Von BIGS-Die Grünen anonymisierte Gemeinderatssitzung am 13.06.2019 in Gutenberg-Stenezngreith
1 Eröffnung und Begrüßung
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt alle anwesenden
Gemeinderäte/Innen und Zuhörer.
2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister ... stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde.
Die Verständigung zur Sitzung erfolgte per E-Mail und ist an alle Gemeinderatsmitglieder
ergangen. Zusätzlich wurde die Einladung öffentlich an der Amtstafel und im Internet
kundgemacht.
Folgende Gemeinderäte/In haben sich entschuldigt:
1.) ... (SPÖ)
2.) ... (SPÖ)
3.) ... (ÖVP)
Der Bürgermeister stellt somit die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 12 Gemeinderäten/Innen fest.
Bürgermeister ... stellt die Anträge auf Abänderung der Tagesordnungspunkte wie folgt:
1.) Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Sitzungsteil aufzunehmen und wird unter TOP 7) behandelt.
2.) Antrag BIGS: Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt in den
öffentlichen Sitzungsteil aufzunehmen und wird unter TOP 8) behandelt.
Aufgrund der Aufnahme der Tagesordnungspunkte „Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen“ und des Antrages von BIGS „Einführung eines
365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark“ als TOP 8 wird der nicht öffentliche Tagesordnungspunkt unter TOP 10) behandelt.
Hinweis: Sämtliche Unterlagen werden mittels Power Point Präsentation dem Gemeinderat
zur Kenntnis gebracht.
3 Berichte des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Themen:
A) Löschbereichsänderung: in der „Altgemeinde Stenzengreith“ wird es aufgrund der Abspaltung der KG Plenzengreith nach Passail zu einer Löschbereichsänderung kommen. Bürgermeister ... verweist auf ein Schreiben vom Land Steiermark vom 6. Juni 2019 von Frau Mag. ... und Herrn ... von der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung. Dazu wird in diesem Schreiben festgehalten, dass es vorgesehen ist, dass die KG Plenzengreith zur Marktgemeinde Passail wechseln wird und die Einteilung der Löschbereiche neu geregelt werden soll. Die verbleibenden Feuerwehren Garrach und
Kleinsemmering-Hofstätten betreuen weiterhin die Katastralgemeinden Garrach
und Kleinsemmering. Die KG Stenzengreith und Stockheim wurden derzeit von der
FF Plenzengreith betreut. In Zukunft werden diese Katastralgemeinden von der FF
Garrach und der FF-Kleinsemmering-Hofstätten betreut. Aufgrund der Entfernungen von den derzeitigen Standorten zu den einzelnen Objekten der Katastralgemeinden wurde festgestellt, dass die Erreichbarkeit in einer vertretbaren Zeit erfolgen kann, und daher aus fachlicher Sicht (Land Steiermark, FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung)keine Einwände gegen diese Löschbereichsänderung vorliegen. Aus rechtlicher Sicht bedarfes wedereiner Zustimmung der Marktgemeinde Passail noch der FF Plenzengreith, da die Gemeinde auch nach der Abspaltung der KG Plenzengreith die Feuerwehragenden mit den eigenen Feuerwehren erledigen bzw. bedienen kann. Dazu ist seitens der Gemeinde noch ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Diese Löschbereichsänderung soll im September 2019 beschlossen werden.
B) RegioBus für die Region Weiz: Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat
über die Verbesserungen und Änderungen der Busverbindungen ab dem 7. Juli 2019. Linie 201 Weiz – Gschwendt – Kumberg – Faßlberg – Graz; Stundentakt in beide Richtungen, diese Strecke wird nur von der Linie 201 gefahren Linie 250 Plenzengreith– Stenzengreith– St. Radegund – Faßlberg – Graz; zwischen Graz und St. Radegund gibt es einen Stundentakt, neue Abfahrt in Graz ist zur Minute 18, die Abfahrt in St. Radegund ist zur Minute 16, einzelne Kurse verkehren weiterhin nach Plenzengreith und Stenzengreith, die An- und Abfahrtszeiten ändern sich, Änderungen auch im Frühverkehr, im Wochenendverkehr wird es stündliche Fahrten von Graz zum Schöckl, Fahrten bis zum Schöcklkreuz,identischer Fahrplan an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Anschlussmöglilchkeiten in Faßlberg von/nach Weiz bzw. von/nach Andritz an Samstagen
Linie 207 St. Radegund – Garrach – Gutenberg-Weiz; neue
Schülerverbindung zwischen St. Radegund und Weiz wird eingerichtet, in der Früh
fährt ein Bus von St. Radegund über Stenzengreith nach Weiz, am Nachmittag wird diese Verbindung zwei Mal in die Gegenrichtung angeboten, zusätzlich gibt es am Nachmittag Fahrtmöglichkeiten nach Weiz, flächendeckend werden
Niederflurbusse zum Einsatz kommen. Die aktuellen Fahrpläne stehen bereits auf
der Homepage des Verkehrsverbundes zum Download zur Verfügung. Die Daten
auch auf der Homepage der Gemeinde und der DaheimApp zur Verfügung. Ein entsprechender Hinweis erfolgt auch in der nächsten Gemeindezeitung.
C) Kindergarten- Volksschulbus (Einteilung Fa. Hauswirth): des Weiteren berichtet der Bürgermeister über die Veränderungen im kommenden Kindergarten- und Schuljahr 2019/2020. Die Firma Temmel stellt im kommenden Schuljahr alle Fahrten ein. Die Firma Hauswirth wird diese Fahrten übernehmen und startet neu um ca. 6.20 in Plenzengreith – Stockheim – Höferbachsiedlung – Garrach Dorf – Volkschule, danach sind zwei Fahrten nach Kleinsemmering geplant, die letzte Fahrt führt um ca. 7.25 Uhr von Bockhof – Breitenfeld – Garrach – Altenhof – Volksschule Ankunft ca. 7.40 -7.45 Uhr
D) Spielplatz Kindergarten:dazu wird mitgeteilt, dass dazu aufgrund unserer
Anfrage ein Schreiben vom Land Steiermark, Abteilung 6 der Gemeinde vorliegt.
Freispielflächen sind Teil des gesetzlichen Raumprogrammes einer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung. Die Freispielfläche ist nicht nur als Spielplatz zu betrachten, sondern als Funktionsraum wie Gruppenraum und Bewegungsraum, in welchem neben Bewegungsmöglichkeiten auch weitere pädagogische Angebote gesetzt werden (Forschungs- bzw. Experimentierbereiche, Rollenspiel, etc.). Kinder sollen die Möglichkeit haben, am Vortag begonnene Projekte am nächsten Tag weiterzuführen. Gesetzlich sind diese Flächen für Zwecke der Kinderbetreuungseinrichtung gewidmet und dürfen grundsätzlichnur für diese verwendet werden (dient der Sicherheit der Kinder sowie dem Aufsichtspersonal der Einrichtung). Eine Mitverwendung für andere Zwecke ist nur möglich, wenn dadurch der Betrieb der Einrichtung nicht gestört wird (Einzelfallentscheidung abhängig von den Gegebenheiten). Eine generelle Öffnung der Freispielfläche ist grundsätzlich nicht zulässig! Abklärung mit WIKI, Schule und der Abteilung 6 Spielplatz für ältere Kinder
4 Fragestunde
Wortmeldungen | Anfragen:
x GRin ... (ÖVP) stellt eine Anfrage in der Sache Dr. ... und Ing. ... was zwischenzeitlich passiert ist. Bürgermeister ... verweist in dieser Sache auf den nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
x GR Dr. Gerhard Pichler fragt an ob es von den Gärtnern bereits ein Konzept vorgelegt wurde. Ebenso ergeht die Anfrage bezüglich GEMBON. Diese Frage ist seit 2017 noch immer offen. Der Bürgermeister muss eine Anfrage an das Büro Schickhofer stellen. Die Daten werden dann der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Dazu Bürgermeister ...: Er wird dieser Sache nachgehen und eine Anfrage stellen. Von den Gärtnern wurde noch kein Gestaltungskonzept vorgelegt.
5 Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 25.04.2019
Der Bürgermeister berichtet, dass das Sitzungsprotoll den Gemeinderäten/Innenübermittelt wurde.
Schriftliche Einwendungen sind eingelangt, diese wurden in der Niederschrift entsprechendergänzt und berücksichtigt.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, stellt
Herr Bürgermeister Ing. Mautner den Antrag auf Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 25.
April 2019. Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Sitzungsprotokoll.
6 Vergabe Straßensanierung im Gemeindegebiet – Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet über die stattgefundenen Wegausschusssitzungen und präsentiert anhand einer Aufstellung die einzelnen Straßenabschnitte die saniert werden
sollen.
Auf Vorschlag des Wegeausschusses sollenStraßensanierungsarbeiten für nachstehend angeführte Straßenabschnitte vergeben werden.
1.) Nordeinfahrt Garrach Dorf
2.) Legschusterweg
3.) Künette Altenhof, Fa. ... (gesamt Pos. 1 - 3) € 9.559,80
4.) Einfahrt Steindlweberweg (...), Fa. Strobl € 1.952,52
5.) Einfahrt Rosenwaldweg, Fa. Strobl € 17.896,15
6.) Barrierefreiheit Dorfplatz, Fa. Strobl ~ € 10.000,00
7.) Grenzbrücke Hof-Hofstätten, Anteil Gutenberg (Kumberg) ~ € 25.000,00
8.) Risse Sanierung Fa. ... € 10.000,00
9.) Rosseggweg – Einfahrt ... bis Einfahrt ... 300-350 m ~ € 35.000,00
Fa. ...
Beim Rosseggweg ist die Oberflächenentwässerung ein wichtiges Thema (fehlende Verrohrung, Regenwasserschacht bei ..., etc.). Bei der Sanierung sollen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Bürgermeister ... stellt den Antrag an die genannten Firmen die Aufträge lt. Aufstellung zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufträge an die genannten Firmen
zu vergeben.
7 Zusatz zum bestehenden Betreibervertrag für das Betreute Wohnen
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderatüber die wesentlichen Änderungen der Förderrichtlinien „Betreutes Wohnen“ seitens des Landes Steiermark. Mit Wirksamkeit vom 1.1.2019 wurden neue Richtlinien für „Betreutes Wohnen“ in Kraft gesetzt. Für jene Einrichtungen die bereits vor dem 1.1.2019 als Betreutes Wohnen geführt werden
(Gutenberg seit 22.11.2012) werden die neuen Richtlinien ab 1. Juli 2019 vorgeschrieben.
und werden in den bestehenden Betreibervertrag integriert. Die wesentlichen Vertragsänderungen wurden vom Bürgermeister verlesen und dem Gemeinderat näher erläutert (Gegenüberstellung alt – neu).
Nachstehend der Anhang zum Betreibervertrag „Betreutes Wohnen“ vom 22.11.2012
über die Organisation und Durchführung von Leistungen im Rahmen des Betriebes von „Betreutes Wohnen für Senioren/innen“ durch die IST – Soziale Dienstleistungs GmbH in der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith.
Gemäß Punkt 7 des Betreibervertrages vom 22.11.2012 wird bei wesentlichen Änderungen
der Förderrichtlinien „Betreutes Wohnen“ seitens des Landes Steiermark dem Betreibervertrag ein Anhang in schriftlicher Form beigefügt. Durchden Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung mit Wirksamkeit vom 01.01.2019 wurde eine neue
Richtlinie für „Betreutes Wohnen“ in Kraft gesetzt. In jenen Einrichtungen, die bereits vor
dem 01.01.2019 als Betreutes Wohnen geführt wurden, wird die Implementierung der neuen Richtlinien ab 01.07.2019 vorgeschrieben. Nachstehend werden die geänderten Vertragsbestimmungen des
Betreibervertrages zwischen der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith und der IST – Soziale Dienstleistungs GmbH durchdie neuenRichtlinien schriftlich festgehalten.
Änderungen: Präambel Betreutes Wohnen richtet sich an Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Ein Pflegegeldbezug kann vorhanden sein, steht aber nicht im Vordergrund. Die Altersgrenze gilt nicht für Bewohner/innen, die vor dem 01.01.2019 in das Betreute Wohnen gezogen
sind.
Änderungen Punkt 2:
Aufgabenbereich und Leistungsumfang der IST GmbH
Die IST GmbH verpflichtet sich, alle vom Land Steiermark geforderten Maßnahmen lt. Richtlinie „Betreutes Wohnen“ in Hinblick auf Verwaltung, Organisation, Administration und Personal zu erfüllen.
Das Entgelt der Gemeinde für die Erbringung der Leistungen durch die IST GmbH beträgt
ab 01.07.2019 laut Förderrichtlinie derzeit € 315,00 pro Monat exkl. USt. pro Personabzüglich des Eigenkostenanteils der betreuten Personen. Zusätzlich werden der Gemeinde pro Monat derzeit € 423,39 exkl. USt. pauschal für den Gemeinschaftsraum verrechnet sowie derzeit € 28,61 exkl. USt. pro Monat für das Büro des Personals der IST GmbH (siehe Punkt I.10.1.2 der Förderrichtlinie).
Änderungen Punkt 3:
Beistellung, Koordination und Organisation des Personals
Die IST wird zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen für die Beistellung, Organisation und Koordination von entsprechendem Personal Sorge tragen, wie in der Förderungsvereinbarung des Landes Stmk. (siehe Punkt II.2 der Förderrichtlinie) beschrieben.
Änderungen Punkt 4:
Verfügbarkeit/Aufnahme von Bewohner/innen
Die Aufnahme der Bewohner/_innen erfolgt in jedem Fall nach den in den Förderrichtlinien
Punkt II.1.2 und Punkt II.1.3 genannten Kriterien.
Dieser Anhang zum Betreibervertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wobei je eine
Ausfertigung jeder der Vertragsparteien gebührt.
Bgm. Ing. Mautner stellt den Antrag die angeführten Änderungen nach den neuen Förderrichtlinien zu beschließen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderungen zum Betreibervertrag.
8 Antrag BIGS: Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark
GR Dr. Gerhard Pichler informiert den Gemeinderatüber die Petition an den Landtag Steiermark über die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark. Herr Dr. Pichler verliest die Petition und unterstreicht die Wichtigkeit der Umsetzung. Der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und sauberer Luft. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark würden auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde davon profitieren.
Folgende Petition soll beschlossen werden. Petition an den Landtag Steiermark (gemäß § 32 GeoLT iVm. Art. 76 L-VG): Für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die gesamte Steiermark!
Begründung:
Der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist ein wichtiger Beitrag zu Klimaschutz und sauberer Luft. Leistbare Öffis für alle Steirerinnen und Steirer sind das Gebot der Stunde.
Die derzeitigen Öffi-Zonen in der Steiermark machen eine Jahreskarte nur schwer leistbar.
Bereits für eine einzige Zone kostet die Jahreskarte derzeit 440 Euro. Für zwei Zonen beträgt der Preis 634 Euro, für drei Zonen gar 819 Euro. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark würden sich auch unsere Bürgerinnen und Bürger damit jährliche € 75 (eine Zone), € 269 (zwei Zonen) bzw. € 454 drei Zonen) sparen. Wer vier oder mehr
Zonen benützt, spart sogar noch mehr ein. Wien und Vorarlberg haben mit ihren 365-Euro-Jahrestickets gezeigt, wie die Zukunft des öffentlichen Verkehrs aussieht. Was in anderen Bundesländern möglich ist, sollte auch bei uns in der Steiermark machbar sein. Machen wir die Steiermark zur Nr. 1 beim öffentlichen Verkehr. Mit dem 365-Euro-Ticket für die gesamte Steiermark.
Bürgermeister ... stellt daher folgende Anträge an den Gemeinderat:
1.) Der Gemeinderat von Gutenberg-Stenzengreith bekennt sich zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs zur Erreichung der in der Klimastrategie der Landesregierung festgelegten Klimaziele und zur Verbesserung der Luftgüte.
2.) Der Gemeinderat von Gutenberg-Stenzengreith tritt mit folgender Petition (gemäß
§ 32 GeoLT iVm Art. 76 L-VG) „Für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für die
gesamte Steiermark!“ an den Landtag und die Landesregierung heran: Der Landtag
Steiermark und die Steiermärkische Landesregierung werden ersucht, mittels der
erforderlichen rechtlichen Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass ein 365-Euro-Jahresticket für den öffentlichen Verkehrs der gesamten
Steiermark so bald wie möglich eingeführt wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig sich zur Attraktivierung des öffentlichen
Verkehrs zur Erreichung der festgelegten Klimaziele zu bekennen sowie mit der
Petition an den Landtag bzw. an die Landesregierung heranzutreten.
9 Allfälliges
Der Bürgermeister informiert über die weiteren Termine.
x 19. Juni 18.30 Uhr, Treffen mit der Marktgemeinde Passail in Plenzengreith
x 26. Juni 19.00 Uhr, Familienfreundliche Gemeinde, im Cafe
x 28. Juni, Eröffnung Arztpraxis
x 1. Juliwoche – Inbetriebnahme der Glasfaserverteiler (ARU´s)
x 29. August – Seniorenausflug nach Bad Radkersburg
x 14. Juni Sozialhilfeverbandssitzung: Bei der Sitzung auf das Problem der
Tagesbetreuungsstätten aufmerksam machen, derzeit gibt es noch keine
gesetzliche Regelung Î es werden vermehrt Tagesbetreuungsstätten gebaut Î
auf die Kosten hinweisen (Tagessatz € 60,--) Î soll im September in der
nächsten Sozialhilfeverbandssitzung beschlossen werden!
In Breitenfeld wurde für die Errichtung einer Bushaltestelle vor Ort eine Besichtigung durchgeführt. Das Buswartehäuschen wurde bereits bestellt und soll in nächster Zeit aufgestellt werden.
Wortmeldungen:
x Vbgm. ...: bezüglich Müllgebühren an Vereine soll überlegt und klar
definiert werden ob welche vorgeschrieben werden sollen.
x GR Konrad: eine Raumordnungsausschusssitzung soll mit 27. Juni 2019
einberufen werden, klare Definition über Ausweisung von Wohngebieten, er
verweist auf die Tierhaltungsbetriebe und das es schwierig sei von seitens der
Gemeinde entgegenzuwirken (Judikatur). Problem mit der Ausweisung als Reines
Wohngebiet Î Problematik der Kleintierhaltung Î Lösungsansätze finden
x GRin ... (FPÖ): spricht die Problematik der Dauerparker vor dem Gemeindeamt an.
Vielleicht entspannt sich das Parkplatzproblem rund um das Gemeindeamt nach
der Übersiedelung von Frau Dr. Schmidmayr in die neue Arztpraxis.
x GR Dr. Pichler: Anfrage ob die Hinweistafel für den Parkplatz schon erfolgt ist. Die
Bestellung erfolgt demnächst.
Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 20:17 Uhr.