Von BIGS-Die Grünen anonymisiertes Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 2.7.2019 in Gutenberg-Stenzengreith
Tagesordnung
A) Öffentlicher Sitzungsteil
1.) Eröffnung und Begrüßung
2.) Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019
4.) Fragestunde
5.) Beratung und Beschlussfassung - Auflage Örtliches Entwicklungskonzept 1.00
6.) Beratung und Beschlussfassung - Auflage Flächenwidmungsplan 1.00
7.) Ansuchen von Herr ... / Frau ..., Grundstück Nr. 606/3 KG Kleinsemmering
über privatwirtschaftliche Maßnahmen; Beratung über weitere Vorgehensweise
und Beschlussfassung
8.) Lokale Agenda 21 – Präsentation des Leitbildes Gutenberg-Stenzengreith 2025
9.) Bericht der Rechnungsprüfer
10.) Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG -
Bericht über den Jahresabschluss 2017
11.) Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG -
Bericht über den Jahresabschluss 2018
12.) VRV 2015 – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – allgemeine
Informationen
a) Beschluss über Bewertung der Grundstücke nach dem
Grundstücksrasterverfahren
b) Beschluss über Bewertung der Straßen nach dem dreigliedrigen
Straßenzustandsbe-wertungssystem, mit einem Durchschnittswert der
Errichtungskosten und einem Abschlagsraster lt. Empfehlung des Landes
Steiermark
13.) Antrag des Jagdvereines Kleinsemmering – Aufteilung bzw.Vergabe des Gemeindejagdgebietes in einzelne Katastralgemeinden (Kleinsemmering & Garrach) –
Beratung und Beschlussfassung
14.) Projekt Neuerrichtung Gemeindeamt; Neugestaltung Dorfplatz, etc. / weitere
Vorgehensweise
15.) Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur- und Jungmusikerförderung
2018/2019
16.) Ansuchen Sportverein Union Gutenberg – Nachwuchsförderung 2019
17.) Projekt Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude derFeuerwehr Kleinsemmering-Hofstätten 15,96 kWp
18.) Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von ...
19.) Allfälliges
Am 2. Juli 2019 findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung im Sitzungssaal der Gemeinde
Gutenberg-Stenzengreith eine nicht öffentliche Sitzung statt.
A) Öffentlicher Sitzungsteil
1. Eröffnung und Begrüßung
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt alle anwesenden
Gemeinderäte/Innen und Zuhörer.
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
Entschuldigt haben sich:
• GR Gerald Konrad (GRÜNE)
Der Bürgermeister stellt somit die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 14 Gemeinderäten/Innen fest.
Bürgermeister ... stellt die Anträge auf Abänderung der Tagesordnungspunkte
wie folgt:
Abänderung und Aufnahme von Tagesordnungspunkten:
3. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019
4. Fragestunde
17. Projekt Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Feuerwehr
Kleinsemmering-Hofstätten 15,96 kWp
18. Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von ...
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abänderung der Tagesordnung und
die Aufnahme von zwei weiteren Tagesordnungspunkten von 17.) und 18.).
3. Fragestunde
Wortmeldungen:
FRAGE 1)
GR ... (ÖVP) informiert, dass aufgrund der Regenwässer Gefahr in Verzug beim Anwesen „Gartenhansl“ besteht. Dadurch, dass die Dachrinnen kaputt sind, werden die
Regengewässer zum Hang Richtung GWS Siedlung abgeleitet. Durch die starken Regenfälle
beginnt der Hang immer wieder zu rutschen. Die GWS wurde schon öfters darüber in
Kenntnis gesetzt. Seitens der GWS wurde noch nichts unternommen.
Bürgermeister ... wird sich dieser Sache annehmen und die GWS benachrichtigen.
Vizebürgermeister ... hat sich vor Ort ein Bild über die Situation gemacht. Von
einer Mieterin (GWS) hat er ebenfalls Fotos erhalten.
FRAGE 2)
GR ... (ÖVP) informiert, dass sich beim Handlauf (Funcourt) Glasfasersplitter lösen,
dadurch besteht für alle Benützer Verletzungsgefahr. GR ...(ÖVP) schlägt als Lösung vor,
den Handlauf mit Proxiharz zu reparieren.
GR Dr. Gerhard Pichler informiert, dass noch ein Haftrücklass für den (Funcourt) besteht
und ob wir eine andere Firma mit der Reparatur beauftragen können?
Der Bürgermeister teilt mit, dass mehrmals versucht wurde diese Firma zu erreichen. Der
einbehaltene Haftrücklass wird an und für sich für solche Mängel herangezogen. Am Boden
gibt es außerdem auch Beschädigungen die zu reparieren sind. Eine Begehung mit den
Gemeindearbeitern und Herrn Bauer Manfred hat bereits stattgefunden.
GR Ing. ...(SPÖ) spricht sich gegen die Verwendung mit Harz aus, da dieses
gesundheitsschädlich sei. Ein Fachmann soll mit der Reparatur betraut werden.
Bürgermeister Ing. ... meint dazu, dass sich die Gemeinde noch einmal diese
Schäden anschauen soll und gegeben falls eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen
wird.
FRAGE 3)
GR Dr. Gerhard Pichler möchte wissen, ob bereits Angebote und Konzepte für die
Grünraumgestaltung von Gärtnern eingelangt sind.
Bürgermeister ... berichtet, dass von den Firmen noch keine Angebote vorliegen.
FRAGE 4)
GR Mag. ... (SPÖ) möchte wissen wie es mit den neuen Buszeiten aussieht? Das
Busunternehmen Hauswirth wird den Busbetrieb für den Schülertransport einstellen.
Der Bürgermeister berichtet, dass die Firma ... für die Gemeinde St. Radegund
nicht mehr fahren wird, jedoch für die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith weiterhin den
Schülertransport übernehmen wird. Die Buszeiten ändern sich nur minimal. Die Eltern
wurden dahingehend von der Busfahrerin bereits vorab informiert.
Aufgrund keiner weiteren Anfrage schließt der Bürgermeister die Fragestunde.
4. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019
Der Bürgermeister legt das Protokoll vom 13.06.2019 dem Gemeinderatzur
Beschlussfassung vor.
Der Gemeinderatbeschließt mehrheitlich das Sitzungsprotokoll der
Gemeinderatssitzung vom 13.06.2019.
Abstimmung:
Dafür: angenommen
Enthaltung:
...(SPÖ)
Begründung:
GR ... war bei der Sitzung vom 13.06.2019 nicht anwesend.
5. Beratung und Beschlussfassung - Auflage Örtliches Entwicklungskonzept
1.00
Der Bürgermeister begrüßt Herrn DI (FH) ... und bedankt sich für das
Kommen. Im Weiteren übergibt Herr Bürgermeister Ing. ... das Wort an Herrn DI
(FH) ....
DI (FH) ... begrüßt alle Anwesenden und erläutert das Örtliche Entwicklungskonzept
(ÖEK) 1.00. Das Örtliche Entwicklungskonzept wurde von ....,
Mariahilferstraße 20, 8020 Graz erstellt. Anhand der Power Point Präsentation wird dem
Gemeinderat das ÖEK umfassend erklärt.
Wortmeldung:
Vizebürgermeister ... möchte wissen, ob noch Details von den einzelnen
Ortsteilen kommen? Es sind Zuhörer bei dieser Sitzung und möchten Einzelheiten und
Informationen zum neuen örtlichen Entwicklungskonzept bekommen.
Herr DI (FH) Roman ... geht auf die individuellen Fragestellungen ein.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith hat gem. § 24 iVm § 42a Stmk.
ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017, am 02.07.2019 die öffentliche
Auflage des Entwurfes des Örtlichen Entwicklungskonzeptes mit Entwicklungsplan Nr. 1.00
der neuen Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith, öffentlich aufzulegen in der Zeit von
05.08.2019 bis 30.09.2019, beschlossen. Die rechtlich verpflichtende öffentliche
Versammlung (gemäß § 24 (5) Stmk. ROG 2010) findet am 11.09.2019 statt.
Das Örtliche Entwicklungskonzept (in der Folge kurz „ÖEK“ genannt) Nr. 1.00 der
Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith besteht aus dem Verordnungswortlaut, dem Örtlichen
Entwicklungsplan (in der Folge kurz „ÖEP“ genannt) im Maßstab 1:10.000 als Planwerk
und dem zugehörigen Erläuterungsbericht (GZ: 226FR17, Stand: 26.06.2019). In
Abstimmung mit den geltenden Raumordnungsgrundsätzen des Steiermärkischen
Raumordnungsgesetzes 2010 (LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017; in der Folge kurz
„Stmk ROG 2010“), den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms 2009 (LGBl. Nr.
75/2009 idF LGBl. Nr. 37/2012; in der Folge kurz „LEP 2009“), dem Regionalen
Entwicklungsprogramm Oststeiermark (LGBl. Nr. 86/2016; in der Folge kurz „REPRO“) und
der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12.09.2005 über ein
Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LGBl. Nr. 117/2005;
in der Folge kurz „SAPRO Hochwasser“) werden die Entwicklungsziele und Maßnahmen für
die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith kurz-, mittel- bis langfristig (15 Jahre) gem. den
Bestimmungen der §§ 24 und 42a Stmk. ROG 2010 neu festgelegt.
Der Örtliche Entwicklungsplan Nr. 1.00 (GZ: 226FR17, Stand der Ausfertigung:
25.06.2019) im Maßstab M 1:10.000 basiert auf entzerrten Orthofotos (Quelle: LBD-GIS
Steiermark, Stand: August 2017 sowie auf Nachträgen aufgrund der durchgeführten
Bestandsaufnahme/-analyse vom September 2017) und ist dieser integrierender
Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.00 der Gemeinde Gutenberg-
Stenzengreith. Das Örtliche Entwicklungskonzept/ Entwicklungsplan Nr. 1.00 wurde in
enger Abstimmung mit den Mandataren des Gemeinderates ausgearbeitet und wurden die
Verordnungsgrundlagen vom Raumplanungsbüro Pumpernig & Partner ZT GmbH,
Mariahilferstraße 20/I, 8020 Graz (GZ: 226FR17, Stand: 25.06.2019) zusammengestellt
und raumordnungsfachlich verfasst.
Auf Antrag des Bürgermeisters ... erfolgt die Beschlussfassung zur
Auflage des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.00 einstimmig durch
Handerheben.
6. Beratung und Beschlussfassung - Auflage Flächenwidmungsplan 1.00
DI (FH) ... gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des Flächenwidmungsplanes
1.00. Dieser Plan wird ebenfalls mittels einer Power Point Präsentation dem Gemeinderat
eingehend erläutert.
Wortmeldung:
GR ... (ÖVP) fragt, ob alle Baulandwünsche bei der Erstellung des
Flächenwidmungsplanes berücksichtigt worden sind?
Bürgermeister Ing. ... teilt mit, dass sich der Raumordnungsausschuss mit
allen Baulandwünschen auseinandergesetzt hat und ein Großteil konnte auch
berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith hat gem. den Bestimmungen
des § 38 iVm § 42a Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017, am
02.07.2019 die öffentliche Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00
beschlossen. Die öffentliche Auflage des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 findet in der Zeit
von 05.08.2019 bis 30.09.2019 statt.
Die zeichnerische Darstellung (Planwerk) des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 der
Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith im Maßstab M 1:5.000, verfasst von der Pumpernig &
Partner ZT GmbH, Mariahilferstraße 20, 8020 Graz, GZ: 226FR17 (Stand: 25.06.2019)
basierend auf der digitalen Katastermappe (DKM, Stand: 13.10.2016), bildet einen
integrierenden Bestandteil dieserVerordnung und stellt die räumlich-funktionelle
Gliederung des Gemeindegebietes in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland gemäß § 26
(1) Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017 (in der Folge „Stmk ROG
2010“), dar. Die Bebauungsplanzonierung zum Flächenwidmungsplan Nr. 1.00 gem. § 25
(2) Z.2 und § 40 (1) Stmk. ROG 2010 idgF ist integrierender Bestandteil des Wortlautes
und basiert ebenso auf der digitalen Katastermappe mit Stand vom 13.10.2016.
Die Beschlussfassung zur Auflage des Flächenwidmungsplanes erfolgt auf Antrag
von Bürgermeister Ing. Mautner einstimmig durch Hand erheben.
7. Ansuchen von Herr .../ Frau ..., Grundstück Nr. 606/3 KG
Kleinsemmering über privatwirtschaftlicheMaßnahmen; Beratung über
weitere Vorgehensweise und Beschlussfassung
Der Bürgermeister erklärt das Ansuchen bzw. den Wunsch von Herrn ... und Frau
... und übergibt das Wort an Herrn DI (FH) Roman Janisch.
Herr DI (FH) ... erläutert das Ansuchen von Herr ... und Frau ...
und informiert über die getroffenen Vereinbarungen. Das Grundstück Nr. 606/3 KG
Kleinsemmering wurde mittels des digitalen Flächenwidmungsplanes 1.00 angezeigt.
Dadurch es sich um einen „Alt-Vertrag“ handelt, kann aufgrund der Gesetzeslage eine
Fristverlängerung gewährt werden. Für die „neuen“ Verträge (privatwirtschaftliche
Maßnahmen gem. § 35 StROG 2010) gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Hier ist bereits
eine Klausel mit „10 Jahren plus 2 Jahren“ vorgesehen. Herr DI (FH) ...
empfiehlt für das Ansuchen eine Verlängerung von 5 Jahren zu gewähren.
Die Gemeinde ist angehalten vorhandenes Bauland zu konsumieren, damit künftig
weiteres Bauland „neu“ ausgewiesen werden kann.
Wortmeldungen:
• GR Ing. ... (SPÖ): Was passiert, wenn Herr Salicites in den nächsten fünf Jahren
nicht baut?
• Herr DI (FH) ...., dann müsste Herr Salicites das Grundstück verkaufen.
• GR ... (SPÖ): Was passiert mit den Bauplätzen die gekauft wurden, aber nicht gebaut
werden wird (Nähe Gemeindeamt).
• Herr DI (FH) ... meint dazu, dass man sich diese Thematik näher
anschauen muss, in welchem Zeitraum (Rechtslage) diese Verträge abgeschlossen
worden sind. Diesbezüglich muss in den Akten nachgeschaut werden, welche
Vereinbarungen und Fristen getroffen wurden.
• GR ... (FPÖ: Kann die Dichte des Baulandes geändert werden?
• Herr DI (FH) .... informiert dazu, dass die Mindestdichte für Bauland
vom Land Steiermark festgelegt wird. Diese wurde von 0,1 auf 0,2 angehoben. Es
ist ein Landesgesetz und kann nicht mehr geändert werden.
Auf Antrag des Bürgermeisters ...beschließt der Gemeinderat
einstimmig eine neue Vereinbarung - privatwirtschaftliche Maßnahmen gem. §
35 StROG 2010 - mit den Grundeigentümern für das Grundstück Nr. 606/3 KG
Kleinsemmering abzuschließen.
8. Lokale Agenda 21 – Präsentation des Leitbildes Gutenberg-Stenzengreith
2028
Der Bürgermeister begrüßt Herrn ..., MA und Herrn Mag. ... und bedankt sich
für Ihr Kommen. Nach der Begrüßung wird das ausgearbeitete Leitbild LA 21 präsentiert.
Herr ... und Herr ... halten fest, dass dieses ausgearbeitete Leitbild nur ein
„Entwurf“ darstellt und seitens der Gemeinde ergänzt und abgeändert werden kann. Herr
... und Herr ... würden auch nach Abschluss des Projektes für eine
Präsentation für die Gemeindebevölkerung zur Verfügung stehen.
Bürgermeister Ing. Mautner bedankt sich bei Herrn ... und Herrn .... für die
gute gemeinsame Arbeit und das Angebot.
GR Dr. Gerhard Pichlermöchte wissen, in wie weit diese Punkte vom Leitbild umgesetzt
werden, mit einem Beschluss des Leitbildes wären ca. 12 Punkte in der Gemeinde
umzusetzen.
Mag. ... teilt mit, dass es sich bei diesem Leitbild, um ein sogenanntes „Hilfswerk“
für die Gemeinde handelt und einen Leitfaden für die Zukunft darstellen soll. Dieses Leitbild
soll als Anhaltspunkt für die Zukunft dienen und kann von der Gemeinde auch abgeändert
werden.
Dieses Leitbild wird noch in weiterer Folge im Orts- und Entwicklungsausschuss ausführlich
behandelt werden so Bürgermeister Ing. Mautner und Vizebürgermeister .... Darüber hinaus sind alle Gemeinderäte/Innen eingeladen hier mitzuwirken.
9. Bericht der Rechnungsprüfer
Der Bürgermeister übergibt das Wort an die Prüfungsausschuss-Vorsitzende Frau Greiter
Sabine.
GR ... (FPÖ Sabine berichtet, dass die Prüfung ordnungsgemäß am 17.06.2019 durchgeführt worden ist. Leider wurde zu Beginn der Sitzung festgestellt, dass Frau ... nicht anwesend ist. Die Ausschusssitzung wurde dennoch abgehalten. Die Prüfung hat einen Kontostand von -113.780,00 EUR, sowie offene Posten von 37.979,00
EUR ergeben. Es gibt zahlreiche Belege, bei denen es offene Fragen gibt. Mit Frau ...
wurde ein Gespräch geführt und bis zur nächsten Ausschusssitzung sollen diese offenen
Fragen geklärt werden.
Wortmeldung:
Der Bürgermeister merkt an, dass zukünftig auch an Frau ... eine Einladung
zur Ausschusssitzung ergehen soll (Dienstschluss 17.00 Uhr).
GR ... (FPÖ) merkt an, dass die Mitglieder Auskünfte zu den Belegen von Frau benötigen. Der Großteil der Belege wurde für in Ordnung befunden. Die fehlenden Belege
werden in der nächsten Prüfungsausschusssitzung behandelt.
Seitens des Ausschusses wurde daher kein Antrag auf Entlastung des Gemeindevorstandes
eingebracht.
10. Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und
Infrastrukturentwicklungs KG - Bericht über den Jahresabschluss 2017
Der Bürgermeister übergibt Herrn ... das Wort zur Präsentation des Jahresabschlusses 2017 der „Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG.
Die Gewinn- und Verlustverrechnung ergibt einen Jahresfehlbetrag von -11.655,88 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird in das variable Kapital (Vollhafter) eingearbeitet. Die Bilanzsumme weist eine Summe im Aktiva und Passiva von 3.558.027,58 EUR auf, somit ist die Bilanz ausgeglichen. Im Passiva gibt es ein Eigenkapital von 1.041.618,35 EUR,
Investitionszuschüsse von 1.770.359,01 EUR, Rückstellungen von 2.870,00 EUR,
Verbindlichkeiten von 724.423,22 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 18.757,00
EUR. Im Aktiva gibt es ein Anlagevermögen von 3.523.442,13 EUR, ein Umlaufvermögen
von 34.105,45 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 480,00 EUR.
Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis.
11. Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und
Infrastrukturentwicklungs KG - Bericht über den Jahresabschluss 2018
Der Bürgermeister berichtet über den Jahresabschluss 2018 „Gemeinde Gutenberg an der
Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG“ und übergibt das Wort an Herrn ....
Die Gewinn- und Verlustverrechnung ergibt einen Jahresfehlbetrag von -10.453,43 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird in das variable Kapital (Vollhafter) eingearbeitet. Die
Bilanzsumme weist eine Summe im Aktiva und Passiva von 3.488.594,66 EUR auf, somit
die die Bilanz ausgeglichen. Im Passiva gibt es ein Eigenkapital von 1.031.164,92 EUR,
Investitionszuschüsse von 1.740.873,25 EUR, Rückstellungen in Höhe von 2.950,00 EUR,
Verbindlichkeiten in Höhe von 684.500,82 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe
von 29.105,67 EUR. Im Aktiva gibt es ein Anlagevermögen von 3.450.451,92 EUR, ein
Umlaufvermögen von 37.902,74 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 240,00 EUR.
Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis.
12. VRV 2015 – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung –
allgemeine Informationen
a) Beschluss über Bewertung der Grundstücke nach dem
Grundstücksrasterverfahren
Herr ... berichtet allgemein über die VRV 2015. Die kameralistische
Haushaltsführung wird durch eine „neue“ Haushaltsführung mit einem (3 Komponenten-
Haushalt) abgelöst. Durch diese Umstellung ist es notwendig, das Anlagevermögen
(Sachanlagen, Grundstücke und Bauten etc.) der Gemeinde zu erheben und zu bewerten.
Das Land Steiermark hat Empfehlungen für die Bewertung der Grundstücke bzw.
Straßenzustandsbewertungen ausgesprochen.
a) Bewertung der Grundstücke nach dem Grundstücksrasterverfahren:
Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach dem Grundstücksrasterverfahren. Bei
der Anwendung des Grundstücksrasterverfahrens ist ein Durchschnittspreis pro m²
für Bauland und für landwirtschaftliche Nutzflächen nach Lage des Grundstückes
festzulegen, diese Basiswerte für das Grundstücksrasterverfahren sind Basispreise,
welche vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) herausgegeben werden. Je nach
Nutzungsart erfolgen Zu-oder Abschläge gem. § 39 Abs. 4 Z 2 VRV 2015.
Landwirtschaft € 4,9149
Unbebaut € 61,2435
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. Mautner beschließt der Gemeinderat einstimmig die Bewertung der Grundstücke nach dem Grundstücksrasterver-
fahren lt. Empfehlung des Landes Steiermark durchzuführen.
b) Beschluss über die Bewertung der Straßen nach dem dreigliedrigen
Straßenzustandsbewertungssystem, mit einemDurchschnittswert der
Errichtungskosten und einem Abschlagsraster lt. Empfehlung des Landes
Steiermark
1) Bewertung der Straßen mit einem dreigliedrigen
Straßenzustandsbewertungssystem, mit einemDurchschnittswert der
Errichtungskosten und einem Abschlagsraster nach der Empfehlung des Landes
Steiermark:
Die Straßen werden lt. dem Leitfaden vom Land Stmk. nach einem dreigliedrigen
Straßenzustandsbewertungssystem bewertet:
Kategorie Technische Einschätzung
A (Gut) Keine Schäden erkennbar
B (Mittel) Schäden erkennbar. Noch keine Beeinträchtigung der Nutzung.
C ( Schlecht) Starke Beschädigung. Nutzung stark eingeschränkt. Neubau
erforderlich.
2) Für die Errichtung von befestigen und unbefestigten Straßen werden vom Land
Steiermark folgende Durchschnittswerte bekannt gegeben.
Straßenart Durchschnittswert der Wiederbeschaffung -
Brutto
Befestigte Straßen € 60,-- pro m²
Gehsteige (mit Randeinfassung) € 60,-- pro m²
Unbefestigte Straßenbauten € 30,-- pro m²
Nach der Empfehlung des Landes ist zusätzlich ein Abschlagsraster einzusetzen,
um die Werte möglichst realistisch darzustellen.
Kategorie Technische Einschätzung Abschlag in % Restnutzugsdauer in Jahren
....
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. ... beschließt der Gemeinderat einstimmig die Bewertung der Straßen nach dem dreigliedrigen Straßenzustandsbewertungssystem, mit einemDurchschnittswert der Errichtungskosten und einemAbschlagsraster lt. Empfehlung des Landes Steiermark durchzuführen.
13. Antrag des Jagdvereines Kleinsemmering – Aufteilung bzw. Vergabe des
Gemeindejagdgebietes in einzelne Katastralgemeinden (Kleinsemmering &
Garrach) – Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister verliest die Anträge des Jagdvereines Kleinsemmering und der
Jagdgesellschaft Garrach. Der Gemeinderat ist dafür, dass das Jagdgebiet der KG
Kleinsemmering an den Jagdverein Kleinsemmering und das Jagdgebiet der KG Garrach an
die Jagdgesellschaft vergeben werden soll.
Auf Antrag des Bürgermeisters ... beschließt der Gemeinderat
einstimmig die Aufteilung des Jagdgebietes in der KG Kleinsemmering an den
Jagdverein Kleinsemmering und in der KG Garrach an die Jagdgesellschaft
Garrach zu vergeben.
14. Projekt Neuerrichtung Gemeindeamt; Neugestaltung Dorfplatz, etc. /
weitere Vorgehensweis
Der Bürgermeister verliest den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn
Vizebürgermeister ...
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die weitere Vorgehensweise zur
Ortskernentwicklung beschlossen. Dazu hat auch eine Ausschusssitzung mit dem
Projektsteuerer stattgefunden. Herr Ing. ... hat den Ausschuss darüber informiert, dass
eine neue Ausschreibung in der Zusammenarbeit mit Herr Dr. ... gemacht wird.
Die Projektausschreibung wird unter dem Titel Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith
Zu- und Umbau Volksschule & Musikschule / Kindergarten Planersuche und
Architektur erfolgen. Das gewählte Verfahren wird im Unterschwellenbereich
durchgeführt. Diese Art des Verfahrens wurde von Herr Dr. ... in der letzten Sitzung
genau erklärt.
Eine Ausschreibung des Projektes wird in der Grazer Zeitung erfolgen. Die Frist für die
Einreichung wird so zeitnah wie möglich um den 9. August 2019 festgelegt. In einer
weiteren Orts- und Entwicklungsausschusssitzung (inkl. aller Gemeinderäte) am 21.
August 2019 sollen alle eingereichten Konzepte mit externen Experten begutachtet
werden. Im Weiteren sollen 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und für den Gemeinderat als
Vorschlag aufgelistet werden. Am 28. August 2019 soll über die weitere Vorgehensweise
bzw. Entscheidung über das Projekt getroffen werden.
GR ... (SPÖ): Wir haben mit Herrn Ing. ... geredet und haben gesagt, dass eine
Jury für die Vergabe eingesetzt werden soll.
Vzbgm...: Die Ausschreibung ist kein Wettbewerb und deshalb ist keine
Jury zwingend notwendig.
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. ... beschließt der Gemeinderat einstimmig, die weitere Vorgehensweise laut Empfehlung des Ausschuss vom
01.07.2019, dass Herr Ing. Lafer gemeinsam mit Herrn Dr. ... beauftragt wird,
die Ausschreibung vorzunehmen.
15. Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur- und
Jungmusikerförderung 2018/2019
Der Bürgermeister berichtet, dass ein Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur
und Jungmusikerförderung 2018/2019 eingebracht wurde. Dieses Ansuchen wurde vom
Bürgermeister verlesen.
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. ... beschließt der Gemeinderat einstimmig eine Förderung für das Jahr 2018/2019 in Höhe von € 1.600,00.
16. Ansuchen Sportverein Union Gutenberg – Nachwuchsförderung 2019
Der Bürgermeister berichtet, dass der Sportverein Union Gutenberg um die alljährliche
Nachwuchsförderung für das Jahr 2019 angesucht hat. Im Vorjahr wurde besprochen, dass
eine Subvention erst beschlossen wird, wenn eine Aufstellung von den gesamten Ausgaben
und Einnahmen vom Sportverein offen gelegt wird. Diesbezüglich wurde eine Auflistung
übermittelt. Der Bürgermeister präsentiert die Ausgaben und Einnahmen des Sportvereins.
Nach eingehender Beratung stellt Herr Bürgermeister Ing. ... den Antrag dem SV
Union Gutenberg eine Nachwuchsförderung für das Jahr 2019 zu gewähren.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich für den Sportverein Union Gutenberg
eine Subvention „Nachwuchsförderung 2019“ in Höhe von € 5.000,00 EUR.
Abstimmung:
Dafür:
angenommen
Dagegen: GR ...(ÖVP)
Begründung: Frau GR ... (ÖVP) ling gibt keine Begründung an.
17. Projekt Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Feuerwehr
Kleinsemmering 15,96 kWp
Der Bürgermeister erläutert das Projekt zur Errichtung einer Photovoltaikanlage bei der
Feuerwehr Kleinsemmering-Hofstättenmit ca. 15,96 kWp und präsentiert den
Kostenvoranschlag. Im Nachtragsvoranschlag wurden € 10.000,00 veranschlagt. Das sind
die aktuellen Errichtungskosten abzüglich der Förderung. In ca. 10 Jahren würde sich die
Photovoltaikanlage amortisieren. Dabei wird die Photovoltaikanlage auch die
Betriebskosten der FF Kleinsemmering-Hofstätten verringern.
Wortmeldung:
GR ...(ÖVP) : Aus welchen Mitteln wird die Photovoltaik bezahlt?
Bürgermeister: Im Jahr 2018 wurde einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet. Dieser
kann im Nachtragsvoranschlag verwendet werden, um die Kosten der Anlage zu decken.
Auf Antrag des Bürgermeisters ... beschließt der Gemeinderat
einstimmig eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 15,96 kWp beim
Rüsthaus der FF Kleinsemmering-Hofstätten zu errichten.
18. Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von Pieber
Oswald
Der Bürgermeister berichtet, dass heute von der Firma Pieber Angebote für die Spielgeräte
eingelangt sind. Nach Beratung und Diskussion im Gemeinderat soll die Umsetzung dieser
Kinderspielplätze festgelegt werden.
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. Mautner beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass im Jugendausschuss Vorschläge für die Spielplatzgestaltung
erarbeitet und diese dann als Grundlage für die Entscheidungsfindung an den
Vorstand übertragen werden. Beim Land Steiermark wird ein entsprechender
Förderantrag (Spielplatzoffensive - Zusage) eingebracht.
#19. Allfälliges
• Funcourt: GR ...(ÖVP) möchte das Tische und Bänke am Funcourt aufgestellt
werden.
• Brandschutzbeauftragte: Der Bürgermeister berichtet, dass Herr ...
r den Kurs zum Brandschutzbeauftragten absolviert hat.
• Gewerbetreibende - Termin für Jahreskalender: GR ... (FPÖ): Es sollte
wieder ein Treffen für die Gewerbetreibende für den Jahreskalender stattfinden.
Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 23:23 Uhr.
Von BIGS-Die Grünen anonymisierte Gemeinderatssitzung am 13.06.2019 in Gutenberg-Stenezngreith
1 Eröffnung und Begrüßung
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt alle anwesenden
Gemeinderäte/Innen und Zuhörer.
2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister ... stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde.
Die Verständigung zur Sitzung erfolgte per E-Mail und ist an alle Gemeinderatsmitglieder
ergangen. Zusätzlich wurde die Einladung öffentlich an der Amtstafel und im Internet
kundgemacht.
Folgende Gemeinderäte/In haben sich entschuldigt:
1.) ... (SPÖ)
2.) ... (SPÖ)
3.) ... (ÖVP)
Der Bürgermeister stellt somit die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 12 Gemeinderäten/Innen fest.
Bürgermeister ... stellt die Anträge auf Abänderung der Tagesordnungspunkte wie folgt:
1.) Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Sitzungsteil aufzunehmen und wird unter TOP 7) behandelt.
2.) Antrag BIGS: Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt in den
öffentlichen Sitzungsteil aufzunehmen und wird unter TOP 8) behandelt.
Aufgrund der Aufnahme der Tagesordnungspunkte „Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen“ und des Antrages von BIGS „Einführung eines
365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark“ als TOP 8 wird der nicht öffentliche Tagesordnungspunkt unter TOP 10) behandelt.
Hinweis: Sämtliche Unterlagen werden mittels Power Point Präsentation dem Gemeinderat
zur Kenntnis gebracht.
3 Berichte des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen:
A) Löschbereichsänderung: in der „Altgemeinde Stenzengreith“ wird es aufgrund der Abspaltung der KG Plenzengreith nach Passail zu einer Löschbereichsänderung kommen. Bürgermeister ... verweist auf ein Schreiben vom Land Steiermark vom 6. Juni 2019 von Frau Mag. ... und Herrn ... von der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung. Dazu wird in diesem Schreiben festgehalten, dass es vorgesehen ist, dass die KG Plenzengreith zur Marktgemeinde Passail wechseln wird und die Einteilung der Löschbereiche neu geregelt werden soll. Die verbleibenden Feuerwehren Garrach und
Kleinsemmering-Hofstätten betreuen weiterhin die Katastralgemeinden Garrach
und Kleinsemmering. Die KG Stenzengreith und Stockheim wurden derzeit von der
FF Plenzengreith betreut. In Zukunft werden diese Katastralgemeinden von der FF
Garrach und der FF-Kleinsemmering-Hofstätten betreut. Aufgrund der Entfernungen von den derzeitigen Standorten zu den einzelnen Objekten der Katastralgemeinden wurde festgestellt, dass die Erreichbarkeit in einer vertretbaren Zeit erfolgen kann, und daher aus fachlicher Sicht (Land Steiermark, FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung)keine Einwände gegen diese Löschbereichsänderung vorliegen. Aus rechtlicher Sicht bedarfes wedereiner Zustimmung der Marktgemeinde Passail noch der FF Plenzengreith, da die Gemeinde auch nach der Abspaltung der KG Plenzengreith die Feuerwehragenden mit den eigenen Feuerwehren erledigen bzw. bedienen kann. Dazu ist seitens der Gemeinde noch ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Diese Löschbereichsänderung soll im September 2019 beschlossen werden.
B) RegioBus für die Region Weiz: Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat
über die Verbesserungen und Änderungen der Busverbindungen ab dem 7. Juli 2019. Linie 201 Weiz – Gschwendt – Kumberg – Faßlberg – Graz; Stundentakt in beide Richtungen, diese Strecke wird nur von der Linie 201 gefahren Linie 250 Plenzengreith– Stenzengreith– St. Radegund – Faßlberg – Graz; zwischen Graz und St. Radegund gibt es einen Stundentakt, neue Abfahrt in Graz ist zur Minute 18, die Abfahrt in St. Radegund ist zur Minute 16, einzelne Kurse verkehren weiterhin nach Plenzengreith und Stenzengreith, die An- und Abfahrtszeiten ändern sich, Änderungen auch im Frühverkehr, im Wochenendverkehr wird es stündliche Fahrten von Graz zum Schöckl, Fahrten bis zum Schöcklkreuz,identischer Fahrplan an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Anschlussmöglilchkeiten in Faßlberg von/nach Weiz bzw. von/nach Andritz an Samstagen
Linie 207 St. Radegund – Garrach – Gutenberg-Weiz; neue
Schülerverbindung zwischen St. Radegund und Weiz wird eingerichtet, in der Früh
fährt ein Bus von St. Radegund über Stenzengreith nach Weiz, am Nachmittag wird diese Verbindung zwei Mal in die Gegenrichtung angeboten, zusätzlich gibt es am Nachmittag Fahrtmöglichkeiten nach Weiz, flächendeckend werden
Niederflurbusse zum Einsatz kommen. Die aktuellen Fahrpläne stehen bereits auf
der Homepage des Verkehrsverbundes zum Download zur Verfügung. Die Daten
auch auf der Homepage der Gemeinde und der DaheimApp zur Verfügung. Ein entsprechender Hinweis erfolgt auch in der nächsten Gemeindezeitung.
C) Kindergarten- Volksschulbus (Einteilung Fa. Hauswirth): des Weiteren berichtet der Bürgermeister über die Veränderungen im kommenden Kindergarten- und Schuljahr 2019/2020. Die Firma Temmel stellt im kommenden Schuljahr alle Fahrten ein. Die Firma Hauswirth wird diese Fahrten übernehmen und startet neu um ca. 6.20 in Plenzengreith – Stockheim – Höferbachsiedlung – Garrach Dorf – Volkschule, danach sind zwei Fahrten nach Kleinsemmering geplant, die letzte Fahrt führt um ca. 7.25 Uhr von Bockhof – Breitenfeld – Garrach – Altenhof – Volksschule Ankunft ca. 7.40 -7.45 Uhr
D) Spielplatz Kindergarten:dazu wird mitgeteilt, dass dazu aufgrund unserer
Anfrage ein Schreiben vom Land Steiermark, Abteilung 6 der Gemeinde vorliegt.
Freispielflächen sind Teil des gesetzlichen Raumprogrammes einer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung. Die Freispielfläche ist nicht nur als Spielplatz zu betrachten, sondern als Funktionsraum wie Gruppenraum und Bewegungsraum, in welchem neben Bewegungsmöglichkeiten auch weitere pädagogische Angebote gesetzt werden (Forschungs- bzw. Experimentierbereiche, Rollenspiel, etc.). Kinder sollen die Möglichkeit haben, am Vortag begonnene Projekte am nächsten Tag weiterzuführen. Gesetzlich sind diese Flächen für Zwecke der Kinderbetreuungseinrichtung gewidmet und dürfen grundsätzlichnur für diese verwendet werden (dient der Sicherheit der Kinder sowie dem Aufsichtspersonal der Einrichtung). Eine Mitverwendung für andere Zwecke ist nur möglich, wenn dadurch der Betrieb der Einrichtung nicht gestört wird (Einzelfallentscheidung abhängig von den Gegebenheiten). Eine generelle Öffnung der Freispielfläche ist grundsätzlich nicht zulässig! Abklärung mit WIKI, Schule und der Abteilung 6 Spielplatz für ältere Kinder
4 Fragestunde
Wortmeldungen | Anfragen:
x GRin ... (ÖVP) stellt eine Anfrage in der Sache Dr. ... und Ing. ... was zwischenzeitlich passiert ist. Bürgermeister ... verweist in dieser Sache auf den nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
x GR Dr. Gerhard Pichler fragt an ob es von den Gärtnern bereits ein Konzept vorgelegt wurde. Ebenso ergeht die Anfrage bezüglich GEMBON. Diese Frage ist seit 2017 noch immer offen. Der Bürgermeister muss eine Anfrage an das Büro Schickhofer stellen. Die Daten werden dann der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Dazu Bürgermeister ...: Er wird dieser Sache nachgehen und eine Anfrage stellen. Von den Gärtnern wurde noch kein Gestaltungskonzept vorgelegt.
5 Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 25.04.2019
Der Bürgermeister berichtet, dass das Sitzungsprotoll den Gemeinderäten/Innenübermittelt wurde.
Schriftliche Einwendungen sind eingelangt, diese wurden in der Niederschrift entsprechendergänzt und berücksichtigt.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, stellt
Herr Bürgermeister Ing. Mautner den Antrag auf Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 25.
April 2019. Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Sitzungsprotokoll.
6 Vergabe Straßensanierung im Gemeindegebiet – Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet über die stattgefundenen Wegausschusssitzungen und präsentiert anhand einer Aufstellung die einzelnen Straßenabschnitte die saniert werden
sollen.
Auf Vorschlag des Wegeausschusses sollenStraßensanierungsarbeiten für nachstehend angeführte Straßenabschnitte vergeben werden.
1.) Nordeinfahrt Garrach Dorf
2.) Legschusterweg
3.) Künette Altenhof, Fa. ... (gesamt Pos. 1 - 3) € 9.559,80
4.) Einfahrt Steindlweberweg (...), Fa. Strobl € 1.952,52
5.) Einfahrt Rosenwaldweg, Fa. Strobl € 17.896,15
6.) Barrierefreiheit Dorfplatz, Fa. Strobl ~ € 10.000,00
7.) Grenzbrücke Hof-Hofstätten, Anteil Gutenberg (Kumberg) ~ € 25.000,00
8.) Risse Sanierung Fa. ... € 10.000,00
9.) Rosseggweg – Einfahrt ... bis Einfahrt ... 300-350 m ~ € 35.000,00
Fa. ...
Beim Rosseggweg ist die Oberflächenentwässerung ein wichtiges Thema (fehlende Verrohrung, Regenwasserschacht bei ..., etc.). Bei der Sanierung sollen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Bürgermeister ... stellt den Antrag an die genannten Firmen die Aufträge lt. Aufstellung zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufträge an die genannten Firmen
zu vergeben.
7 Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderatüber die wesentlichen Änderungen der Förderrichtlinien „Betreutes Wohnen“ seitens des Landes Steiermark. Mit Wirksamkeit vom 1.1.2019 wurden neue Richtlinien für „Betreutes Wohnen“ in Kraft gesetzt. Für jene Einrichtungen die bereits vor dem 1.1.2019 als Betreutes Wohnen geführt werden
(Gutenberg seit 22.11.2012) werden die neuen Richtlinien ab 1. Juli 2019 vorgeschrieben.
und werden in den bestehenden Betreibervertrag integriert. Die wesentlichen Vertragsänderungen wurden vom Bürgermeister verlesen und dem Gemeinderat näher erläutert (Gegenüberstellung alt – neu).
Nachstehend der Anhang zum Betreibervertrag „Betreutes Wohnen“ vom 22.11.2012
über die Organisation und Durchführung von Leistungen im Rahmen des Betriebes von „Betreutes Wohnen für Senioren/innen“ durch die IST – Soziale Dienstleistungs GmbH in der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith.
Gemäß Punkt 7 des Betreibervertrages vom 22.11.2012 wird bei wesentlichen Änderungen
der Förderrichtlinien „Betreutes Wohnen“ seitens des Landes Steiermark dem Betreibervertrag ein Anhang in schriftlicher Form beigefügt. Durchden Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung mit Wirksamkeit vom 01.01.2019 wurde eine neue
Richtlinie für „Betreutes Wohnen“ in Kraft gesetzt. In jenen Einrichtungen, die bereits vor
dem 01.01.2019 als Betreutes Wohnen geführt wurden, wird die Implementierung der neuen Richtlinien ab 01.07.2019 vorgeschrieben. Nachstehend werden die geänderten Vertragsbestimmungen des
Betreibervertrages zwischen der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith und der IST – Soziale Dienstleistungs GmbH durchdie neuenRichtlinien schriftlich festgehalten.
Änderungen: Präambel Betreutes Wohnen richtet sich an Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Ein Pflegegeldbezug kann vorhanden sein, steht aber nicht im Vordergrund. Die Altersgrenze gilt nicht für Bewohner/innen, die vor dem 01.01.2019 in das Betreute Wohnen gezogen
sind.
Änderungen Punkt 2:
Aufgabenbereich und Leistungsumfang der IST GmbH
Die IST GmbH verpflichtet sich, alle vom Land Steiermark geforderten Maßnahmen lt. Richtlinie „Betreutes Wohnen“ in Hinblick auf Verwaltung, Organisation, Administration und Personal zu erfüllen.
Das Entgelt der Gemeinde für die Erbringung der Leistungen durch die IST GmbH beträgt
ab 01.07.2019 laut Förderrichtlinie derzeit € 315,00 pro Monat exkl. USt. pro Personabzüglich des Eigenkostenanteils der betreuten Personen. Zusätzlich werden der Gemeinde pro Monat derzeit € 423,39 exkl. USt. pauschal für den Gemeinschaftsraum verrechnet sowie derzeit € 28,61 exkl. USt. pro Monat für das Büro des Personals der IST GmbH (siehe Punkt I.10.1.2 der Förderrichtlinie).
Änderungen Punkt 3:
Beistellung, Koordination und Organisation des Personals
Die IST wird zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen für die Beistellung, Organisation und Koordination von entsprechendem Personal Sorge tragen, wie in der Förderungsvereinbarung des Landes Stmk. (siehe Punkt II.2 der Förderrichtlinie) beschrieben.
Änderungen Punkt 4:
Verfügbarkeit/Aufnahme von Bewohner/innen
Die Aufnahme der Bewohner/_innen erfolgt in jedem Fall nach den in den Förderrichtlinien
Punkt II.1.2 und Punkt II.1.3 genannten Kriterien.
Dieser Anhang zum Betreibervertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wobei je eine
Ausfertigung jeder der Vertragsparteien gebührt.
Bgm. Ing. Mautner stellt den Antrag die angeführten Änderungen nach den neuen Förderrichtlinien zu beschließen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderungen zum Betreibervertrag.
8 Antrag BIGS: Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark
GR Dr. Gerhard Pichler informiert den Gemeinderatüber die Petition an den Landtag Steiermark über die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark. Herr Dr. Pichler verliest die Petition und unterstreicht die Wichtigkeit der Umsetzung. Der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und sauberer Luft. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark würden auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde davon profitieren.
Folgende Petition soll beschlossen werden. Petition an den Landtag Steiermark (gemäß § 32 GeoLT iVm. Art. 76 L-VG): Für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark!
Begründung:
Der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist ein wichtiger Beitrag zu Klimaschutz und sauberer Luft. Leistbare Öffis für alle Steirerinnen und Steirer sind das Gebot der Stunde.
Die derzeitigen Öffi-Zonen in der Steiermark machen eine Jahreskarte nur schwer leistbar.
Bereits für eine einzige Zone kostet die Jahreskarte derzeit 440 Euro. Für zwei Zonen beträgt der Preis 634 Euro, für drei Zonen gar 819 Euro. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark würden sich auch unsere Bürgerinnen und Bürger damit jährliche € 75 (eine Zone), € 269 (zwei Zonen) bzw. € 454 drei Zonen) sparen. Wer vier oder mehr
Zonen benützt, spart sogar noch mehr ein. Wien und Vorarlberg haben mit ihren 365-Euro-Jahrestickets gezeigt, wie die Zukunft des öffentlichen Verkehrs aussieht. Was in anderen Bundesländern möglich ist, sollte auch bei uns in der Steiermark machbar sein. Machen wir die Steiermark zur Nr. 1 beim öffentlichen Verkehr. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark.
Bürgermeister ... stellt daher folgende Anträge an den Gemeinderat:
1.) Der Gemeinderat von Gutenberg-Stenzengreith bekennt sich zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs zur Erreichung der in der Klimastrategie der Landesregierung festgelegten Klimaziele und zur Verbesserung der Luftgüte.
2.) Der Gemeinderat von Gutenberg-Stenzengreith tritt mit folgender Petition (gemäß
§ 32 GeoLT iVm Art. 76 L-VG) „Für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die
gesamte Steiermark!“ an den Landtag und die Landesregierung heran: Der Landtag
Steiermark und die Steiermärkische Landesregierung werden ersucht, mittels der
erforderlichen rechtlichen Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass ein 365-Euro-Jahresticket für den öffentlichen Verkehrs der gesamten
Steiermark so bald wie möglich eingeführt wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig sich zur Attraktivierung des öffentlichen
Verkehrs zur Erreichung der festgelegten Klimaziele zu bekennen sowie mit der
Petition an den Landtag bzw. an die Landesregierung heranzutreten.
9 Allfälliges
Der Bürgermeister informiert über die weiteren Termine.
x 19. Juni 18.30 Uhr, Treffen mit der Marktgemeinde Passail in Plenzengreith
x 26. Juni 19.00 Uhr, Familienfreundliche Gemeinde, im Cafe
x 28. Juni, Eröffnung Arztpraxis
x 1. Juliwoche – Inbetriebnahme der Glasfaserverteiler (ARU´s)
x 29. August – Seniorenausflug nach Bad Radkersburg
x 14. Juni Sozialhilfeverbandssitzung: Bei der Sitzung auf das Problem der
Tagesbetreuungsstätten aufmerksam machen, derzeit gibt es noch keine
gesetzliche Regelung Î es werden vermehrt Tagesbetreuungsstätten gebaut Î
auf die Kosten hinweisen (Tagessatz € 60,--) Î soll im September in der
nächsten Sozialhilfeverbandssitzung beschlossen werden!
In Breitenfeld wurde für die Errichtung einer Bushaltestelle vor Ort eine Besichtigung durchgeführt. Das Buswartehäuschen wurde bereits bestellt und soll in nächster Zeit aufgestellt werden.
Wortmeldungen:
x Vbgm. ...: bezüglich Müllgebühren an Vereine soll überlegt und klar
definiert werden ob welche vorgeschrieben werden sollen.
x GR Konrad: eine Raumordnungsausschusssitzung soll mit 27. Juni 2019
einberufen werden, klare Definition über Ausweisung von Wohngebieten, er
verweist auf die Tierhaltungsbetriebe und das es schwierig sei von seitens der
Gemeinde entgegenzuwirken (Judikatur). Problem mit der Ausweisung als Reines
Wohngebiet Î Problematik der Kleintierhaltung Î Lösungsansätze finden
x GRin ... (FPÖ): spricht die Problematik der Dauerparker vor dem Gemeindeamt an.
Vielleicht entspannt sich das Parkplatzproblem rund um das Gemeindeamt nach
der Übersiedelung von Frau Dr. Schmidmayr in die neue Arztpraxis.
x GR Dr. Pichler: Anfrage ob die Hinweistafel für den Parkplatz schon erfolgt ist. Die
Bestellung erfolgt demnächst.
Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 20:17 Uhr.