungsausschuss ausführlich 

behandelt werden so Bürgermeister Ing. Mautner und Vizebürgermeister ....      Darüber hinaus          sind     alle      Gemeinderäte/Innen            eingeladen      hier mitzuwirken.  

 

9.         Bericht der Rechnungsprüfer 

Der Bürgermeister übergibt das Wort an die Prüfungsausschuss-Vorsitzende Frau Greiter 

Sabine. 

GR       ... (FPÖ            Sabine berichtet,        dass    die       Prüfung          ordnungsgemäß am 17.06.2019 durchgeführt worden ist. Leider wurde zu Beginn der Sitzung festgestellt, dass Frau ... nicht anwesend ist. Die Ausschusssitzung wurde dennoch abgehalten. Die Prüfung hat einen Kontostand von -113.780,00 EUR, sowie offene Posten von 37.979,00 

EUR ergeben. Es gibt zahlreiche Belege, bei denen es offene Fragen gibt. Mit Frau ...

wurde ein Gespräch geführt und bis zur nächsten Ausschusssitzung sollen diese offenen 

Fragen geklärt werden.  

Wortmeldung: 

Der Bürgermeister merkt an, dass zukünftig auch an Frau ... eine Einladung 

zur Ausschusssitzung ergehen soll (Dienstschluss 17.00 Uhr).  

GR ... (FPÖ) merkt an, dass die Mitglieder Auskünfte zu den Belegen von Frau benötigen. Der Großteil der Belege wurde für in Ordnung befunden. Die fehlenden Belege 

werden in der nächsten Prüfungsausschusssitzung behandelt. 

Seitens des Ausschusses wurde daher kein Antrag auf Entlastung des Gemeindevorstandes 

eingebracht. 

 

10. Gemeinde            Gutenberg      an        der     Raabklamm     Orts-    und  

Infrastrukturentwicklungs KG - Bericht über den Jahresabschluss 2017 

Der      Bürgermeister           übergibt          Herrn   ...        das      Wort   zur       Präsentation des Jahresabschlusses 2017    der      „Gemeinde            Gutenberg      an        der     Raabklamm Orts- und  Infrastrukturentwicklungs KG. 

Die Gewinn- und Verlustverrechnung ergibt einen Jahresfehlbetrag von -11.655,88 EUR. 

Der      Jahresfehlbetrag        wird     in         das      variable           Kapital           (Vollhafter) eingearbeitet.     Die Bilanzsumme weist eine Summe im Aktiva und Passiva von 3.558.027,58 EUR auf, somit ist die Bilanz ausgeglichen. Im Passiva gibt es ein Eigenkapital von 1.041.618,35 EUR, 

Investitionszuschüsse             von 1.770.359,01 EUR, Rückstellungen von 2.870,00 EUR, 

Verbindlichkeiten von 724.423,22 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 18.757,00 

EUR. Im Aktiva gibt es ein Anlagevermögen von 3.523.442,13 EUR, ein Umlaufvermögen 

von 34.105,45 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 480,00 EUR. 

Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis. 

 

11. Gemeinde           Gutenberg      an        der     Raabklamm    Orts-    und 

Infrastrukturentwicklungs KG - Bericht über den Jahresabschluss 2018 

Der Bürgermeister berichtet über den Jahresabschluss 2018 „Gemeinde Gutenberg an der 

Raabklamm Orts- und            Infrastrukturentwicklungs     KG“ und übergibt das Wort an Herrn .... 

Die Gewinn- und Verlustverrechnung ergibt einen Jahresfehlbetrag von -10.453,43 EUR. 

Der      Jahresfehlbetrag        wird     in         das      variable           Kapital           (Vollhafter)     eingearbeitet.             Die 

Bilanzsumme weist eine Summe im Aktiva und Passiva von 3.488.594,66 EUR auf, somit 

die die Bilanz ausgeglichen. Im Passiva gibt es ein Eigenkapital von 1.031.164,92 EUR, 

Investitionszuschüsse von 1.740.873,25 EUR, Rückstellungen in Höhe von 2.950,00 EUR, 

Verbindlichkeiten in Höhe von 684.500,82 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe 

von 29.105,67 EUR. Im Aktiva gibt es ein Anlagevermögen von 3.450.451,92 EUR, ein 

Umlaufvermögen von 37.902,74 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 240,00 EUR. 

Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis. 

 

12. VRV          2015    –          Voranschlags-           und     Rechnungsabschlussverordnung      –   

allgemeine Informationen 

a) Beschluss    über   Bewertung      der      Grundstücke   nach    dem

Grundstücksrasterverfahren 

Herr    ...        berichtet         allgemein        über    die       VRV    2015.   Die kameralistische 

Haushaltsführung wird durch eine „neue“ Haushaltsführung mit einem (3 Komponenten-

Haushalt) abgelöst. Durch diese Umstellung ist es notwendig,  das Anlagevermögen 

(Sachanlagen, Grundstücke und Bauten etc.) der Gemeinde zu erheben und zu bewerten. 

Das Land Steiermark hat Empfehlungen für die Bewertung der Grundstücke bzw. 

Straßenzustandsbewertungen ausgesprochen. 

a) Bewertung der Grundstücke nach dem Grundstücksrasterverfahren: 

Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach dem Grundstücksrasterverfahren. Bei 

der Anwendung des Grundstücksrasterverfahrens ist ein Durchschnittspreis pro m² 

für Bauland und für landwirtschaftliche Nutzflächen nach Lage des Grundstückes 

festzulegen, diese Basiswerte für das Grundstücksrasterverfahren sind Basispreise, 

welche vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) herausgegeben werden. Je nach 

Nutzungsart erfolgen Zu-oder Abschläge gem. § 39 Abs. 4 Z 2 VRV 2015. 

Landwirtschaft            €   4,9149 

Unbebaut                    € 61,2435 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     Mautner         beschließt       der Gemeinderat einstimmig  die Bewertung der Grundstücke nach dem Grundstücksrasterver-

fahren lt. Empfehlung des Landes Steiermark durchzuführen. 

b) Beschluss über die Bewertung der Straßen nach dem dreigliedrigen 

Straßenzustandsbewertungssystem,            mit       einemDurchschnittswert     der 

Errichtungskosten und einem Abschlagsraster lt. Empfehlung des Landes 

Steiermark 

1)         Bewertung     der       Straßen          mit       einem dreigliedrigen 

Straßenzustandsbewertungssystem,            mit       einemDurchschnittswert     der 

Errichtungskosten und einem Abschlagsraster nach der Empfehlung des Landes 

Steiermark: 

Die Straßen werden lt. dem Leitfaden vom Land Stmk. nach einem dreigliedrigen 

Straßenzustandsbewertungssystem bewertet: 

Kategorie        Technische Einschätzung 

A (Gut)             Keine Schäden erkennbar 

B (Mittel)        Schäden erkennbar. Noch keine Beeinträchtigung der Nutzung. 

C ( Schlecht) Starke Beschädigung. Nutzung stark eingeschränkt. Neubau 

erforderlich. 

2)         Für die Errichtung von befestigen und unbefestigten Straßen werden vom Land 

Steiermark folgende Durchschnittswerte bekannt gegeben. 

Straßenart                              Durchschnittswert der Wiederbeschaffung -

Brutto 

Befestigte Straßen                             € 60,-- pro m² 

Gehsteige (mit Randeinfassung)        € 60,-- pro m² 

Unbefestigte Straßenbauten           € 30,-- pro m² 

Nach der Empfehlung des Landes ist zusätzlich ein Abschlagsraster einzusetzen, 

um die Werte möglichst realistisch darzustellen. 

Kategorie        Technische Einschätzung                   Abschlag in % Restnutzugsdauer in Jahren 

....

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     ...         beschließt      der Gemeinderat einstimmig            die       Bewertung     der             Straßen          nach    dem dreigliedrigen Straßenzustandsbewertungssystem,    mit      einemDurchschnittswert der Errichtungskosten             und      einemAbschlagsraster          lt.         Empfehlung    des Landes Steiermark durchzuführen.  

 

13. Antrag des Jagdvereines Kleinsemmering – Aufteilung bzw. Vergabe des 

Gemeindejagdgebietes in einzelne Katastralgemeinden (Kleinsemmering & 

Garrach) – Beratung und Beschlussfassung 

Der Bürgermeister verliest die Anträge des Jagdvereines Kleinsemmering und der 

Jagdgesellschaft Garrach. Der Gemeinderat ist dafür, dass das Jagdgebiet der KG 

Kleinsemmering an den Jagdverein Kleinsemmering und das Jagdgebiet der KG Garrach an 

die Jagdgesellschaft vergeben werden soll. 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           ...        beschließt       der      Gemeinderat 

einstimmig die Aufteilung des Jagdgebietes in der KG Kleinsemmering an den 

Jagdverein Kleinsemmering und in der KG Garrach an die Jagdgesellschaft 

Garrach zu vergeben.  

 

14. Projekt Neuerrichtung Gemeindeamt; Neugestaltung Dorfplatz, etc. / 

weitere Vorgehensweis 

Der Bürgermeister verliest den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn 

Vizebürgermeister ...  

 In        der      letzten            Gemeinderatssitzung wurde die      weitere           Vorgehensweise         zur

Ortskernentwicklung beschlossen.   Dazu    hat       auch   eine     Ausschusssitzung      mit      dem

Projektsteuerer stattgefunden. Herr Ing. ... hat den Ausschuss darüber informiert, dass 

eine neue Ausschreibung in der Zusammenarbeit mit Herr Dr. ... gemacht wird.  

Die Projektausschreibung wird unter dem Titel Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith 

Zu- und Umbau Volksschule & Musikschule / Kindergarten Planersuche und 

Architektur     erfolgen.        Das      gewählte         Verfahren       wird     im       Unterschwellenbereich 

durchgeführt. Diese Art des Verfahrens  wurde von Herr Dr. ... in der letzten Sitzung

genau erklärt. 

Eine Ausschreibung des Projektes wird in der Grazer Zeitung erfolgen. Die Frist für die 

Einreichung wird so zeitnah wie möglich um den 9. August 2019 festgelegt. In einer 

weiteren Orts- und Entwicklungsausschusssitzung (inkl. aller Gemeinderäte) am 21. 

August 2019 sollen alle eingereichten Konzepte mit externen Experten begutachtet 

werden. Im Weiteren sollen 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und für den Gemeinderat als 

Vorschlag aufgelistet werden. Am 28. August 2019 soll über die weitere Vorgehensweise 

bzw. Entscheidung über das Projekt getroffen werden. 

GR ... (SPÖ): Wir haben mit Herrn Ing. ... geredet und haben gesagt, dass eine 

Jury für die Vergabe eingesetzt werden soll.  

Vzbgm...: Die Ausschreibung ist kein Wettbewerb und deshalb ist keine 

Jury zwingend notwendig. 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     ...         beschließt      der Gemeinderat einstimmig, die weitere Vorgehensweise laut Empfehlung des Ausschuss vom 

01.07.2019, dass Herr Ing. Lafer gemeinsam mit Herrn Dr. ... beauftragt wird, 

die Ausschreibung vorzunehmen.  

 

15. Ansuchen            der      Ortskapelle    Gutenberg      –          Infrastruktur- und 

Jungmusikerförderung 2018/2019 

Der Bürgermeister berichtet, dass ein Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur 

und Jungmusikerförderung 2018/2019 eingebracht wurde. Dieses Ansuchen wurde vom 

Bürgermeister verlesen.  

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     ...         beschließt      der Gemeinderat einstimmig eine Förderung für das Jahr 2018/2019 in Höhe von € 1.600,00.   

 

16.       Ansuchen Sportverein Union Gutenberg – Nachwuchsförderung 2019 

Der Bürgermeister berichtet, dass der Sportverein Union Gutenberg um die alljährliche 

Nachwuchsförderung für das Jahr 2019 angesucht hat. Im Vorjahr wurde besprochen, dass 

eine Subvention erst beschlossen wird, wenn eine Aufstellung von den gesamten Ausgaben 

und Einnahmen vom Sportverein offen gelegt wird. Diesbezüglich wurde eine Auflistung 

übermittelt. Der Bürgermeister präsentiert die Ausgaben und Einnahmen des Sportvereins. 

Nach eingehender Beratung stellt Herr Bürgermeister Ing. ... den Antrag dem SV 

Union Gutenberg eine Nachwuchsförderung für das Jahr 2019 zu gewähren. 

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich für den Sportverein Union Gutenberg 

eine Subvention „Nachwuchsförderung 2019“ in Höhe von € 5.000,00 EUR.  

Abstimmung: 

Dafür:  

angenommen

Dagegen: GR ...(ÖVP) 

Begründung: Frau GR ... (ÖVP) ling gibt keine Begründung an.  

 

17. Projekt     Errichtung       einer   Photovoltaikanlage  auf       der     Feuerwehr 

Kleinsemmering 15,96 kWp 

Der Bürgermeister erläutert das Projekt zur Errichtung einer Photovoltaikanlage bei der 

Feuerwehr      Kleinsemmering-Hofstättenmit       ca.      15,96   kWp    und     präsentiert      den

Kostenvoranschlag. Im Nachtragsvoranschlag wurden € 10.000,00 veranschlagt. Das sind 

die aktuellen Errichtungskosten abzüglich der Förderung. In ca. 10 Jahren würde sich die 

Photovoltaikanlage    amortisieren. Dabei wird     die      Photovoltaikanlage    auch    die

Betriebskosten der FF Kleinsemmering-Hofstätten verringern. 

Wortmeldung: 

GR ...(ÖVP) : Aus welchen Mitteln wird die Photovoltaik bezahlt? 

Bürgermeister: Im Jahr 2018 wurde einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet. Dieser 

kann im Nachtragsvoranschlag verwendet werden, um die Kosten der Anlage zu decken. 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           ...        beschließt       der Gemeinderat 

einstimmig eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 15,96 kWp beim 

Rüsthaus der FF Kleinsemmering-Hofstätten zu errichten.  

 

18. Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von Pieber 

Oswald 

Der Bürgermeister berichtet, dass heute von der Firma Pieber Angebote für die Spielgeräte 

eingelangt sind. Nach Beratung und Diskussion im Gemeinderat soll die Umsetzung dieser 

Kinderspielplätze festgelegt werden. 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     Mautner         beschließt       der      Gemeinderat einstimmig, dass im Jugendausschuss Vorschläge für die Spielplatzgestaltung 

erarbeitet und diese dann als Grundlage für die Entscheidungsfindung an den  

Vorstand übertragen werden. Beim Land Steiermark wird ein entsprechender 

Förderantrag (Spielplatzoffensive - Zusage) eingebracht. 

 

#19. Allfälliges 

•          Funcourt: GR ...(ÖVP) möchte das Tische und Bänke am Funcourt aufgestellt 

werden. 

•          Brandschutzbeauftragte:      Der Bürgermeister berichtet, dass    Herr    ...

r den Kurs zum Brandschutzbeauftragten absolviert hat. 

•          Gewerbetreibende - Termin für Jahreskalender: GR ... (FPÖ): Es sollte 

wieder ein Treffen für die Gewerbetreibende für den Jahreskalender stattfinden. 

Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 23:23 Uhr. 

Von BIGS-Die Grünen anonymisierte Gemeinderatssitzung am 13.06.2019 in Gutenberg-Stenezngreith

Veröffentlicht: Montag, 10. Juni 2019

1          Eröffnung und Begrüßung 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt alle anwesenden 

Gemeinderäte/Innen und Zuhörer. 

 

2          Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Bürgermeister ... stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. 

Die Verständigung zur Sitzung erfolgte per E-Mail und ist an alle Gemeinderatsmitglieder 

ergangen. Zusätzlich wurde die Einladung öffentlich an der Amtstafel und im Internet 

kundgemacht. 

Folgende Gemeinderäte/In haben sich entschuldigt: 

1.) ... (SPÖ) 

2.) ... (SPÖ) 

3.) ... (ÖVP) 

Der Bürgermeister stellt somit die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 12 Gemeinderäten/Innen fest. 

Bürgermeister ... stellt die Anträge auf Abänderung der Tagesordnungspunkte wie folgt: 

1.) Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Sitzungsteil aufzunehmen und wird unter TOP 7) behandelt. 

2.) Antrag BIGS: Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt in den 

öffentlichen Sitzungsteil aufzunehmen und wird unter TOP 8) behandelt. 

Aufgrund der Aufnahme der Tagesordnungspunkte „Zusatz zum bestehenden  Betreibervertrag für das Betreute Wohnen“ und des Antrages von BIGS „Einführung eines 

365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark“ als TOP 8 wird der nicht öffentliche Tagesordnungspunkt unter TOP 10) behandelt. 

Hinweis: Sämtliche Unterlagen werden mittels Power Point Präsentation dem Gemeinderat 

zur Kenntnis gebracht. 

 

3          Berichte des Bürgermeisters 

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen: 

A) Löschbereichsänderung: in der „Altgemeinde Stenzengreith“ wird es aufgrund der Abspaltung der KG Plenzengreith nach Passail zu einer Löschbereichsänderung kommen. Bürgermeister ... verweist auf ein Schreiben vom Land Steiermark vom 6. Juni 2019 von Frau Mag. ... und Herrn ... von der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung. Dazu wird in diesem Schreiben festgehalten, dass es vorgesehen ist, dass die KG Plenzengreith zur Marktgemeinde Passail wechseln wird und die Einteilung der Löschbereiche neu geregelt       werden soll. Die verbleibenden Feuerwehren Garrach und 

Kleinsemmering-Hofstätten   betreuen weiterhin die Katastralgemeinden Garrach

und Kleinsemmering. Die KG Stenzengreith und Stockheim wurden derzeit von der 

FF Plenzengreith betreut. In Zukunft werden diese Katastralgemeinden von der FF 

 Garrach und   der FF-Kleinsemmering-Hofstätten   betreut. Aufgrund der Entfernungen von den derzeitigen Standorten zu den einzelnen Objekten der Katastralgemeinden    wurde festgestellt, dass die Erreichbarkeit   in einer vertretbaren Zeit erfolgen kann, und daher aus fachlicher Sicht (Land Steiermark, FA Katastrophenschutz       und      Landesverteidigung)keine Einwände          gegen diese Löschbereichsänderung            vorliegen.                    Aus rechtlicher           Sicht    bedarfes        wedereiner Zustimmung      der      Marktgemeinde Passail         noch             der      FF        Plenzengreith,            da        die Gemeinde auch nach der Abspaltung der KG Plenzengreith die Feuerwehragenden mit den eigenen Feuerwehren erledigen bzw. bedienen kann. Dazu ist seitens der Gemeinde    noch    ein Gemeinderatsbeschluss   notwendig.     Diese             Löschbereichsänderung soll im September 2019 beschlossen werden. 

B) RegioBus für die Region Weiz: Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat 

über    die      Verbesserungen         und     Änderungen   der       Busverbindungen      ab dem            7.         Juli  2019. Linie 201  Weiz – Gschwendt – Kumberg – Faßlberg – Graz; Stundentakt in beide     Richtungen,    diese   Strecke           wird     nur      von      der      Linie 201             gefahren Linie             250      Plenzengreith–          Stenzengreith–          St. Radegund –          Faßlberg         – Graz; zwischen Graz und St. Radegund gibt es einen Stundentakt, neue Abfahrt in Graz ist zur Minute 18, die Abfahrt in St. Radegund ist zur Minute 16, einzelne Kurse            verkehren       weiterhin        nach   Plenzengreith und Stenzengreith,     die       An-      und Abfahrtszeiten    ändern            sich,             Änderungen auch       im       Frühverkehr,   im Wochenendverkehr wird es stündliche Fahrten von Graz zum Schöckl, Fahrten bis zum             Schöcklkreuz,identischer      Fahrplan         an Samstagen,           Sonn- und      Feiertagen, Anschlussmöglilchkeiten           in             Faßlberg von/nach     Weiz   bzw.    von/nach       Andritz            an Samstagen 

Linie    207     St.        Radegund      –          Garrach          –          Gutenberg-Weiz;        neue

Schülerverbindung zwischen St. Radegund und Weiz wird eingerichtet, in der Früh 

fährt    ein      Bus      von     St.        Radegund      über    Stenzengreith nach    Weiz,   am Nachmittag wird diese Verbindung zwei Mal in die Gegenrichtung angeboten, zusätzlich gibt es am     Nachmittag     Fahrtmöglichkeiten    nach    Weiz,   flächendeckend          werden 

Niederflurbusse zum Einsatz kommen. Die aktuellen Fahrpläne stehen bereits auf 

der Homepage des Verkehrsverbundes zum Download zur Verfügung. Die Daten 

auch    auf      der      Homepage     der      Gemeinde      und      der     DaheimApp     zur Verfügung.            Ein entsprechender    Hinweis             erfolgt auch    in         der      nächsten Gemeindezeitung. 

C) Kindergarten-         Volksschulbus             (Einteilung     Fa.       Hauswirth):    des Weiteren berichtet          der      Bürgermeister           über             die       Veränderungen         im kommenden Kindergarten- und Schuljahr 2019/2020. Die Firma Temmel stellt im kommenden Schuljahr alle Fahrten    ein. Die Firma Hauswirth wird diese Fahrten übernehmen und startet neu um ca. 6.20 in Plenzengreith – Stockheim – Höferbachsiedlung – Garrach            Dorf    –          Volkschule,    danach            sind     zwei    Fahrten           nach Kleinsemmering geplant, die letzte Fahrt führt um ca. 7.25 Uhr von Bockhof – Breitenfeld – Garrach – Altenhof – Volksschule Ankunft ca. 7.40 -7.45 Uhr 

D) Spielplatz    Kindergarten:dazu    wird   mitgeteilt,       dass     dazu    aufgrund unserer 

Anfrage ein Schreiben vom Land Steiermark, Abteilung 6 der Gemeinde vorliegt. 

Freispielflächen sind Teil des gesetzlichen Raumprogrammes einer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung.       Die       Freispielfläche ist        nicht    nur      als Spielplatz zu betrachten, sondern          als      Funktionsraum           wie      Gruppenraum und Bewegungsraum, in welchem neben Bewegungsmöglichkeiten auch weitere pädagogische Angebote gesetzt werden           (Forschungs-   bzw.             Experimentierbereiche, Rollenspiel, etc.). Kinder sollen die Möglichkeit haben, am Vortag begonnene Projekte am nächsten Tag             weiterzuführen.          Gesetzlich       sind     diese   Flächen           für Zwecke der Kinderbetreuungseinrichtung          gewidmet       und             dürfen             grundsätzlichnur für             diese verwendet werden (dient der Sicherheit der Kinder sowie dem Aufsichtspersonal der            Einrichtung).   Eine     Mitverwendung         für       andere Zwecke           ist       nur      möglich,          wenn dadurch           der             Betrieb            der Einrichtung          nicht    gestört            wird    (Einzelfallentscheidung abhängig von den Gegebenheiten). Eine generelle Öffnung der Freispielfläche ist grundsätzlich nicht zulässig! Abklärung mit WIKI, Schule und der Abteilung 6 Spielplatz für ältere Kinder 

4          Fragestunde

Wortmeldungen | Anfragen: 

x GRin ... (ÖVP)  stellt eine Anfrage in der Sache Dr. ... und Ing. ... was zwischenzeitlich passiert ist. Bürgermeister ... verweist in dieser Sache  auf den nicht öffentlichen Teil der Sitzung. 

x GR    Dr.      Gerhard          Pichler           fragt   an        ob       es        von     den Gärtnern bereits            ein       Konzept vorgelegt      wurde.             Ebenso ergeht die Anfrage    bezüglich        GEMBON.        Diese  Frage   ist seit 2017    noch    immer offen. Der        Bürgermeister             muss    eine     Anfrage an das           Büro Schickhofer stellen. Die Daten werden dann der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Dazu             Bürgermeister ...:  Er wird    dieser Sache nachgehen      und eine  Anfrage stellen. Von den Gärtnern wurde noch kein Gestaltungskonzept vorgelegt.  

5          Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 25.04.2019 

Der      Bürgermeister           berichtet,        dass     das     Sitzungsprotoll           den      Gemeinderäten/Innenübermittelt     wurde.           

Schriftliche     Einwendungen           sind     eingelangt,      diese   wurden          in         der  Niederschrift   entsprechendergänzt           und     berücksichtigt.            

Nachdem        es        keine   weiteren Wortmeldungen         dazu   gibt,     stellt   

Herr     Bürgermeister Ing.  Mautner den  Antrag auf Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 25.

April 2019. Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Sitzungsprotokoll. 

6          Vergabe         Straßensanierung      im        Gemeindegebiet       –          Beratung       und Beschlussfassung 

Der      Bürgermeister           berichtet         über    die      stattgefundenen     Wegausschusssitzungen        und präsentiert anhand einer Aufstellung die einzelnen Straßenabschnitte die saniert werden 

sollen. 

Auf      Vorschlag       des      Wegeausschusses      sollenStraßensanierungsarbeiten   für nachstehend angeführte Straßenabschnitte vergeben werden. 

1.) Nordeinfahrt Garrach Dorf 

2.) Legschusterweg 

3.) Künette Altenhof, Fa. ...  (gesamt Pos. 1 - 3)         €  9.559,80 

4.) Einfahrt Steindlweberweg (...), Fa. Strobl              €   1.952,52 

5.) Einfahrt Rosenwaldweg, Fa. Strobl                         € 17.896,15 

6.) Barrierefreiheit Dorfplatz, Fa. Strobl                 ~  € 10.000,00 

7.) Grenzbrücke Hof-Hofstätten, Anteil Gutenberg (Kumberg)         ~  € 25.000,00 

8.) Risse Sanierung Fa. ...         € 10.000,00 

9.) Rosseggweg – Einfahrt ... bis Einfahrt ... 300-350 m ~ € 35.000,00  

Fa. ... 

Beim   Rosseggweg   ist        die      Oberflächenentwässerung     ein       wichtiges Thema (fehlende Verrohrung,     Regenwasserschacht bei             ...,        etc.).    Bei der  Sanierung sollen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. 

Bürgermeister ... stellt den Antrag an die genannten Firmen die Aufträge lt. Aufstellung zu vergeben. 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufträge an die genannten Firmen 

zu vergeben. 

7          Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen 

Der      Bürgermeister           informiert       den      Gemeinderatüber    die wesentlichen Änderungen           der Förderrichtlinien „Betreutes Wohnen“ seitens des Landes Steiermark. Mit Wirksamkeit vom 1.1.2019            wurden           neue    Richtlinien      für       „Betreutes Wohnen“             in         Kraft    gesetzt.          Für      jene Einrichtungen     die       bereits vor dem          1.1.2019         als       Betreutes        Wohnen            geführt            werden 

(Gutenberg seit 22.11.2012) werden die neuen Richtlinien ab 1. Juli 2019 vorgeschrieben. 

und     werden          in         den      bestehenden Betreibervertrag        integriert.       Die wesentlichen Vertragsänderungen         wurden             vom     Bürgermeister           verlesen und dem      Gemeinderat näher erläutert (Gegenüberstellung alt – neu). 

Nachstehend der Anhang zum Betreibervertrag „Betreutes Wohnen“ vom 22.11.2012 

über    die      Organisation   und      Durchführung von      Leistungen     im        Rahmen des Betriebes          von  „Betreutes Wohnen für Senioren/innen“ durch die IST – Soziale Dienstleistungs GmbH in der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith. 

Gemäß Punkt 7 des Betreibervertrages vom 22.11.2012 wird bei wesentlichen Änderungen 

der      Förderrichtlinien       „Betreutes      Wohnen“        seitens            des      Landes Steiermark      dem Betreibervertrag            ein             Anhang          in         schriftlicher    Form   beigefügt.       Durchden      Beschluss       der Steiermärkischen       Landesregierung        mit      Wirksamkeit   vom     01.01.2019     wurde eine    neue 

Richtlinie für „Betreutes Wohnen“ in Kraft gesetzt. In jenen Einrichtungen, die bereits vor 

dem    01.01.2019    als        Betreutes       Wohnen          geführt            wurden,         wird     die       Implementierung       der neuen Richtlinien     ab        01.07.2019    vorgeschrieben.          Nachstehend werden           die       geänderten Vertragsbestimmungen         des    

Betreibervertrages    zwischen         der      Gemeinde       Gutenberg-Stenzengreith und     der       IST      –          Soziale           Dienstleistungs           GmbH durchdie       neuenRichtlinien schriftlich festgehalten. 

Änderungen: Präambel Betreutes        Wohnen         richtet sich     an        Menschen       ab       dem    vollendeten    60.       Lebensjahr.     Ein Pflegegeldbezug kann vorhanden sein, steht aber nicht im Vordergrund. Die Altersgrenze gilt nicht für Bewohner/innen, die vor dem 01.01.2019 in das Betreute Wohnen gezogen 

sind. 

Änderungen Punkt 2: 

Aufgabenbereich und Leistungsumfang der IST GmbH 

Die      IST      GmbH verpflichtet     sich,    alle      vom    Land    Steiermark     geforderten    Maßnahmen   lt. Richtlinie         „Betreutes     Wohnen“        in         Hinblick           auf       Verwaltung,   Organisation, Administration und Personal zu erfüllen.  

Das Entgelt der Gemeinde für die Erbringung der Leistungen durch die IST GmbH beträgt 

ab        01.07.2019    laut      Förderrichtlinie         derzeit             € 315,00         pro     Monat exkl.     USt.     pro      Personabzüglich         des     Eigenkostenanteils     der      betreuten       Personen.       Zusätzlich        werden           der Gemeinde       pro     Monat derzeit            € 423,39          exkl.     USt.    pauschal         für       den      Gemeinschaftsraum verrechnet sowie derzeit € 28,61 exkl. USt. pro Monat für das Büro des Personals der IST GmbH (siehe Punkt I.10.1.2 der Förderrichtlinie). 

Änderungen Punkt 3: 

Beistellung, Koordination und Organisation des Personals 

Die      IST      wird     zur       Erbringung      der      vereinbarten  Dienstleistungen        für       die       Beistellung, Organisation   und     Koordination von      entsprechendem        Personal         Sorge  tragen,            wie     in         der Förderungsvereinbarung       des      Landes            Stmk.   (siehe Punkt II.2       der     Förderrichtlinie) beschrieben. 

Änderungen Punkt 4: 

Verfügbarkeit/Aufnahme von Bewohner/innen 

Die Aufnahme der Bewohner/_innen erfolgt in jedem Fall nach den in den Förderrichtlinien 

Punkt II.1.2 und Punkt II.1.3 genannten Kriterien. 

Dieser Anhang zum Betreibervertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wobei je eine 

Ausfertigung jeder der Vertragsparteien gebührt. 

Bgm.   Ing.     Mautner          stellt    den      Antrag             die      angeführten   Änderungen    nach    den      neuen Förderrichtlinien zu beschließen.  

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderungen zum Betreibervertrag.  

8          Antrag BIGS:   Einführung     eines   365-Euro-Tickets        für       die      gesamte  Steiermark 

GR       Dr.      Gerhard          Pichler            informiert      den      Gemeinderatüber    die      Petition           an        den      Landtag Steiermark über die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark. Herr Dr.       Pichler            verliest            die       Petition          und      unterstreicht die       Wichtigkeit     der      Umsetzung.    Der Umstieg          auf      öffentliche      Verkehrsmittel           ist       ein       wichtiger         Beitrag            zum     Klimaschutz   und sauberer         Luft.   Mit      dem    365-Euro-Ticket          für       die      gesamte          Steiermark      würden           auch    die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde davon profitieren. 

Folgende Petition soll beschlossen werden. Petition an den Landtag Steiermark (gemäß § 32 GeoLT iVm. Art. 76 L-VG):  Für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark! 

Begründung: 

Der      Umstieg         auf       öffentliche      Verkehrsmittel          ist ein wichtiger         Beitrag            zu        Klimaschutz   und sauberer Luft. Leistbare Öffis für alle Steirerinnen und Steirer sind das Gebot der Stunde. 

Die derzeitigen Öffi-Zonen in der Steiermark machen eine Jahreskarte nur schwer leistbar. 

Bereits            für      eine     einzige            Zone    kostet die      Jahreskarte     derzeit            440      Euro.   Für     zwei     Zonen beträgt der Preis 634 Euro, für drei Zonen gar 819 Euro. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark würden sich auch unsere Bürgerinnen und Bürger damit jährliche € 75 (eine Zone), € 269 (zwei Zonen) bzw. € 454 drei Zonen) sparen. Wer vier oder mehr 

Zonen benützt,         spart    sogar   noch    mehr   ein.     Wien   und     Vorarlberg      haben mit       ihren   365-Euro-Jahrestickets      gezeigt,           wie      die       Zukunft          des      öffentlichen    Verkehrs         aussieht.         Was     in anderen Bundesländern möglich ist, sollte auch bei uns in der Steiermark machbar sein. Machen wir die Steiermark zur Nr. 1 beim öffentlichen Verkehr. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark. 

Bürgermeister ... stellt daher folgende Anträge an den Gemeinderat: 

1.) Der Gemeinderat von      Gutenberg-Stenzengreith     bekennt          sich     zur Attraktivierung des          öffentlichen    Verkehrs         zur            Erreichung      der       in        der Klimastrategie      der  Landesregierung festgelegten Klimaziele und zur Verbesserung der Luftgüte. 

2.) Der Gemeinderat von Gutenberg-Stenzengreith tritt mit folgender Petition (gemäß 

§ 32 GeoLT iVm Art. 76 L-VG) „Für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die 

gesamte Steiermark!“ an den Landtag und die Landesregierung heran: Der Landtag 

Steiermark und die Steiermärkische Landesregierung werden ersucht, mittels der 

erforderlichen            rechtlichen     Maßnahmen  und      Verwaltungsmaßnahmen     dafür zu sorgen, dass ein 365-Euro-Jahresticket für den öffentlichen Verkehrs der gesamten 

Steiermark so bald wie möglich eingeführt wird. 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig sich zur Attraktivierung des öffentlichen 

Verkehrs zur Erreichung der festgelegten Klimaziele zu bekennen sowie mit der 

Petition an den Landtag bzw. an die Landesregierung heranzutreten. 

9          Allfälliges

Der Bürgermeister informiert über die weiteren Termine. 

x          19. Juni 18.30 Uhr, Treffen mit der Marktgemeinde Passail in Plenzengreith 

x          26. Juni 19.00 Uhr, Familienfreundliche Gemeinde, im Cafe  

x          28. Juni, Eröffnung Arztpraxis 

x          1. Juliwoche – Inbetriebnahme der Glasfaserverteiler (ARU´s) 

x          29. August – Seniorenausflug nach Bad Radkersburg 

x          14. Juni Sozialhilfeverbandssitzung: Bei der Sitzung auf das Problem der 

Tagesbetreuungsstätten aufmerksam machen, derzeit gibt es noch keine 

gesetzliche Regelung Î es werden vermehrt Tagesbetreuungsstätten gebaut Π

auf die Kosten hinweisen (Tagessatz € 60,--) Î soll im September in der 

nächsten Sozialhilfeverbandssitzung beschlossen werden!  

In Breitenfeld wurde für       die       Errichtung      einer   Bushaltestelle             vor      Ort eine           Besichtigung durchgeführt.   Das            Buswartehäuschen     wurde bereits bestellt und soll         in         nächster          Zeit  aufgestellt werden. 

Wortmeldungen: 

x          Vbgm. ...: bezüglich Müllgebühren an Vereine soll überlegt und klar 

definiert werden ob welche vorgeschrieben werden sollen.  

x          GR Konrad: eine Raumordnungsausschusssitzung soll mit 27. Juni 2019 

einberufen werden, klare Definition über Ausweisung von Wohngebieten, er 

verweist auf die Tierhaltungsbetriebe und das es schwierig sei von seitens der 

Gemeinde entgegenzuwirken (Judikatur). Problem mit der Ausweisung als Reines 

Wohngebiet Î Problematik der Kleintierhaltung Î Lösungsansätze finden 

x          GRin ... (FPÖ): spricht die Problematik der Dauerparker vor dem Gemeindeamt an. 

Vielleicht entspannt sich das Parkplatzproblem rund um das Gemeindeamt nach 

der Übersiedelung von Frau Dr. Schmidmayr in die neue Arztpraxis.  

x          GR Dr. Pichler: Anfrage ob die Hinweistafel für den Parkplatz schon erfolgt ist. Die 

Bestellung erfolgt demnächst.    

Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 20:17 Uhr. 

Wir setzen uns ein für ...

  • Offenheit und Transparenz
  • Bürgernähe und Bürgerbeteiligung
  • Gleichbehandlung aller BürgerInnen
  • Familienfreundliche, verkehrssichere Gemeinde
  • Bürgerservice