Von BIGS-Die Grünen anonymisierte Gemeinderatssitzung am 13.06.2019 in Gutenberg-Stenezngreith

Veröffentlicht: Montag, 10. Juni 2019

1          Eröffnung und Begrüßung 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt alle anwesenden 

Gemeinderäte/Innen und Zuhörer. 

 

2          Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Bürgermeister ... stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. 

Die Verständigung zur Sitzung erfolgte per E-Mail und ist an alle Gemeinderatsmitglieder 

ergangen. Zusätzlich wurde die Einladung öffentlich an der Amtstafel und im Internet 

kundgemacht. 

Folgende Gemeinderäte/In haben sich entschuldigt: 

1.) ... (SPÖ) 

2.) ... (SPÖ) 

3.) ... (ÖVP) 

Der Bürgermeister stellt somit die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 12 Gemeinderäten/Innen fest. 

Bürgermeister ... stellt die Anträge auf Abänderung der Tagesordnungspunkte wie folgt: 

1.) Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Sitzungsteil aufzunehmen und wird unter TOP 7) behandelt. 

2.) Antrag BIGS: Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt in den 

öffentlichen Sitzungsteil aufzunehmen und wird unter TOP 8) behandelt. 

Aufgrund der Aufnahme der Tagesordnungspunkte „Zusatz zum bestehenden  Betreibervertrag für das Betreute Wohnen“ und des Antrages von BIGS „Einführung eines 

365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark“ als TOP 8 wird der nicht öffentliche Tagesordnungspunkt unter TOP 10) behandelt. 

Hinweis: Sämtliche Unterlagen werden mittels Power Point Präsentation dem Gemeinderat 

zur Kenntnis gebracht. 

 

3          Berichte des Bürgermeisters 

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen: 

A) Löschbereichsänderung: in der „Altgemeinde Stenzengreith“ wird es aufgrund der Abspaltung der KG Plenzengreith nach Passail zu einer Löschbereichsänderung kommen. Bürgermeister ... verweist auf ein Schreiben vom Land Steiermark vom 6. Juni 2019 von Frau Mag. ... und Herrn ... von der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung. Dazu wird in diesem Schreiben festgehalten, dass es vorgesehen ist, dass die KG Plenzengreith zur Marktgemeinde Passail wechseln wird und die Einteilung der Löschbereiche neu geregelt       werden soll. Die verbleibenden Feuerwehren Garrach und 

Kleinsemmering-Hofstätten   betreuen weiterhin die Katastralgemeinden Garrach

und Kleinsemmering. Die KG Stenzengreith und Stockheim wurden derzeit von der 

FF Plenzengreith betreut. In Zukunft werden diese Katastralgemeinden von der FF 

 Garrach und   der FF-Kleinsemmering-Hofstätten   betreut. Aufgrund der Entfernungen von den derzeitigen Standorten zu den einzelnen Objekten der Katastralgemeinden    wurde festgestellt, dass die Erreichbarkeit   in einer vertretbaren Zeit erfolgen kann, und daher aus fachlicher Sicht (Land Steiermark, FA Katastrophenschutz       und      Landesverteidigung)keine Einwände          gegen diese Löschbereichsänderung            vorliegen.                    Aus rechtlicher           Sicht    bedarfes        wedereiner Zustimmung      der      Marktgemeinde Passail         noch             der      FF        Plenzengreith,            da        die Gemeinde auch nach der Abspaltung der KG Plenzengreith die Feuerwehragenden mit den eigenen Feuerwehren erledigen bzw. bedienen kann. Dazu ist seitens der Gemeinde    noch    ein Gemeinderatsbeschluss   notwendig.     Diese             Löschbereichsänderung soll im September 2019 beschlossen werden. 

B) RegioBus für die Region Weiz: Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat 

über    die      Verbesserungen         und     Änderungen   der       Busverbindungen      ab dem            7.         Juli  2019. Linie 201  Weiz – Gschwendt – Kumberg – Faßlberg – Graz; Stundentakt in beide     Richtungen,    diese   Strecke           wird     nur      von      der      Linie 201             gefahren Linie             250      Plenzengreith–          Stenzengreith–          St. Radegund –          Faßlberg         – Graz; zwischen Graz und St. Radegund gibt es einen Stundentakt, neue Abfahrt in Graz ist zur Minute 18, die Abfahrt in St. Radegund ist zur Minute 16, einzelne Kurse            verkehren       weiterhin        nach   Plenzengreith und Stenzengreith,     die       An-      und Abfahrtszeiten    ändern            sich,             Änderungen auch       im       Frühverkehr,   im Wochenendverkehr wird es stündliche Fahrten von Graz zum Schöckl, Fahrten bis zum             Schöcklkreuz,identischer      Fahrplan         an Samstagen,           Sonn- und      Feiertagen, Anschlussmöglilchkeiten           in             Faßlberg von/nach     Weiz   bzw.    von/nach       Andritz            an Samstagen 

Linie    207     St.        Radegund      –          Garrach          –          Gutenberg-Weiz;        neue

Schülerverbindung zwischen St. Radegund und Weiz wird eingerichtet, in der Früh 

fährt    ein      Bus      von     St.        Radegund      über    Stenzengreith nach    Weiz,   am Nachmittag wird diese Verbindung zwei Mal in die Gegenrichtung angeboten, zusätzlich gibt es am     Nachmittag     Fahrtmöglichkeiten    nach    Weiz,   flächendeckend          werden 

Niederflurbusse zum Einsatz kommen. Die aktuellen Fahrpläne stehen bereits auf 

der Homepage des Verkehrsverbundes zum Download zur Verfügung. Die Daten 

auch    auf      der      Homepage     der      Gemeinde      und      der     DaheimApp     zur Verfügung.            Ein entsprechender    Hinweis             erfolgt auch    in         der      nächsten Gemeindezeitung. 

C) Kindergarten-         Volksschulbus             (Einteilung     Fa.       Hauswirth):    des Weiteren berichtet          der      Bürgermeister           über             die       Veränderungen         im kommenden Kindergarten- und Schuljahr 2019/2020. Die Firma Temmel stellt im kommenden Schuljahr alle Fahrten    ein. Die Firma Hauswirth wird diese Fahrten übernehmen und startet neu um ca. 6.20 in Plenzengreith – Stockheim – Höferbachsiedlung – Garrach            Dorf    –          Volkschule,    danach            sind     zwei    Fahrten           nach Kleinsemmering geplant, die letzte Fahrt führt um ca. 7.25 Uhr von Bockhof – Breitenfeld – Garrach – Altenhof – Volksschule Ankunft ca. 7.40 -7.45 Uhr 

D) Spielplatz    Kindergarten:dazu    wird   mitgeteilt,       dass     dazu    aufgrund unserer 

Anfrage ein Schreiben vom Land Steiermark, Abteilung 6 der Gemeinde vorliegt. 

Freispielflächen sind Teil des gesetzlichen Raumprogrammes einer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung.       Die       Freispielfläche ist        nicht    nur      als Spielplatz zu betrachten, sondern          als      Funktionsraum           wie      Gruppenraum und Bewegungsraum, in welchem neben Bewegungsmöglichkeiten auch weitere pädagogische Angebote gesetzt werden           (Forschungs-   bzw.             Experimentierbereiche, Rollenspiel, etc.). Kinder sollen die Möglichkeit haben, am Vortag begonnene Projekte am nächsten Tag             weiterzuführen.          Gesetzlich       sind     diese   Flächen           für Zwecke der Kinderbetreuungseinrichtung          gewidmet       und             dürfen             grundsätzlichnur für             diese verwendet werden (dient der Sicherheit der Kinder sowie dem Aufsichtspersonal der            Einrichtung).   Eine     Mitverwendung         für       andere Zwecke           ist       nur      möglich,          wenn dadurch           der             Betrieb            der Einrichtung          nicht    gestört            wird    (Einzelfallentscheidung abhängig von den Gegebenheiten). Eine generelle Öffnung der Freispielfläche ist grundsätzlich nicht zulässig! Abklärung mit WIKI, Schule und der Abteilung 6 Spielplatz für ältere Kinder 

4          Fragestunde

Wortmeldungen | Anfragen: 

x GRin ... (ÖVP)  stellt eine Anfrage in der Sache Dr. ... und Ing. ... was zwischenzeitlich passiert ist. Bürgermeister ... verweist in dieser Sache  auf den nicht öffentlichen Teil der Sitzung. 

x GR    Dr.      Gerhard          Pichler           fragt   an        ob       es        von     den Gärtnern bereits            ein       Konzept vorgelegt      wurde.             Ebenso ergeht die Anfrage    bezüglich        GEMBON.        Diese  Frage   ist seit 2017    noch    immer offen. Der        Bürgermeister             muss    eine     Anfrage an das           Büro Schickhofer stellen. Die Daten werden dann der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Dazu             Bürgermeister ...:  Er wird    dieser Sache nachgehen      und eine  Anfrage stellen. Von den Gärtnern wurde noch kein Gestaltungskonzept vorgelegt.  

5          Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 25.04.2019 

Der      Bürgermeister           berichtet,        dass     das     Sitzungsprotoll           den      Gemeinderäten/Innenübermittelt     wurde.           

Schriftliche     Einwendungen           sind     eingelangt,      diese   wurden          in         der  Niederschrift   entsprechendergänzt           und     berücksichtigt.            

Nachdem        es        keine   weiteren Wortmeldungen         dazu   gibt,     stellt   

Herr     Bürgermeister Ing.  Mautner den  Antrag auf Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 25.

April 2019. Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Sitzungsprotokoll. 

6          Vergabe         Straßensanierung      im        Gemeindegebiet       –          Beratung       und Beschlussfassung 

Der      Bürgermeister           berichtet         über    die      stattgefundenen     Wegausschusssitzungen        und präsentiert anhand einer Aufstellung die einzelnen Straßenabschnitte die saniert werden 

sollen. 

Auf      Vorschlag       des      Wegeausschusses      sollenStraßensanierungsarbeiten   für nachstehend angeführte Straßenabschnitte vergeben werden. 

1.) Nordeinfahrt Garrach Dorf 

2.) Legschusterweg 

3.) Künette Altenhof, Fa. ...  (gesamt Pos. 1 - 3)         €  9.559,80 

4.) Einfahrt Steindlweberweg (...), Fa. Strobl              €   1.952,52 

5.) Einfahrt Rosenwaldweg, Fa. Strobl                         € 17.896,15 

6.) Barrierefreiheit Dorfplatz, Fa. Strobl                 ~  € 10.000,00 

7.) Grenzbrücke Hof-Hofstätten, Anteil Gutenberg (Kumberg)         ~  € 25.000,00 

8.) Risse Sanierung Fa. ...         € 10.000,00 

9.) Rosseggweg – Einfahrt ... bis Einfahrt ... 300-350 m ~ € 35.000,00  

Fa. ... 

Beim   Rosseggweg   ist        die      Oberflächenentwässerung     ein       wichtiges Thema (fehlende Verrohrung,     Regenwasserschacht bei             ...,        etc.).    Bei der  Sanierung sollen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. 

Bürgermeister ... stellt den Antrag an die genannten Firmen die Aufträge lt. Aufstellung zu vergeben. 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufträge an die genannten Firmen 

zu vergeben. 

7          Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen 

Der      Bürgermeister           informiert       den      Gemeinderatüber    die wesentlichen Änderungen           der Förderrichtlinien „Betreutes Wohnen“ seitens des Landes Steiermark. Mit Wirksamkeit vom 1.1.2019            wurden           neue    Richtlinien      für       „Betreutes Wohnen“             in         Kraft    gesetzt.          Für      jene Einrichtungen     die       bereits vor dem          1.1.2019         als       Betreutes        Wohnen            geführt            werden 

(Gutenberg seit 22.11.2012) werden die neuen Richtlinien ab 1. Juli 2019 vorgeschrieben. 

und     werden          in         den      bestehenden Betreibervertrag        integriert.       Die wesentlichen Vertragsänderungen         wurden             vom     Bürgermeister           verlesen und dem      Gemeinderat näher erläutert (Gegenüberstellung alt – neu). 

Nachstehend der Anhang zum Betreibervertrag „Betreutes Wohnen“ vom 22.11.2012 

über    die      Organisation   und      Durchführung von      Leistungen     im        Rahmen des Betriebes          von  „Betreutes Wohnen für Senioren/innen“ durch die IST – Soziale Dienstleistungs GmbH in der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith. 

Gemäß Punkt 7 des Betreibervertrages vom 22.11.2012 wird bei wesentlichen Änderungen 

der      Förderrichtlinien       „Betreutes      Wohnen“        seitens            des      Landes Steiermark      dem Betreibervertrag            ein             Anhang          in         schriftlicher    Form   beigefügt.       Durchden      Beschluss       der Steiermärkischen       Landesregierung        mit      Wirksamkeit   vom     01.01.2019     wurde eine    neue 

Richtlinie für „Betreutes Wohnen“ in Kraft gesetzt. In jenen Einrichtungen, die bereits vor 

dem    01.01.2019    als        Betreutes       Wohnen          geführt            wurden,         wird     die       Implementierung       der neuen Richtlinien     ab        01.07.2019    vorgeschrieben.          Nachstehend werden           die       geänderten Vertragsbestimmungen         des    

Betreibervertrages    zwischen         der      Gemeinde       Gutenberg-Stenzengreith und     der       IST      –          Soziale           Dienstleistungs           GmbH durchdie       neuenRichtlinien schriftlich festgehalten. 

Änderungen: Präambel Betreutes        Wohnen         richtet sich     an        Menschen       ab       dem    vollendeten    60.       Lebensjahr.     Ein Pflegegeldbezug kann vorhanden sein, steht aber nicht im Vordergrund. Die Altersgrenze gilt nicht für Bewohner/innen, die vor dem 01.01.2019 in das Betreute Wohnen gezogen 

sind. 

Änderungen Punkt 2: 

Aufgabenbereich und Leistungsumfang der IST GmbH 

Die      IST      GmbH verpflichtet     sich,    alle      vom    Land    Steiermark     geforderten    Maßnahmen   lt. Richtlinie         „Betreutes     Wohnen“        in         Hinblick           auf       Verwaltung,   Organisation, Administration und Personal zu erfüllen.  

Das Entgelt der Gemeinde für die Erbringung der Leistungen durch die IST GmbH beträgt 

ab        01.07.2019    laut      Förderrichtlinie         derzeit             € 315,00         pro     Monat exkl.     USt.     pro      Personabzüglich         des     Eigenkostenanteils     der      betreuten       Personen.       Zusätzlich        werden           der Gemeinde       pro     Monat derzeit            € 423,39          exkl.     USt.    pauschal         für       den      Gemeinschaftsraum verrechnet sowie derzeit € 28,61 exkl. USt. pro Monat für das Büro des Personals der IST GmbH (siehe Punkt I.10.1.2 der Förderrichtlinie). 

Änderungen Punkt 3: 

Beistellung, Koordination und Organisation des Personals 

Die      IST      wird     zur       Erbringung      der      vereinbarten  Dienstleistungen        für       die       Beistellung, Organisation   und     Koordination von      entsprechendem        Personal         Sorge  tragen,            wie     in         der Förderungsvereinbarung       des      Landes            Stmk.   (siehe Punkt II.2       der     Förderrichtlinie) beschrieben. 

Änderungen Punkt 4: 

Verfügbarkeit/Aufnahme von Bewohner/innen 

Die Aufnahme der Bewohner/_innen erfolgt in jedem Fall nach den in den Förderrichtlinien 

Punkt II.1.2 und Punkt II.1.3 genannten Kriterien. 

Dieser Anhang zum Betreibervertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wobei je eine 

Ausfertigung jeder der Vertragsparteien gebührt. 

Bgm.   Ing.     Mautner          stellt    den      Antrag             die      angeführten   Änderungen    nach    den      neuen Förderrichtlinien zu beschließen.  

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderungen zum Betreibervertrag.  

8          Antrag BIGS:   Einführung     eines   365-Euro-Tickets        für       die      gesamte  Steiermark 

GR       Dr.      Gerhard          Pichler            informiert      den      Gemeinderatüber    die      Petition           an        den      Landtag Steiermark über die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark. Herr Dr.       Pichler            verliest            die       Petition          und      unterstreicht die       Wichtigkeit     der      Umsetzung.    Der Umstieg          auf      öffentliche      Verkehrsmittel           ist       ein       wichtiger         Beitrag            zum     Klimaschutz   und sauberer         Luft.   Mit      dem    365-Euro-Ticket          für       die      gesamte          Steiermark      würden           auch    die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde davon profitieren. 

Folgende Petition soll beschlossen werden. Petition an den Landtag Steiermark (gemäß § 32 GeoLT iVm. Art. 76 L-VG):  Für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark! 

Begründung: 

Der      Umstieg         auf       öffentliche      Verkehrsmittel          ist ein wichtiger         Beitrag            zu        Klimaschutz   und sauberer Luft. Leistbare Öffis für alle Steirerinnen und Steirer sind das Gebot der Stunde. 

Die derzeitigen Öffi-Zonen in der Steiermark machen eine Jahreskarte nur schwer leistbar. 

Bereits            für      eine     einzige            Zone    kostet die      Jahreskarte     derzeit            440      Euro.   Für     zwei     Zonen beträgt der Preis 634 Euro, für drei Zonen gar 819 Euro. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark würden sich auch unsere Bürgerinnen und Bürger damit jährliche € 75 (eine Zone), € 269 (zwei Zonen) bzw. € 454 drei Zonen) sparen. Wer vier oder mehr 

Zonen benützt,         spart    sogar   noch    mehr   ein.     Wien   und     Vorarlberg      haben mit       ihren   365-Euro-Jahrestickets      gezeigt,           wie      die       Zukunft          des      öffentlichen    Verkehrs         aussieht.         Was     in anderen Bundesländern möglich ist, sollte auch bei uns in der Steiermark machbar sein. Machen wir die Steiermark zur Nr. 1 beim öffentlichen Verkehr. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark. 

Bürgermeister ... stellt daher folgende Anträge an den Gemeinderat: 

1.) Der Gemeinderat von      Gutenberg-Stenzengreith     bekennt          sich     zur Attraktivierung des          öffentlichen    Verkehrs         zur            Erreichung      der       in        der Klimastrategie      der  Landesregierung festgelegten Klimaziele und zur Verbesserung der Luftgüte. 

2.) Der Gemeinderat von Gutenberg-Stenzengreith tritt mit folgender Petition (gemäß 

§ 32 GeoLT iVm Art. 76 L-VG) „Für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die 

gesamte Steiermark!“ an den Landtag und die Landesregierung heran: Der Landtag 

Steiermark und die Steiermärkische Landesregierung werden ersucht, mittels der 

erforderlichen            rechtlichen     Maßnahmen  und      Verwaltungsmaßnahmen     dafür zu sorgen, dass ein 365-Euro-Jahresticket für den öffentlichen Verkehrs der gesamten 

Steiermark so bald wie möglich eingeführt wird. 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig sich zur Attraktivierung des öffentlichen 

Verkehrs zur Erreichung der festgelegten Klimaziele zu bekennen sowie mit der 

Petition an den Landtag bzw. an die Landesregierung heranzutreten. 

9          Allfälliges

Der Bürgermeister informiert über die weiteren Termine. 

x          19. Juni 18.30 Uhr, Treffen mit der Marktgemeinde Passail in Plenzengreith 

x          26. Juni 19.00 Uhr, Familienfreundliche Gemeinde, im Cafe  

x          28. Juni, Eröffnung Arztpraxis 

x          1. Juliwoche – Inbetriebnahme der Glasfaserverteiler (ARU´s) 

x          29. August – Seniorenausflug nach Bad Radkersburg 

x          14. Juni Sozialhilfeverbandssitzung: Bei der Sitzung auf das Problem der 

Tagesbetreuungsstätten aufmerksam machen, derzeit gibt es noch keine 

gesetzliche Regelung Î es werden vermehrt Tagesbetreuungsstätten gebaut Π

auf die Kosten hinweisen (Tagessatz € 60,--) Î soll im September in der 

nächsten Sozialhilfeverbandssitzung beschlossen werden!  

In Breitenfeld wurde für       die       Errichtung      einer   Bushaltestelle             vor      Ort eine           Besichtigung durchgeführt.   Das            Buswartehäuschen     wurde bereits bestellt und soll         in         nächster          Zeit  aufgestellt werden. 

Wortmeldungen: 

x          Vbgm. ...: bezüglich Müllgebühren an Vereine soll überlegt und klar 

definiert werden ob welche vorgeschrieben werden sollen.  

x          GR Konrad: eine Raumordnungsausschusssitzung soll mit 27. Juni 2019 

einberufen werden, klare Definition über Ausweisung von Wohngebieten, er 

verweist auf die Tierhaltungsbetriebe und das es schwierig sei von seitens der 

Gemeinde entgegenzuwirken (Judikatur). Problem mit der Ausweisung als Reines 

Wohngebiet Î Problematik der Kleintierhaltung Î Lösungsansätze finden 

x          GRin ... (FPÖ): spricht die Problematik der Dauerparker vor dem Gemeindeamt an. 

Vielleicht entspannt sich das Parkplatzproblem rund um das Gemeindeamt nach 

der Übersiedelung von Frau Dr. Schmidmayr in die neue Arztpraxis.  

x          GR Dr. Pichler: Anfrage ob die Hinweistafel für den Parkplatz schon erfolgt ist. Die 

Bestellung erfolgt demnächst.    

Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 20:17 Uhr. 

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