Von BIGS-Die Grünen anonymisiertes Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 2.7.2019 in Gutenberg-Stenzengreith

Veröffentlicht: Samstag, 29. Juni 2019

 Tagesordnung 

 

A) Öffentlicher Sitzungsteil 

1.)       Eröffnung und Begrüßung 

2.)       Feststellung der Beschlussfähigkeit 

3.)       Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019 

4.)       Fragestunde

5.)       Beratung und Beschlussfassung - Auflage Örtliches Entwicklungskonzept 1.00 

6.)       Beratung und Beschlussfassung - Auflage Flächenwidmungsplan 1.00 

7.)       Ansuchen von Herr ... / Frau ..., Grundstück Nr. 606/3 KG Kleinsemmering 

über privatwirtschaftliche Maßnahmen; Beratung über weitere Vorgehensweise 

und Beschlussfassung  

8.) Lokale Agenda 21 – Präsentation des Leitbildes Gutenberg-Stenzengreith 2025 

9.) Bericht der Rechnungsprüfer 

10.) Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG -

Bericht über den Jahresabschluss 2017 

11.) Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG -

Bericht über den Jahresabschluss 2018 

12.) VRV 2015 – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung        – allgemeine 

Informationen 

a)         Beschluss       über    Bewertung      der      Grundstücke   nach    dem 

Grundstücksrasterverfahren 

b)        Beschluss       über    Bewertung      der      Straßen           nach   dem dreigliedrigen 

Straßenzustandsbe-wertungssystem,           mit einem       Durchschnittswert     der 

Errichtungskosten      und      einem Abschlagsraster          lt.         Empfehlung    des Landes 

Steiermark 

13.) Antrag      des     Jagdvereines   Kleinsemmering         –          Aufteilung       bzw.Vergabe des Gemeindejagdgebietes in einzelne Katastralgemeinden (Kleinsemmering & Garrach) – 

Beratung und Beschlussfassung 

14.) Projekt Neuerrichtung Gemeindeamt; Neugestaltung Dorfplatz, etc. / weitere 

Vorgehensweise 

15.) Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur- und Jungmusikerförderung 

2018/2019 

16.) Ansuchen Sportverein Union Gutenberg – Nachwuchsförderung 2019 

17.) Projekt     Errichtung      einer    Photovoltaikanlage    auf       dem     Gebäude        derFeuerwehr Kleinsemmering-Hofstätten 15,96 kWp 

18.) Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von ... 

19.) Allfälliges 

Am 2. Juli 2019 findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung im Sitzungssaal der Gemeinde 

Gutenberg-Stenzengreith eine nicht öffentliche Sitzung statt. 

 

 

A) Öffentlicher Sitzungsteil 

 

 

 

1.         Eröffnung und Begrüßung 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt alle anwesenden 

Gemeinderäte/Innen und Zuhörer. 

 

2.         Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Entschuldigt haben sich: 

•          GR Gerald Konrad (GRÜNE) 

Der      Bürgermeister           stellt    somit   die       Beschlussfähigkeit      bei       Anwesenheit von       14 Gemeinderäten/Innen fest. 

Bürgermeister ... stellt die Anträge auf Abänderung der Tagesordnungspunkte 

wie folgt: 

Abänderung und Aufnahme von Tagesordnungspunkten: 

3.         Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019 

4.         Fragestunde

 17. Projekt Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Feuerwehr 

Kleinsemmering-Hofstätten 15,96 kWp 

18. Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von ... 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abänderung der Tagesordnung und 

die Aufnahme von zwei weiteren Tagesordnungspunkten von 17.) und 18.). 

 

3.         Fragestunde

Wortmeldungen: 

FRAGE 1) 

GR ... (ÖVP) informiert, dass aufgrund der Regenwässer Gefahr in Verzug beim Anwesen           „Gartenhansl“ besteht. Dadurch, dass die Dachrinnen kaputt sind, werden die 

Regengewässer zum Hang Richtung GWS Siedlung abgeleitet. Durch die starken Regenfälle 

beginnt der Hang immer wieder zu rutschen. Die GWS wurde schon öfters darüber in 

Kenntnis gesetzt. Seitens der GWS wurde noch nichts unternommen.  

Bürgermeister ... wird sich dieser Sache annehmen und die GWS benachrichtigen. 

Vizebürgermeister ... hat sich vor Ort ein Bild über die Situation gemacht. Von 

einer Mieterin (GWS) hat er ebenfalls Fotos erhalten.  

FRAGE 2) 

GR ... (ÖVP) informiert, dass sich beim Handlauf (Funcourt) Glasfasersplitter lösen, 

dadurch besteht für alle Benützer Verletzungsgefahr. GR ...(ÖVP) schlägt als Lösung vor, 

den Handlauf mit Proxiharz zu reparieren.  

GR Dr. Gerhard Pichler informiert, dass noch ein Haftrücklass für den (Funcourt) besteht 

und ob wir eine andere Firma mit der Reparatur beauftragen können? 

Der Bürgermeister teilt mit, dass mehrmals versucht wurde diese Firma zu erreichen. Der 

einbehaltene Haftrücklass wird an und für sich für solche Mängel herangezogen. Am Boden 

gibt es außerdem auch Beschädigungen die zu reparieren sind. Eine Begehung mit den 

Gemeindearbeitern und Herrn Bauer Manfred hat bereits stattgefunden.  

GR Ing. ...(SPÖ) spricht sich gegen die Verwendung mit Harz aus, da dieses 

gesundheitsschädlich sei. Ein Fachmann soll mit der Reparatur betraut werden.  

Bürgermeister Ing. ... meint dazu, dass sich die Gemeinde noch einmal diese 

Schäden anschauen soll und gegeben falls eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen 

wird. 

FRAGE 3) 

GR Dr. Gerhard Pichler möchte wissen, ob bereits Angebote und Konzepte für die 

Grünraumgestaltung von Gärtnern eingelangt sind.  

Bürgermeister ... berichtet, dass von den Firmen noch keine Angebote vorliegen.   

FRAGE 4) 

GR Mag. ... (SPÖ) möchte wissen wie es mit den neuen Buszeiten aussieht? Das 

Busunternehmen Hauswirth wird den Busbetrieb für den Schülertransport einstellen. 

Der Bürgermeister berichtet, dass die Firma ... für die Gemeinde St. Radegund 

nicht mehr fahren wird, jedoch für die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith weiterhin den 

Schülertransport übernehmen wird. Die Buszeiten ändern sich nur minimal. Die Eltern 

wurden dahingehend von der Busfahrerin bereits vorab informiert. 

Aufgrund keiner weiteren Anfrage schließt der Bürgermeister die Fragestunde. 

4.         Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019 

Der      Bürgermeister           legt      das      Protokoll         vom     13.06.2019    dem     Gemeinderatzur 

Beschlussfassung vor. 

Der      Gemeinderatbeschließt       mehrheitlich   das      Sitzungsprotokoll       der 

Gemeinderatssitzung vom 13.06.2019. 

Abstimmung: 

Dafür: angenommen

Enthaltung: 

...(SPÖ)

Begründung: 

GR ... war bei der Sitzung vom 13.06.2019 nicht anwesend. 

 

5.         Beratung und Beschlussfassung - Auflage Örtliches Entwicklungskonzept 

1.00 

Der Bürgermeister begrüßt Herrn DI (FH) ... und bedankt sich für das 

Kommen. Im Weiteren übergibt Herr Bürgermeister Ing. ... das Wort an Herrn DI 

(FH) .... 

DI (FH) ... begrüßt alle Anwesenden und erläutert das Örtliche Entwicklungskonzept 

(ÖEK) 1.00. Das Örtliche Entwicklungskonzept wurde von ...., 

Mariahilferstraße 20, 8020 Graz erstellt. Anhand der  Power Point Präsentation wird dem 

Gemeinderat das ÖEK umfassend erklärt.  

Wortmeldung: 

Vizebürgermeister ... möchte wissen, ob noch Details von den einzelnen 

Ortsteilen kommen? Es sind Zuhörer bei dieser Sitzung und möchten Einzelheiten und 

Informationen zum neuen örtlichen Entwicklungskonzept bekommen. 

Herr DI (FH) Roman ... geht auf die individuellen Fragestellungen ein.  

Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith hat gem. § 24 iVm § 42a Stmk. 

ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017, am 02.07.2019 die öffentliche 

Auflage des Entwurfes des Örtlichen Entwicklungskonzeptes mit Entwicklungsplan Nr. 1.00 

der neuen Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith, öffentlich aufzulegen in der Zeit von 

05.08.2019     bis      30.09.2019,    beschlossen.   Die      rechtlich          verpflichtende           öffentliche 

Versammlung (gemäß § 24 (5) Stmk. ROG 2010) findet am 11.09.2019 statt. 

Das      Örtliche          Entwicklungskonzept (in        der     Folge   kurz     „ÖEK“ genannt)         Nr.      1.00     der 

Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith besteht aus dem Verordnungswortlaut, dem Örtlichen 

Entwicklungsplan       (in        der      Folge   kurz    „ÖEP“ genannt)        im        Maßstab         1:10.000         als       Planwerk

und dem         zugehörigen Erläuterungsbericht (GZ: 226FR17, Stand: 26.06.2019). In 

Abstimmung   mit     den      geltenden      Raumordnungsgrundsätzen des      Steiermärkischen

Raumordnungsgesetzes 2010 (LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017; in der Folge kurz 

„Stmk ROG 2010“), den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms 2009 (LGBl. Nr. 

75/2009          idF      LGBl.    Nr.       37/2012;         in         der      Folge   kurz     „LEP     2009“),            dem    Regionalen 

Entwicklungsprogramm Oststeiermark (LGBl. Nr. 86/2016; in der Folge kurz „REPRO“) und 

der      Verordnung   der       Steiermärkischen      Landesregierung        vom     12.09.2005    über    ein

Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LGBl. Nr. 117/2005; 

in der Folge kurz „SAPRO Hochwasser“) werden die Entwicklungsziele und Maßnahmen für 

die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith kurz-, mittel- bis langfristig (15 Jahre) gem. den 

Bestimmungen der §§ 24 und 42a Stmk. ROG 2010 neu festgelegt. 

Der      Örtliche          Entwicklungsplan       Nr.       1.00    (GZ:     226FR17,       Stand   der      Ausfertigung: 

25.06.2019) im Maßstab M 1:10.000 basiert auf entzerrten Orthofotos (Quelle: LBD-GIS 

Steiermark, Stand: August 2017 sowie auf Nachträgen aufgrund der durchgeführten 

Bestandsaufnahme/-analyse vom     September     2017) und      ist        dieser integrierender

Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.00 der Gemeinde Gutenberg-

Stenzengreith. Das Örtliche Entwicklungskonzept/ Entwicklungsplan Nr. 1.00 wurde in 

enger Abstimmung mit den Mandataren des Gemeinderates ausgearbeitet und wurden die 

Verordnungsgrundlagen        vom     Raumplanungsbüro    Pumpernig      &        Partner           ZT        GmbH, 

Mariahilferstraße 20/I, 8020 Graz (GZ: 226FR17, Stand: 25.06.2019) zusammengestellt 

und raumordnungsfachlich verfasst. 

Auf Antrag des Bürgermeisters ... erfolgt die Beschlussfassung zur 

Auflage           des     Örtlichen         Entwicklungskonzeptes          1.00    einstimmig      durch 

Handerheben. 

 

6.         Beratung und Beschlussfassung - Auflage Flächenwidmungsplan 1.00 

DI (FH) ... gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des Flächenwidmungsplanes 

1.00. Dieser Plan wird ebenfalls mittels einer Power Point Präsentation dem Gemeinderat 

eingehend erläutert. 

Wortmeldung: 

GR       ... (ÖVP)          fragt,   ob        alle     Baulandwünsche        bei       der     Erstellung       des 

Flächenwidmungsplanes berücksichtigt worden sind? 

Bürgermeister Ing. ... teilt mit, dass sich der Raumordnungsausschuss mit 

allen    Baulandwünschen     auseinandergesetzt    hat      und     ein       Großteil         konnte            auch 

berücksichtigt werden.  

Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith hat gem. den Bestimmungen 

des § 38 iVm § 42a Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017, am 

02.07.2019 die öffentliche Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 

beschlossen. Die öffentliche Auflage des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 findet in der Zeit 

von 05.08.2019 bis 30.09.2019 statt. 

Die zeichnerische Darstellung (Planwerk) des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 der 

Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith im Maßstab M 1:5.000, verfasst von der Pumpernig & 

Partner ZT GmbH, Mariahilferstraße 20, 8020 Graz, GZ: 226FR17 (Stand: 25.06.2019) 

basierend auf der digitalen Katastermappe (DKM, Stand: 13.10.2016), bildet einen 

integrierenden           Bestandteil     dieserVerordnung    und      stellt    die       räumlich-funktionelle

Gliederung des Gemeindegebietes in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland gemäß § 26 

(1) Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017 (in der Folge „Stmk ROG 

2010“), dar. Die Bebauungsplanzonierung zum Flächenwidmungsplan Nr. 1.00 gem. § 25 

(2) Z.2 und § 40 (1) Stmk. ROG 2010 idgF ist integrierender Bestandteil des Wortlautes 

und basiert ebenso auf der digitalen Katastermappe mit Stand vom 13.10.2016. 

Die Beschlussfassung zur Auflage des Flächenwidmungsplanes erfolgt auf Antrag 

von Bürgermeister Ing. Mautner einstimmig durch Hand erheben. 

 

7.         Ansuchen von Herr .../ Frau ..., Grundstück Nr. 606/3 KG 

Kleinsemmering         über    privatwirtschaftlicheMaßnahmen; Beratung         über 

weitere Vorgehensweise und Beschlussfassung  

Der Bürgermeister erklärt das Ansuchen bzw. den Wunsch von Herrn ... und Frau 

... und übergibt das Wort an Herrn DI (FH) Roman Janisch. 

Herr DI (FH) ... erläutert das Ansuchen von Herr ... und Frau ... 

und informiert über die getroffenen Vereinbarungen. Das Grundstück Nr. 606/3 KG 

Kleinsemmering wurde mittels des digitalen Flächenwidmungsplanes 1.00 angezeigt. 

Dadurch          es       sich      um       einen   „Alt-Vertrag“ handelt, kann aufgrund der Gesetzeslage eine 

Fristverlängerung       gewährt          werden.          Für      die      „neuen“          Verträge         (privatwirtschaftliche

Maßnahmen gem. § 35 StROG 2010) gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Hier ist bereits 

eine     Klausel           mit       „10      Jahren plus     2         Jahren“ vorgesehen. Herr DI (FH) ... 

empfiehlt für das Ansuchen eine Verlängerung von 5 Jahren zu gewähren.  

Die Gemeinde ist angehalten vorhandenes Bauland zu konsumieren, damit künftig  

weiteres Bauland „neu“ ausgewiesen werden kann.  

Wortmeldungen: 

•          GR Ing. ... (SPÖ): Was passiert, wenn Herr Salicites in den nächsten fünf Jahren 

nicht baut? 

•          Herr DI (FH) ...., dann müsste Herr Salicites das Grundstück verkaufen.  

•          GR ... (SPÖ): Was passiert mit den Bauplätzen die gekauft wurden, aber nicht  gebaut 

werden wird (Nähe Gemeindeamt).  

•          Herr DI (FH) ... meint dazu, dass man sich diese Thematik näher 

anschauen muss, in welchem Zeitraum (Rechtslage) diese Verträge abgeschlossen 

worden sind. Diesbezüglich muss in den Akten nachgeschaut werden, welche 

Vereinbarungen und Fristen getroffen wurden. 

•          GR ... (FPÖ: Kann die Dichte des Baulandes geändert werden? 

•          Herr DI (FH) .... informiert dazu, dass die Mindestdichte für Bauland 

vom Land Steiermark festgelegt wird. Diese wurde von 0,1 auf 0,2 angehoben. Es 

ist ein Landesgesetz und kann nicht mehr geändert werden. 

Auf Antrag des Bürgermeisters ...beschließt der Gemeinderat 

einstimmig eine neue Vereinbarung - privatwirtschaftliche Maßnahmen gem. § 

35 StROG 2010 - mit den Grundeigentümern für das Grundstück Nr. 606/3 KG 

Kleinsemmering abzuschließen.  

 

8.         Lokale Agenda 21 – Präsentation des Leitbildes Gutenberg-Stenzengreith 

2028 

Der Bürgermeister begrüßt Herrn ..., MA und Herrn Mag. ... und bedankt sich 

für Ihr Kommen. Nach der Begrüßung wird das ausgearbeitete Leitbild LA 21 präsentiert. 

Herr ... und Herr ... halten fest, dass dieses ausgearbeitete Leitbild nur ein 

„Entwurf“ darstellt und seitens der Gemeinde ergänzt und abgeändert werden kann. Herr 

... und Herr ... würden auch nach Abschluss des Projektes für eine 

Präsentation für die Gemeindebevölkerung zur Verfügung stehen.  

Bürgermeister Ing. Mautner bedankt sich bei  Herrn ... und Herrn .... für die 

gute gemeinsame Arbeit und das Angebot.  

GR Dr. Gerhard Pichlermöchte wissen, in wie weit diese Punkte vom Leitbild umgesetzt 

werden, mit einem Beschluss des Leitbildes wären ca. 12 Punkte in der Gemeinde 

umzusetzen. 

Mag. ... teilt mit, dass es sich bei diesem Leitbild, um ein sogenanntes „Hilfswerk“ 

für die Gemeinde handelt und einen Leitfaden für die Zukunft darstellen soll. Dieses Leitbild 

soll als Anhaltspunkt für die Zukunft dienen und kann von der Gemeinde auch abgeändert 

werden. 

Dieses Leitbild wird noch in weiterer Folge im Orts- und Entwicklungsausschuss ausführlich 

behandelt werden so Bürgermeister Ing. Mautner und Vizebürgermeister ....      Darüber hinaus          sind     alle      Gemeinderäte/Innen            eingeladen      hier mitzuwirken.  

 

9.         Bericht der Rechnungsprüfer 

Der Bürgermeister übergibt das Wort an die Prüfungsausschuss-Vorsitzende Frau Greiter 

Sabine. 

GR       ... (FPÖ            Sabine berichtet,        dass    die       Prüfung          ordnungsgemäß am 17.06.2019 durchgeführt worden ist. Leider wurde zu Beginn der Sitzung festgestellt, dass Frau ... nicht anwesend ist. Die Ausschusssitzung wurde dennoch abgehalten. Die Prüfung hat einen Kontostand von -113.780,00 EUR, sowie offene Posten von 37.979,00 

EUR ergeben. Es gibt zahlreiche Belege, bei denen es offene Fragen gibt. Mit Frau ...

wurde ein Gespräch geführt und bis zur nächsten Ausschusssitzung sollen diese offenen 

Fragen geklärt werden.  

Wortmeldung: 

Der Bürgermeister merkt an, dass zukünftig auch an Frau ... eine Einladung 

zur Ausschusssitzung ergehen soll (Dienstschluss 17.00 Uhr).  

GR ... (FPÖ) merkt an, dass die Mitglieder Auskünfte zu den Belegen von Frau benötigen. Der Großteil der Belege wurde für in Ordnung befunden. Die fehlenden Belege 

werden in der nächsten Prüfungsausschusssitzung behandelt. 

Seitens des Ausschusses wurde daher kein Antrag auf Entlastung des Gemeindevorstandes 

eingebracht. 

 

10. Gemeinde            Gutenberg      an        der     Raabklamm     Orts-    und  

Infrastrukturentwicklungs KG - Bericht über den Jahresabschluss 2017 

Der      Bürgermeister           übergibt          Herrn   ...        das      Wort   zur       Präsentation des Jahresabschlusses 2017    der      „Gemeinde            Gutenberg      an        der     Raabklamm Orts- und  Infrastrukturentwicklungs KG. 

Die Gewinn- und Verlustverrechnung ergibt einen Jahresfehlbetrag von -11.655,88 EUR. 

Der      Jahresfehlbetrag        wird     in         das      variable           Kapital           (Vollhafter) eingearbeitet.     Die Bilanzsumme weist eine Summe im Aktiva und Passiva von 3.558.027,58 EUR auf, somit ist die Bilanz ausgeglichen. Im Passiva gibt es ein Eigenkapital von 1.041.618,35 EUR, 

Investitionszuschüsse             von 1.770.359,01 EUR, Rückstellungen von 2.870,00 EUR, 

Verbindlichkeiten von 724.423,22 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 18.757,00 

EUR. Im Aktiva gibt es ein Anlagevermögen von 3.523.442,13 EUR, ein Umlaufvermögen 

von 34.105,45 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 480,00 EUR. 

Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis. 

 

11. Gemeinde           Gutenberg      an        der     Raabklamm    Orts-    und 

Infrastrukturentwicklungs KG - Bericht über den Jahresabschluss 2018 

Der Bürgermeister berichtet über den Jahresabschluss 2018 „Gemeinde Gutenberg an der 

Raabklamm Orts- und            Infrastrukturentwicklungs     KG“ und übergibt das Wort an Herrn .... 

Die Gewinn- und Verlustverrechnung ergibt einen Jahresfehlbetrag von -10.453,43 EUR. 

Der      Jahresfehlbetrag        wird     in         das      variable           Kapital           (Vollhafter)     eingearbeitet.             Die 

Bilanzsumme weist eine Summe im Aktiva und Passiva von 3.488.594,66 EUR auf, somit 

die die Bilanz ausgeglichen. Im Passiva gibt es ein Eigenkapital von 1.031.164,92 EUR, 

Investitionszuschüsse von 1.740.873,25 EUR, Rückstellungen in Höhe von 2.950,00 EUR, 

Verbindlichkeiten in Höhe von 684.500,82 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe 

von 29.105,67 EUR. Im Aktiva gibt es ein Anlagevermögen von 3.450.451,92 EUR, ein 

Umlaufvermögen von 37.902,74 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 240,00 EUR. 

Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis. 

 

12. VRV          2015    –          Voranschlags-           und     Rechnungsabschlussverordnung      –   

allgemeine Informationen 

a) Beschluss    über   Bewertung      der      Grundstücke   nach    dem

Grundstücksrasterverfahren 

Herr    ...        berichtet         allgemein        über    die       VRV    2015.   Die kameralistische 

Haushaltsführung wird durch eine „neue“ Haushaltsführung mit einem (3 Komponenten-

Haushalt) abgelöst. Durch diese Umstellung ist es notwendig,  das Anlagevermögen 

(Sachanlagen, Grundstücke und Bauten etc.) der Gemeinde zu erheben und zu bewerten. 

Das Land Steiermark hat Empfehlungen für die Bewertung der Grundstücke bzw. 

Straßenzustandsbewertungen ausgesprochen. 

a) Bewertung der Grundstücke nach dem Grundstücksrasterverfahren: 

Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach dem Grundstücksrasterverfahren. Bei 

der Anwendung des Grundstücksrasterverfahrens ist ein Durchschnittspreis pro m² 

für Bauland und für landwirtschaftliche Nutzflächen nach Lage des Grundstückes 

festzulegen, diese Basiswerte für das Grundstücksrasterverfahren sind Basispreise, 

welche vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) herausgegeben werden. Je nach 

Nutzungsart erfolgen Zu-oder Abschläge gem. § 39 Abs. 4 Z 2 VRV 2015. 

Landwirtschaft            €   4,9149 

Unbebaut                    € 61,2435 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     Mautner         beschließt       der Gemeinderat einstimmig  die Bewertung der Grundstücke nach dem Grundstücksrasterver-

fahren lt. Empfehlung des Landes Steiermark durchzuführen. 

b) Beschluss über die Bewertung der Straßen nach dem dreigliedrigen 

Straßenzustandsbewertungssystem,            mit       einemDurchschnittswert     der 

Errichtungskosten und einem Abschlagsraster lt. Empfehlung des Landes 

Steiermark 

1)         Bewertung     der       Straßen          mit       einem dreigliedrigen 

Straßenzustandsbewertungssystem,            mit       einemDurchschnittswert     der 

Errichtungskosten und einem Abschlagsraster nach der Empfehlung des Landes 

Steiermark: 

Die Straßen werden lt. dem Leitfaden vom Land Stmk. nach einem dreigliedrigen 

Straßenzustandsbewertungssystem bewertet: 

Kategorie        Technische Einschätzung 

A (Gut)             Keine Schäden erkennbar 

B (Mittel)        Schäden erkennbar. Noch keine Beeinträchtigung der Nutzung. 

C ( Schlecht) Starke Beschädigung. Nutzung stark eingeschränkt. Neubau 

erforderlich. 

2)         Für die Errichtung von befestigen und unbefestigten Straßen werden vom Land 

Steiermark folgende Durchschnittswerte bekannt gegeben. 

Straßenart                              Durchschnittswert der Wiederbeschaffung -

Brutto 

Befestigte Straßen                             € 60,-- pro m² 

Gehsteige (mit Randeinfassung)        € 60,-- pro m² 

Unbefestigte Straßenbauten           € 30,-- pro m² 

Nach der Empfehlung des Landes ist zusätzlich ein Abschlagsraster einzusetzen, 

um die Werte möglichst realistisch darzustellen. 

Kategorie        Technische Einschätzung                   Abschlag in % Restnutzugsdauer in Jahren 

....

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     ...         beschließt      der Gemeinderat einstimmig            die       Bewertung     der             Straßen          nach    dem dreigliedrigen Straßenzustandsbewertungssystem,    mit      einemDurchschnittswert der Errichtungskosten             und      einemAbschlagsraster          lt.         Empfehlung    des Landes Steiermark durchzuführen.  

 

13. Antrag des Jagdvereines Kleinsemmering – Aufteilung bzw. Vergabe des 

Gemeindejagdgebietes in einzelne Katastralgemeinden (Kleinsemmering & 

Garrach) – Beratung und Beschlussfassung 

Der Bürgermeister verliest die Anträge des Jagdvereines Kleinsemmering und der 

Jagdgesellschaft Garrach. Der Gemeinderat ist dafür, dass das Jagdgebiet der KG 

Kleinsemmering an den Jagdverein Kleinsemmering und das Jagdgebiet der KG Garrach an 

die Jagdgesellschaft vergeben werden soll. 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           ...        beschließt       der      Gemeinderat 

einstimmig die Aufteilung des Jagdgebietes in der KG Kleinsemmering an den 

Jagdverein Kleinsemmering und in der KG Garrach an die Jagdgesellschaft 

Garrach zu vergeben.  

 

14. Projekt Neuerrichtung Gemeindeamt; Neugestaltung Dorfplatz, etc. / 

weitere Vorgehensweis 

Der Bürgermeister verliest den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn 

Vizebürgermeister ...  

 In        der      letzten            Gemeinderatssitzung wurde die      weitere           Vorgehensweise         zur

Ortskernentwicklung beschlossen.   Dazu    hat       auch   eine     Ausschusssitzung      mit      dem

Projektsteuerer stattgefunden. Herr Ing. ... hat den Ausschuss darüber informiert, dass 

eine neue Ausschreibung in der Zusammenarbeit mit Herr Dr. ... gemacht wird.  

Die Projektausschreibung wird unter dem Titel Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith 

Zu- und Umbau Volksschule & Musikschule / Kindergarten Planersuche und 

Architektur     erfolgen.        Das      gewählte         Verfahren       wird     im       Unterschwellenbereich 

durchgeführt. Diese Art des Verfahrens  wurde von Herr Dr. ... in der letzten Sitzung

genau erklärt. 

Eine Ausschreibung des Projektes wird in der Grazer Zeitung erfolgen. Die Frist für die 

Einreichung wird so zeitnah wie möglich um den 9. August 2019 festgelegt. In einer 

weiteren Orts- und Entwicklungsausschusssitzung (inkl. aller Gemeinderäte) am 21. 

August 2019 sollen alle eingereichten Konzepte mit externen Experten begutachtet 

werden. Im Weiteren sollen 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und für den Gemeinderat als 

Vorschlag aufgelistet werden. Am 28. August 2019 soll über die weitere Vorgehensweise 

bzw. Entscheidung über das Projekt getroffen werden. 

GR ... (SPÖ): Wir haben mit Herrn Ing. ... geredet und haben gesagt, dass eine 

Jury für die Vergabe eingesetzt werden soll.  

Vzbgm...: Die Ausschreibung ist kein Wettbewerb und deshalb ist keine 

Jury zwingend notwendig. 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     ...         beschließt      der Gemeinderat einstimmig, die weitere Vorgehensweise laut Empfehlung des Ausschuss vom 

01.07.2019, dass Herr Ing. Lafer gemeinsam mit Herrn Dr. ... beauftragt wird, 

die Ausschreibung vorzunehmen.  

 

15. Ansuchen            der      Ortskapelle    Gutenberg      –          Infrastruktur- und 

Jungmusikerförderung 2018/2019 

Der Bürgermeister berichtet, dass ein Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur 

und Jungmusikerförderung 2018/2019 eingebracht wurde. Dieses Ansuchen wurde vom 

Bürgermeister verlesen.  

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     ...         beschließt      der Gemeinderat einstimmig eine Förderung für das Jahr 2018/2019 in Höhe von € 1.600,00.   

 

16.       Ansuchen Sportverein Union Gutenberg – Nachwuchsförderung 2019 

Der Bürgermeister berichtet, dass der Sportverein Union Gutenberg um die alljährliche 

Nachwuchsförderung für das Jahr 2019 angesucht hat. Im Vorjahr wurde besprochen, dass 

eine Subvention erst beschlossen wird, wenn eine Aufstellung von den gesamten Ausgaben 

und Einnahmen vom Sportverein offen gelegt wird. Diesbezüglich wurde eine Auflistung 

übermittelt. Der Bürgermeister präsentiert die Ausgaben und Einnahmen des Sportvereins. 

Nach eingehender Beratung stellt Herr Bürgermeister Ing. ... den Antrag dem SV 

Union Gutenberg eine Nachwuchsförderung für das Jahr 2019 zu gewähren. 

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich für den Sportverein Union Gutenberg 

eine Subvention „Nachwuchsförderung 2019“ in Höhe von € 5.000,00 EUR.  

Abstimmung: 

Dafür:  

angenommen

Dagegen: GR ...(ÖVP) 

Begründung: Frau GR ... (ÖVP) ling gibt keine Begründung an.  

 

17. Projekt     Errichtung       einer   Photovoltaikanlage  auf       der     Feuerwehr 

Kleinsemmering 15,96 kWp 

Der Bürgermeister erläutert das Projekt zur Errichtung einer Photovoltaikanlage bei der 

Feuerwehr      Kleinsemmering-Hofstättenmit       ca.      15,96   kWp    und     präsentiert      den

Kostenvoranschlag. Im Nachtragsvoranschlag wurden € 10.000,00 veranschlagt. Das sind 

die aktuellen Errichtungskosten abzüglich der Förderung. In ca. 10 Jahren würde sich die 

Photovoltaikanlage    amortisieren. Dabei wird     die      Photovoltaikanlage    auch    die

Betriebskosten der FF Kleinsemmering-Hofstätten verringern. 

Wortmeldung: 

GR ...(ÖVP) : Aus welchen Mitteln wird die Photovoltaik bezahlt? 

Bürgermeister: Im Jahr 2018 wurde einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet. Dieser 

kann im Nachtragsvoranschlag verwendet werden, um die Kosten der Anlage zu decken. 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           ...        beschließt       der Gemeinderat 

einstimmig eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 15,96 kWp beim 

Rüsthaus der FF Kleinsemmering-Hofstätten zu errichten.  

 

18. Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von Pieber 

Oswald 

Der Bürgermeister berichtet, dass heute von der Firma Pieber Angebote für die Spielgeräte 

eingelangt sind. Nach Beratung und Diskussion im Gemeinderat soll die Umsetzung dieser 

Kinderspielplätze festgelegt werden. 

Auf      Antrag            des      Bürgermeisters           Ing.     Mautner         beschließt       der      Gemeinderat einstimmig, dass im Jugendausschuss Vorschläge für die Spielplatzgestaltung 

erarbeitet und diese dann als Grundlage für die Entscheidungsfindung an den  

Vorstand übertragen werden. Beim Land Steiermark wird ein entsprechender 

Förderantrag (Spielplatzoffensive - Zusage) eingebracht. 

 

#19. Allfälliges 

•          Funcourt: GR ...(ÖVP) möchte das Tische und Bänke am Funcourt aufgestellt 

werden. 

•          Brandschutzbeauftragte:      Der Bürgermeister berichtet, dass    Herr    ...

r den Kurs zum Brandschutzbeauftragten absolviert hat. 

•          Gewerbetreibende - Termin für Jahreskalender: GR ... (FPÖ): Es sollte 

wieder ein Treffen für die Gewerbetreibende für den Jahreskalender stattfinden. 

Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 23:23 Uhr. 

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