Durch Anonymisierung von BIGS-Die Grünen modifizierte Niederschrift der ordentlichen Sitzung des Gemeinderates 01/2016 am 24.3.2016
Gemeinde
GUTENBERG-STENZENGREITH
8160Kleinsemmering96,BezirkWeiz,Tel.031727100
BürgerservicestelleStenzengreith,8061Plenzengreith15,Tel.03132/2775
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13.4.2016
Durch Anonymisierung von BIGS- Die Grünen modifizierte
Niederschrift
über die ordentliche Sitzung des
Gemeinderates 01/2016
am
24.3.2016
mit Beginn um 19.00 Uhr
An w e s e n d :
Entschuldigt Abwesend:
-- -- --
Unentschuldigt Abwesend:
-- -- --
Die Sitzung wurde ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Steiermärkischen
Gemeindeordnung auf den heutigen Tag mit folgender Tagesordnung einberufen.
Die Zustell- bzw. Sendenachweise liegen vollzählig vor.
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Tagesordnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
3 Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift
4 Änderung des wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungkonzeptes Nr.
4.00 idgF einschließlich Siedlungsleitbild, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01 der
ehem. Gemeinde Stenzengreith – Beratung und Beschlussfassung
(Auflagebeschluss)
5 Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01„Schöcklnickl“ – Beratung und Beschlussfassung (Auflagebeschluss)
6 Tennisplätze Plenzengreith (Schöcklnickl)7 Fragestunde
8 Bericht der Rechnungsprüfer
9 Rechnungsabschluss 2015
10 Beratung und Beschlussfassung über eine Hagelabwehr für das
Gemeindegebiet
11 Vereinbarung mit Energienetze Steiermark für Inanspruchnahme vonöffentlichem Gut
12 Kanal Hof und Kleinsemmering - VergabeVS“
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15 SV Gutenberg-Ansuchen um Nachwuchsförderung 2016
16 Verträge für Totenbeschau
17 Anpassung der Müllsammlung im ehem. Gemeindegebiet Stenzengreith
18 Wahl des Obmannes für den Kulturausschuss
19 Beratung und Beschlussfassung über 30km/h-Beschränkung Bereich
Volksschule
20 Beschlussfassung über grundbücherliche Durchführung von
Teilungsplänen
21 Beschlussfassung über Wasseranschlüsse
22 Weiz-Rallye
23 Bericht aus den Ausschüssen
24 Nicht öffentlich
25 Allfälliges
Verlauf der Sitzung:
1 Eröffnung und Begrüßung
Bgm. … begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.
2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Es sind alle Gemeinderäte anwesend und stellte Bgm. … daher die
Beschlussfähigkeit fest.
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Bgm. … gibt 3 Dringlichkeitsanträge bekannt:
TOP 23) Einrichtung eines Gemeindeentwicklungsprogramms
a) Themen und Aufgaben
b) Seminar/Workshop
TOP 24) Fischwasserverpachtung Wöllingbach
TOP 25) Antrag ÖVP: Beschlussfassung für einen Antrag an das Land Steiermark zur
Prüfung der Möglichkeit einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Gutenberg-Stenzengreith
und Passail (KG Plenzengreith betreffend)
Diese 3 Dringlichkeitsanträge wurden einstimmig angenommen.
3 Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift
Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde an alle Schriftführer der Fraktionen
verschickt. Da keine weiteren schriftlichen Einwendungen mehr vorliegen, gilt die
Verhandlungsschrift als genehmigt.
4 Änderung des wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungkonzeptes Nr.
4.00 idgF einschließlich Siedlungsleitbild, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01 der
ehem. Gemeinde Stenzengreith – Beratung und Beschlussfassung
(Auflagebeschluss) (Siehe Punkt 5)
5 Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01
„Schöcklnickl“ – Beratung und Beschlussfassung (Auflagebeschluss)
Nach kurzen einführenden Worten erteilt Herr Bürgermeister Ing. … zu o. a.
Tagesordnungspunkten( 4 und 5) dem Vertreter des Örtlichen Raumplaners das Wort.
Dieser bedankt sich für die einführenden Worte und beginnt anhand von vorbereiteten
Unterlagen (Power-Point-Präsentation) mit seinen Ausführungen zu der Änderung des
Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 4.00 idgF, VF lfde. Nr. 0.01 iVm der Flächenwidmungsplan-Änderung, VF lfde. Nr. 0.01 „Schöcklnickl“ in der ehem. Gemeinde Stenzengreith.
Zu Beginn wird auf die rechtlichen Rahmenbedingen insbesondere die Bestimmungen des
Regionalen Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion Weiz iVm dem zugehörigen
Regionalplan (Teilräume) eingegangen. Nachfolgend werden die unter § 3 (3) leg. cit.
Ziele und Maßnahmen für den Teilraum „Grünlandgeprägtes Bergland“ näher
eingegangen, wobei vor allem auf die Festlegung von Siedlungsschwerpunkten Bezug
genommen wird. Dieses erfolgt dahingehend, da das gegenständliche Änderungsareal
jedenfalls die festgelegte Grenze von 3.000 m² überschreitet sowie die Ausweisung eines
neuen Baugebietes darstellt.
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Nachfolgend wird auf die durchgeführte gemeindeweite Untersuchung hinsichtlich der
touristischen Einrichtungen hingewiesen und die erfolgte Bestandsanalyse durch eine
entsprechende Fotodokumentation der bestehenden Gasthäuser „Schöcklnickl“,
„Loretowirt“, „Bartlhof“ und „Kreuzwirt“ unterstrichen. Zusätzlich werden den
Gemeinderatsmitgliedern die vorliegenden Plangrundlagen (digitale Katastermappe, BEV-
Abfrage vom 30.04.2015 und die Mappenberichtigung, verfasst von DI Michael Hofer,
Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen vom 22.01.2016, GZ: 867/1/2015) näher
erläutert. Anschließend wird den Anwesenden die jeweils vorliegende Verordnung iVm
dem zugehörigen Rechtsplan (IST/SOLL-Darstellung), verfasst von der Pumpernig &
Partner ZT GmbH, GZ: 123FG15 vom 24.03.2016 näher gebracht.
Die einzelnen Änderungen lauten wie folgt:
Änderung des wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 4.00 idgF, VF
lfde. Nr. 0.01 „Touristischer Siedlungsschwerpunkt Gasthaus Schöcklnickl“ -
Auflageentwurf:
§2
VORGESEHENE ÄNDERUNGEN
(1) Touristischer Siedlungsschwerpunkt:
Im siedlungs- und wirtschaftspolitischen Interesse der Gemeinde Gutenberg-
Stenzengreith soll zur planmäßigen Erweiterung bzw. Diversifizierung des
bestehenden Betriebes „Gasthaus Schöcklnickl“ dieser Standort mit dem
Umgebungsbereich als Touristischer Siedlungsschwerpunkt gemäß den
geltenden Raumordnungsgrundsätzen festgelegt werden. Dieser umfasst den
räumlich zusammenhängenden, gastronomisch bzw. touristisch genutzten
Gebäudebestand „Gasthaus Schöcklnickl“ mit umgebenden Freiflächen samt
Stellplätzen und die im Nordosten bestehenden Wohngebäude einschließlich
Areal der Tennisplätze.
(2) Funktionsbereich/Gebiet mit baulicher Entwicklung:
Der Bereich innerhalb der festgelegten Entwicklungsgrenzen soll künftig als
Gebiet mit baulicher Entwicklung für Tourismus (Farbgebung magenta)
festgelegt und planmäßig genutzt werden.
(3) Entwicklungsgrenzen:
Naturräumliche Entwicklungsgrenzen:
Z.1 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenzen (durchgehende grüne
Linie) sind langfristig nicht zu überschreitende Entwicklungsgrenzen, die
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1 |
Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze als Grenze zwischen unterschiedlichen Nutzungen und damit verbundener oder möglicher Nutzungskollisionen (z.B. bestehende Wohnnutzungen und Eignungszonen, Nähe zur Landesstraße L 319 (Immissionsschutz) etc.). |
2 |
Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze zur Erhaltung charakteristischer Kulturlandschaften, ökologisch oder klimatisch bedeutsamer Strukturen (z.B. zusammenhängende Waldflächen) sowie aufgrund vorhandener Topographie (Geländekanten, steile Hänge, Vernässung, Standfestigkeit des Untergrundes, etc.). |
2 |
Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze zur Erhaltung bestehender kompakter Siedlungsräume (z.B. Touristischer Siedlungsschwerpunkt), zur Wahrung des vorherrschenden Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abgrenzung zwischen einzelnen Siedlungsräumen. |
aufgrund von naturräumlichen Gegebenheiten (Geländesituation, Gewässer
– Rote Wildbachgefahrenzonen, Waldgrenzen, gliedernde Freiraumelemente
(Kuppen, Uferbegleitgrün, …)) festgelegt werden.
Siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen:
Z.2 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen (durchgehende
rote Linie) sind langfristig nicht zu überschreitende äußere
Entwicklungsgrenzen, die aufgrund von siedlungspolitischen Entscheidungen
(zB Erhaltung der bestehenden Siedlungsstrukturen aufgrund eines
bestehenden kompakten Siedlungsgefüges zur Wahrung des Ortsbildes)
oder siedlungspolitischer Rahmensetzungen (z. B. eingefrorene
Entwicklungspotenziale) festgelegt werden.
Z.3 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen (strichlierte rote
Linie) sind Entwicklungsgrenzen, bei denen Überschreitungen bei gegebener
Kriterienerfüllung (z. B. keine Nutzungskollisionen zu erwarten) ohne
Änderung des wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungskonzeptes/
Siedlungsleitbildes Nr. 4.00 idgF (künftig Entwicklungsplan) im Ausmaß von
max. einer Bauplatztiefe zulässig sind.
(4) Die festgelegten Maßnahmen unter Pkt. 3 (Naturhaushalt und natürliche
Umwelt des wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 4.00 idgF
(M.3.8)) werden ersatzlos gelöscht.
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Flächenwidmungsplan-Änderung, VF lfde. Nr. 0.01 „Gasthaus Schöcklnickl“ – Auflage-
entwurf:
§2
VORGESEHENE ÄNDERUNGEN
(1) Die Grundstücke Nr. 402/2, 402/3, 601/2 (Verkehrsfläche), 395/14, 399, 398/2,
398/1 und 397, sowie die Baufläche .30, alle KG 68250 Plenzengreith
(zukünftige Grdst. Nr. 397 (Teilfl.), 402/2, 402/3 und 601/2, KG 68250
Plenzengreith), in einem Gesamtflächenausmaß von 8.910 m² (digitale
Flächenermittlung ohne Anspruch auf vermessungstechnische Genauigkeit),
werden von bisher Sondernutzung im Freiland Tennisplatz (Tpl), Freiland (L) –
landwirtschaftlich genutzte Fläche und Verkehrsfläche nunmehr als Bauland –
Erholungsgebiet (EH) gemäß § 30 (1) Z. 9 Stmk. ROG 2010 idF LGBl. Nr.
139/2015 mit einem bestimmungsgemäßen Bebauungsdichterahmen von 0,2-
0,6 festgelegt.
(2) Eine Teilfläche des Grdst. Nr. 50/2, KG 68250 Plenzengreith, im
Flächenausmaß von 150 m² (digitale Flächenermittlung ohne Anspruch auf
vermessungstechnische Genauigkeit), wird von bisher Freiland – Wald
nunmehr als Freiland – Wald mit zeitlich aufeinander folgender Nutzung
Bauland – Erholungsgebiet (EH) gem. § 26 (1) iVm § 30 (1) Z. 9 Stmk. ROG
2010 idF LGBl. Nr. 139/2015 festgelegt. Zusätzlich erfolgt eine Anpassung der
Nutzungsarten gem. § 26 (2) Stmk. ROG 2010 idgF (Freiland und
Verkehrsfläche) an die aktuelle Katastergrundlage.
(3) Gemäß § 40 (4) Z. 3 Stmk. ROG 2010 idF LGBl. Nr. 139/2015 wird die
Erlassung eines Bebauungsplanes im öffentlichen Interesse der Gemeinde
Gutenberg-Stenzengreith festgelegt.
Seitens des Gemeinderates werden einzelne Fragen hinsichtlich der
Rechtsgrundlagen der einzelnen Gasthäuser und die damit in Zusammenhang
stehenden Erweiterungsmöglichkeiten gestellt. Diesbezüglich wird vom Vertreter des
Örtlichen Raumplaners auf die jeweilige Lage des Gasthauses (örtliche
Gegebenheiten iVm der bestehenden Siedlungsstruktur) sowie den jeweiligen
Festlegungen im Flächenwidmungsplan der ehem. Gemeinden Gutenberg an der
Raabklamm und Stenzengreith eingegangen.
Nachfolgend wird von Bürgermeister Ing. ... der Antrag gestellt, den
vorliegenden Verordnungsentwurf der Änderung des wiederverlautbarten Örtlichen
Entwicklungskonzeptes Nr. 4.00 idgF, VF lfde. Nr. 0.01 der ehem. Gemeinde
Stenzengreith, verfasst von der Pumpernig & Partner ZT GmbH, GZ: 123FG15 vom
24.03.2016 (Auflageentwurf) zu beschließen und in der Zeit von 11.04.2016 bis
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06.06.2016 (mind. 8 Wochen) öffentlich aufzulegen. Die Beschlussfassung erfolgt mit
Handzeichen einstimmig.
6 Tennisplätze Plenzengreith (Schöcklnickl)
Bgm. … teilt mit, dass das Grundstück für den Tennisplatz von der Fam. …, vlgo
…, gepachtet war und der Pachtvertrag bereits 2013 ausgelaufen ist und von
der Fam. … nicht verlängert wurde. Die beiden Tennisplätze wären zu sanieren. Die
Sanierung würde ca. € 15.000,00 kosten. Nach Rücksprache mit dem Obmann des
Tennisvereins spielen größten Teils nur mehr Auswärtige.
Herr … benötigt nun für sein geplantes Bauvorhaben (siehe Punkt 4 und 5)den Bereich
für den Tennisplatz und ersuchte daher, den Tennisplatz mit seiner
Einrichtung kostenlos an ihn abzutreten.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Tennisplatz an Herrn
… kostenlos abzugeben.
7 Fragestunde
In Beantwortung einiger Fragen aus der Fragestunde der letzten Sitzung teilt Bgm.
… dem Gemeinderat mit:
Buchhaltung KG: Nach Rücksprache mit Fr. … soll die KG-Buchhaltung
wegen des Umfanges weiterhin das Steuerberatungsbüro durchführen. In der KG-
Buchhaltung der ehemaligen Gemeinde Stenzengreith gab es auf Grund der geringen
Bewegungen nur mehr eine Einnahmen- und Ausgabenbuchhaltung.
Straßenpflöcke: Da lt. Gemeindearbeiter an vielen Stellen Straßenpflöcke angebracht
werden sollen, wird dieses Thema im Bau- und Wegeausschuss zu behandeln sein.
Duschraum Plenzengreith/Bürgerservicestelle-Kellerbereich: Bgm. … erklärt,
dass er diesbezüglich noch nichts unternommen hat. GR … (ÖVP) berichtet, dass er
dazu Informationen für den Gemeinderat unter „Allfälliges“ hat.
Gemeindezeitung: Bgm. … berichtet, dass die Druckkosten bei der Fa. Inred
€ 990,00 betragen. Es gibt daher keinen großen Unterschied zum Angebot des
„Almenland-Blickes“.
Viehanhänger: Der Viehanhänger wurde von Herrn … im Topzustand
retourniert.
GR Ing. … (ÖVP) fragte an, wem der Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt
…, vlgo …, gehört, da dieser beschädigt ist.
Im Gemeinderat war man der Meinung, dass dieser im Privatbesitz von …
ist.
Weiters erkundigte sich GR … (ÖVP), wer nun statt der Fa. … die Kantine des
SV Gutenberg ausstattet.
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Vzbgm. … (ÖVP) erklärt, dass … mehrere Angebote eingeholt hat und
die Fa. … aus Passail der günstigste Anbieter war.
GR Dr. Gerhard Pichler fragte an, was passiert, wenn der Vorsteuerabzug für das
Vereinszentrum nicht funktioniert.
Bgm. … erklärt, dass der Vorsteuerabzug in Ordnung sein soll, wenn die Gemeinde
die Kosten für das gesamte Stadion mit Einrichtung übernimmt.
GR … (SPÖ) fragte an, ob es einen Plan B gibt, wenn der Vorsteuerabzug nicht
möglich ist.
Bgm. … berichtet, dass die Vorsteuer € 300.000,00 und die Kostenübernahme der
Einrichtung € 100.000,00 beträgt. Als Notfallplan soll es dann Rückforderungen von
Vereinen geben und die BZ-Mittel in Höhe von € 150.000,00 dann für diesen Fall herangezogen werden.
GR Gerald Konrad fragt, ob es im Falle der Vorsteuer-Refundierung dann keine
Öffentlichkeit des Sportplatzes mehr gibt.
Bgm. … erklärt, dass der Sportplatz in diesem Fall dann nicht öffentlich ist.
Vzbgm. … (ÖVP) berichtet, dass es für das Spielen der Kinder Tafeln mit dem Hinweis
„Spielen auf eigene Gefahr“ geben wird. Der Funcourt bleibt jedoch öffentlich.
GRin … (FPÖ) berichtet, dass die unbebauten Bauplätze von … und …
gemäht werden müssten. Bgm. … erklärt, dass diese Eigentümer angeschrieben
werden.
Weiters fragt GRin … (FPÖ), warum die Gemeinde die Geschäftsflächen beim
Objekt „Betreuen Wohnen“ Miethaftungen übernommen hat.
Bgm. … erklärt, dass Miethaftungen bereits bei der Planung des Objektes
übernommen werden mussten, da die Geschäftsflächen ansonsten nicht mitgebaut
worden wären.
GR … (ÖVP) fragt an, warum die Turnsaalreinigung nicht von Gemeindearbeiter
…erledigt wurde.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Höhe des Turnsaales das Problem ist und diese
Arbeit kein Gemeindearbeiter machen würde und auch keine Maschinen dafür vorhanden sind.
GR … (ÖVP) berichtet, dass die seinerzeit von ihm gemeldeten Parkbänke, welche im
Bereich Kreuzwirt gelagert sind, noch nicht weggeräumt wurden. Er möchte jetzt, dass 1
Bank beim Restmüllplatz im Bereich seines Grundstücks aufgestellt wird.
Bgm. ... wird dies an … weiterleiten.
Weiters fragte GR … (ÖVP), warum das Anhörungsprotokoll vom 16.12.2015 für den
Bebauungsplan Stockheim erst 3 Wochen später zugeschickt und nicht bereits am 16.12.2015 vor der Gemeinderatssitzung erledigt wurde.
Der Bürgermeister erklärt, dass er der Meinung war, dass DI … dies machen würde.
GR … (ÖVP) fragte an, warum ein Gelegenheitsverkehr-Bus von Garrach/Gutenberg nach
Weiz in der Früh möglich wäre und ob nicht auch ein Zubringerbus (Gelegenheitsverkehr)
von St. Radegund kommend über Stockheim, Stenzengreith nach Garrach möglich wäre, weil der Busüber Fasslberg nach Weiz viel Zeit in Anspruch nimmt.
Bgm … berichtet, dass gemeinsam mit den Umlandgemeinden von Weiz und Gleisdorf ein
Mobilitätskonzept erstellt wird, bei dem dieser Vorschlag bereits gefordert wurde. Dieser wird jedoch erst 2017 fertig sein.
GR Dr. Gerhard Pichler bemerkt, dass Wartezeiten von mehr als einer Schulstunde
unzulässig sind und dann ein Gelegenheitsverkehr eingerichtet werden kann – dies ist in
der Früh von Garrach/Gutenberg nach Weiz gegeben. Da die Fahrzeit jedoch nicht
mitberücksichtig wird, ist
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dies von Stockheim nach Weiz nicht gegeben, er wird aber dies noch einmal überprüfen.
Der Schulausschuss soll diesbezüglich auch entsprechende Erhebungen durchführen.
8 Bericht der Rechnungsprüfer
GRin … (FPÖ) berichtet als Obfrau des Prüfausschusses von der zuletzt
durchgeführten Rechnungsprüfung und der Überprüfung des RA 2015.
RA
Der Schreibfehler „Garagentor“ wurde berichtigt.
Die IST-Bewerbungskosten waren im Voranschlag nicht enthalten.
Bgm. … erklärt, dass dies bereits 2014 vergessen wurde. Diese müssen jedoch lt.
Vertrag von der Gemeinde bezahlt werden.
Weiters erkundigt sie sich, was mit „Instandhaltung von Sonderanlagen“ über € 980,54
gemeint ist. Bgm. … wird sich erkundigen und bei nächster Gelegenheit mitteilen.
Rechnungsprüfung
GR und Obmann-Stellvertreter … (ÖVP) teilte mit, dass die ÖVP nun alles bezahlt
hat.
Fr. … (FPÖ) berichtet, dass die Ausgaben für das Sportstation € 1.697.000,00 betragen.
Lt. Vzbgm. … (ÖVP) sind jedoch noch Rechnungen offen. Die Verrechnung mit den
Vereinen ist noch notwendig, wird in den nächsten 14 Tagen erfolgen. Danach folgen die
entsprechenden Unterlagen.
Für Fernwärmegrabungen sind Extrakosten angefallen.
… (FPÖ) berichtet, dass Vereine schon Einrichtungsrechnungen eingereicht haben
und verliest diese.
Eine Rechnung des ESV vom Mediamarkt muss neu ausgestellt werden.
GIS-Gebühren sollten für die 4 Vereine nicht bezahlt werden.
Lt. Bgm. … hat die Gemeinde für das Vereinszentrum eine ORF-Lizenz beantragt,
dazu müssen auch die 4 ORF-Karten angekauft werden. Ansonsten müsste jeder Verein
die GIS-Gebühren selbstständig beantragen und auch bezahlen!
… ist der Ansicht, dass die Vereine diese ORF-Karten zahlen sollen.
Die Rückstandsliste beinhaltet einen Rückstand von € 45.531,00.
Lt. GK … (ÖVP) wurde im November 2015 vom Vorstand die Rückstandsliste
durchgearbeitet und Ausbuchungen und Mahnungen bei Fr. … veranlasst. KSV-
Meldungen könnten angedacht werden.
Der Gemeindekassier erklärt, dass künftig die Rückstandslisten quartalsmäßig vom
Gemeindevorstand bearbeitet werden.
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GRin … (FPÖ) stellte daraufhin den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.
Diese Entlastung erfolgte durch den Gemeinderat einstimmig.
9 Rechnungsabschluss
Der RA 2015 wurde im Vorfeld allen Gemeinderatsfraktionen, dem Prüfausschuss und
dem Budgetausschuss vorgelegt.
GK … (ÖVP) erklärt die wesentlichen Punkte des Rechnungsabschlusses 2015:
Der ordentliche Haushalt ist ausgeglichen
Kassastand 2015 lautet - € 236.913,15
Beim marktwirtschaftlichen Betrieb „Wasser“ ist eine Kostendeckung vorhanden und kann
bzw. muss eine Rücklage in Form eines Sparbuches gebildet werden.
Beim marktwirtschaftlichen Betrieb „Kanal“ gibt es einen Abgang, weshalb bereits eine
Gebührenanpassung durchgeführt wurde.
Beim marktwirtschaftlichen Betrieb „Müll“ gibt es ebenfalls einen Abgang.
Haftungen durch die Gemeinde sind für die KG und die Energieregion vorhanden.
Die Darlehenshöhe per 31.12.2015 beträgt € 1.844.376,69 (KG-Darlehen nicht enthalten)
Der Verschuldungsgrad beträgt 4,2%
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig den Rechnungsabschluss 2015
in der vorliegenden Fassung.
10 Beratung und Beschlussfassung über eine Hagelabwehr für das
Gemeindegebiet
Bgm. … berichtet über die Vorschreibung der Hagelabwehrgenossenschaft und über
die Tatsache, dass die ehemalige Gemeinde Gutenberg a.d.Rkl. seit Jahren keine
Beiträge mehr bezahlt.
Die ehemalige Gemeinde Stenzengreith hat mit Ausnahme von 2014 immer Beiträge
bezahlt.
Der Beitrag für die neue Gemeinde würde € 4.900,00 betragen.
GR … (ÖVP) gibt den Rat, dass es sehr wohl die Möglichkeit gibt, mit dem
Trägerverein zu verhandeln. Neben Landwirte würden auch Garten- und Fahrzeugbesitzer
von einer Hagelabwehr profitieren.
GR … (SPÖ) schlägt vor, Erhebungen bei den umliegenden Gemeinden durchzuführen,
damit eruiert werden kann, wer Vereinbarungen für eine Hagelabwehr hat.
GR … (ÖVP) schlägt vor, Preisverhandlungen zusammen mit anderen Gemeinden zu
führen.
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Der Gemeinderat beschloss in der Folge einstimmig, dass der Gemeindevorstand die
weitere Vorgehensweise behandeln und beschließen soll.
11 Vereinbarung mit Energienetze Steiermark für Inanspruchnahme von
öffentlichem Gut
Bgm. … erklärt, wo die Energie Steiermark im Gemeindegebiet Gutenberg-
Stenzengreith auf öffentlichem Grund Erdkabel verlegt.
Es handelt sich dabei um 40 lfm (meist Straßenquerungen). Dafür erhält die Gemeinde
einen einmaligen Betrag von € 266,40. Diese 40 lfm müssen auch grundbücherlich
eingetragen werden.
Für den vorliegenden Vertrag sind 4 Unterschriften (Gemeindevorstand, Gemeinderäte)
notwendig, welche auch beglaubigt werden müssen. Diese beglaubigten Unterschriften
sollen im Notariat Rosenberger & Starkl in Weiz durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig die vorliegende Vereinbarung.
12 Kanal Hof und Kleinsemmering - Vergabe
Bgm. … verteilt Kostenaufstellungen an den Gemeinderat und berichtet über die
Vorerhebungen.
Vorliegende Angebote: Fa. Strobl € 101.156,57 (…, …, …)
Fa. Marko € 105.666,00 (…, …, …)
Kanal … kostet € 17.256,99
Kanal … kostet € 67.078,90
Kanal … kostet € 9.481,96
GR … (SPÖ) fragte an, ob keine anderen Firmen zur Anbotlegung eingeladen
wurden. Bgm. ... erklärt, dass es sich hierbei um regionale Anbieter handelt.
GR Gerhard Pichler schlägt vor, auch einmal von anderen Firmen Anbote für eine
Kostenüberprüfung einzuholen.
GR … (ÖVP) fragt an, wie es mit dem Anschluss ... aussieht.
Bgm. … teilt mit, das der Anschluss Objekt … nicht im Abwasserplan
vorgesehen ist. Ursprünglich war eine eigene Kläranlage vorgesehen. Diese wurde jedoch
von Herrn Dr. … von der BH Weiz später nicht genehmigt. Deshalb wird das Objekt
… auch nach Rücksprache mit dem Besitzer voraussichtlich 2017 an den
Gemeindekanal angeschlossen. Die Leitungslänge von 100 m wird von der Gemeinde
errichtet, den Rest muss Familie … dann selbst bezahlen und dafür auch selbst um
Förderung ansuchen.
Es gibt auch noch einige andere Objekte, die noch keine Entsorgung haben.
Der Gemeinderat beschloss in der Folge einstimmig die Vergabe an die Firma Strobl lt.
vorliegendem Angebot.
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13 Asphaltierungsarbeiten – Vergabe
Bgm. Mautner erklärt die geplanten Asphaltierungsarbeiten mit den vorliegenden
Anboten:
Hof – Bereich … /Steigung …: Fa. Strobl € 14.681,64
Fa. Marko € 14.478,00
…-Einfahrt …: Fa. Strobl € 23.067,24
Fa. Marko € 22.746,00
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der o.a. Asphaltierungsarbeiten an
die Fa. Marko.
Asphaltierungsarbeiten ..., Garrach:
Fa. Strobl € 28.149,24
Fa. Marko € 27.417,30
Da hier die Fa. Strobl in den letzten Jahren Aushubmaterial an Herrn …geliefert hat,
gibt es eine Vereinbarung, dass hier die Fa. Strobl einen kleinen Anteil derWegsanierung
übernimmt.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe dieser Asphaltierung einstimmig an die Fa.
Strobl.
14 Beratung und Beschlussfassung für Unterstützung „Native Speaker der
VS“
Der Bürgermeister berichtet über den vorliegenden Antrag vom Elternverein für die
Übernahme eines 50%igen Kostenanteiles für die 3. und 4. Klasse. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf € 1.800,00 (60 Stunden pro Woche).
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Kostenübernahme in der Höhe von 50%, also
€ 900,00.
15 SV Gutenberg-Ansuchen um Nachwuchsförderung 2016
Bgm. … verliest das diesbezügliche Ansuchen des Sportvereins. Bisher wurde
jährlich eine Förderung in der Höhe von € 5.000,00 bezahlt.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, auch 2016 eine Förderung von
€ 5.000,00 an den Sportverein zu bezahlen.
16 Verträge für Totenbeschau
Bgm. … berichtet, dass Fr. Dr. … aus Weiz und Fr. Dr. … aus
St. Radegund an Verträgen für die Totenbeschau in unserer Gemeinde interessiert sind.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, mit den o.a. Ärztinnen die Verträge für die
Totenbeschau lt. Vertragsvorlage der Ärztekammer abzuschließen.
Seite13von18
17 Anpassung der Müllsammlung im ehem. Gemeindegebiet Stenzengreith
Bgm. … erklärt den Sachverhalt. Die Abholung der gelben Säcke soll im ehem.
Gemeindegebiet Stenzengreith voraussichtlich ab 1.7.2016 gleich wie die Restmüllabfuhr
erfolgen, d.h. die gelben Säcke werden ebenfalls bei den Restmüll-Sammelstellen
deponiert. Dafür werden die 4 gelben Tonnen vom Mülllager in Plenzengreith entfernt und
im ASZ in Gutenberg verwendet. Stattdessen werden im Mülllager Plenzengreith mehr
Papiercontainer aufgestellt, da dafür großer Bedarf besteht.
Diese Vorgangsweise wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
18 Wahl des Obmannes für den Kulturausschuss
Durch das Ausscheiden von Vzbgm. … (ÖVP) aus dem Gemeinderat ist eine
Nachbesetzung des Kulturausschuss-Obmannes notwendig.
Diesbezügliches Vorschlagsrecht hat die ÖVP und lautet der unterschriebene Vorschlag
der ÖVP-Gemeinderatsfraktion auf GR … (ÖVP) .
Die Wahl von GR … (ÖVP) .zum Obmann des Kulturausschusses erfolgte
einstimmig.
19 Beratung und Beschlussfassung über 30km/h-Beschränkung Bereich
Volksschule
Bgm. … verliest einen diesbezüglichen Antrag der BIGS:
GR Gerhard Pichler erklärt, dass diese Beschränkung zumindest an Schultagen Gültigkeit
haben soll, und dass mit den Richtlinien des Landes Steiermark für eine derartige
Beschränkung insbesondere übereinstimmt: besonderer Schutzbedarf (Volksschulen),
Ortsgebiet mit seitlichen Schrägparkplätzen, Ortsgebiet bei Querungshilfen und zw.
Busbuchten bei häufiger Querung (analog Schutzwegrichtlinie, wenn kein Schutzweg
vorhanden ist).
GR Gerhard Pichler erklärt, dass diese Beschränkung zumindest an Schultagen Gültigkeit
haben soll und dass das mit den Richtlinien des Landes Steiermark für eine derartige
Beschränkung insbesondere übereinstimmt: besonderer Schutzbedarf (Volksschulen),
Ortsgebiet mit seitlichen Schrägparkplätzen, Ortsgebiet bei Querungshilfen und zw.
Busbuchten bei häufiger Querung (analog Schutzwegrichtlinie, wenn kein Schutzweg
vorhanden ist).
Der Bürgermeister berichtet, dass er mit der Sicherheitsreferentin der BH, Fr. Mag.
…, gesprochen hat. Fr. Mag. … würde diesbezüglich nach erfolgtem
Antrag der Gemeinde tätig werden.
GR … (ÖVP) ist der Meinung, dass sicherheitstechnisch im Bereich der
Volksschule alles sehr gut ausgebaut und organisiert ist. Der Schulbus hält nämlich nicht
entlang der L 357, sondern seitlich von der Volksschule und der Kindergarten ist
eingezäunt. Man soll nicht alles überregulieren. Polizeipräsenz vor Ort wäre sinnvoll.
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GR Gerald Konrad meint, dass das Ortszentrum in Hinblick auf die Bushaltestellen, der
neuen Ortsplatzgestaltung mit betreutem Wohnen und neuen Geschäftsflächen
verkehrsberuhigt werden soll. Ebenso ist der dadurch entstehende Zeitverlust für
Autofahrer im Sekundenbereich und steht somit in keinem Verhältnis zum
Sicherheitsgewinn und zur Lärmreduktion.
GR … (SPÖ) führt ebenfalls deutliche Vorteile einer Geschwindigkeitsbeschränkung im
Bereich der Volksschule an.
Vzbgm. … (ÖVP) merkte an, dass Geschwindigkeitsmessungen sinnvoll wären.
GR … (ÖVP) schlug vor, die beiden Ortsgebiete Kapellenfeld und Gutenberg nach
Möglichkeit zusammen zu schließen.
Nach weiterer Diskussion beschloss der Gemeinderat in der Folge mehrheitlich, einen
Antrag für eine 30 km/h-Beschränkung im Bereich der VS Gutenberg an die BH Weiz zu
stellen.
Dagegen waren GR … (ÖVP), GR … (ÖVP), GR … (ÖVP),
Vzbgm. … (ÖVP) und GK … (ÖVP).
20 Beschlussfassung über grundbücherliche Durchführung von
Teilungsplänen
Bgm. Mautner berichtet vom Tausch der Grundstücke zwischen DI … und der
Gemeinde und der damit verbundenen vorliegenden Teilungspläne des
Vermessungsbüros ….
Es handelt sich dabei um die Grundstücke im Bereich der ehemaligen Gendarmerie und
des Tennisplatzes.
Die grundbücherliche Eintragung lt. vorliegender Teilungspläne wurde vom Gemeinderat
einstimmig beschlossen.
21 Beschlussfassung über Wasseranschlüsse
Es liegen Ansuchen für Wasseranschlüsse von Herrn … und … vor.
Der Gemeinderat hat einstimmig diese Ansuchen für Wasseranschlüsse genehmigt.
22 Weiz-Rallye
Vzbgm. … (ÖVP) hat eine diesbezügliche Info-Veranstaltung besucht und berichtet:
Termin ist der 23.Juli 2016, Start beim Gh. Kreuzwirt. Start um 08.08 Uhr und 10.09 Uhr.
Sperre 1,5 Stunden vor Start. Ende der Rallye um 11.32 Uhr. Streckenführung wie bisher.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin mehrheitlich, dass auch heuer der
Streckenabschnitt im Gemeindegebiet Gutenberg-Stenzengreith befahren werden darf.
Dagegen war GR Gerhard Pichler und GR Gerald Konrad.
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23 Einrichtung eines Gemeindeentwicklungsausschusses
a) Themen und Aufgaben
b) Seminar/Workshop
Anfang Mai 2016 soll diesbezüglich ein Ausschuss eingerichtet werden. Der
„Bauausschuss Sport“ soll aufgelassen werden. Die Mitglieder dieses Ausschusses sollen
sich nach der letzten Sitzung des Bauausschusses zum Gemeindeentwicklungs-
ausschuss formieren und für einen Workshop organisatorische Vorarbeit leisten.
Diese Vorgangsweise wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
24 Fischwasserverpachtung Wöllingbach
Bgm. … berichtet, dass der Pachtvertrag von …, Plenzengreith, per
30.4.2016 ausläuft und auf Antrag von Herrn … um weitere 6 Jahre verlängert
werden soll.
Die jährliche Pacht soll auf Grund des geringen Fischaufkommens wieder € 80,00
betragen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin nach kurzer Debatte einstimmig, dass der
Pachtvertrag mit … wieder auf 6 Jahre bzw. bis 30.4.2022 abgeschlossen wird.
25 Beschlussfassung für einen Antrag an das Land Steiermark zur Prüfung der
Möglichkeit einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Gutenberg-
Stenzengreith und Passail (KG Plenzengreith betreffend)
Bgm. … verlas den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag.
GR Gerhard Pichler merkt an, dass diesbezüglich ein Treffen des Verhandlungsteams am
4.2.2016 gegeben hat, bei dem auch 2 Vertreter der ÖVP Gemeindefraktion anwesend
waren, und bei dem ein weiteres Vorgehen vereinbart wurde: Klärung der
Vermögenswerte durch die Gemeinde, dann Treffen des Verhandlungsteams
Plenzengreith, anschließend Treffen mit Passail mit Ziel zeitnahe
Gemeinderatsbeschlüsse - und dieses vorliegende abweichende Vorgehen daher
überrascht, zumal es bereits die Auskunft gibt, dass primär die Gemeinden sich einigen
und Beschlüsse fassen sollten. Weiters führt GR Gerhard Pichler an, dass dieser Antrag
von BIGS unterstützt werden wird – diese Anfrage sollte seiner Meinung nach aber nichts am sonstigen vereinbarten Vorgehen ändern.
Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, an das Land
Steiermark/Abteilung 7 einen Antrag zur Prüfung der Möglichkeit einer Grenzänderung
zwischen den Gemeinden Gutenberg-Stenzengreith und Passail (KG Plenzengreith
betreffend) zu stellen.
Es soll dabei geprüft werden, ob eine Grenzänderung unter Bedachtnahme auf die
öffentlichen Interessen möglich ist.
Der Gemeinderat beschloss in der Folge einstimmig, den geforderten Antrag an das Land
Steiermark zu stellen.
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26 Bericht aus den Ausschüssen
GR … (ÖVP) berichtet sowohl aus dem Bau- und Wegeausschuss, als auch
aus dem Sozialausschuss.
GR Gerhard Pichler berichtet aus dem Umweltausschuss und weist besonders auf den
Frühjahrsputz hin, welcher am 2.4.2016 stattfindet.
Die Altpapierentsorgung soll eventuell von Fa. Ehgartner auf Fa. Müllex umgestellt
werden, auch eine Hausabholung wurde angedacht.
Frau ... vom AWV Weiz wird diesbezüglich Unterlagen liefern.
27 Personalangelegenheit - Nicht öffentlich
Das Protokoll für diesen Tagesordnungspunkt ist nicht öffentlich und wird daher gesondert
erstellt.
28 Allfälliges
Bgm. … berichtet über E-Mobilität, E-Car-Sharing und einer Photovoltaikanlage mit
Bürgerbeteiligung auf der Tribünenüberdachung beim Vereinszentrum.
Betreffend Photovoltaikanlage wurde an eine Metallfirma wegen der Unterkonstruktion
eine Anfrage gestellt.
Der Bürgermeister erklärt, dass sich betreffend Zusammenführung der
Wasserverordnungen beider ehemaliger Gemeinden der Umweltausschuss befassen soll.
Bgm. … berichtet, dass es bei der Kanalgebührenverrechnung zu Problemen
kommt, wenn private Regenwasseranlagen nicht im Gemeindeamt gemeldet werden.
Die Kanalgebühren werden nämlich laut Wasserverbrauch abgerechnet.
GR … (ÖVP) schlägt vor, dass die Gemeinde eine Aussendung an nicht
gemeldete Besitzer von Regenwasserzisternen verschickt, in welcher auch bei
Nichtmeldung eine Konventionalstrafe angedroht wird.
Lt. Bürgermeister soll sich mit diesem Thema auch der Umweltausschuss befassen.
GR … (ÖVP) berichtet, dass für den Kindergarten –Spielplatz 2 Fußballtore
gewünscht werden.
Bgm. … wird nach Ostern diesbezüglich mit einer Firma aus Oberneudorf Kontakt
aufnehmen.
Bgm. … berichtet, dass Herr … den 1. Gutenberger Pilgerausweis auflegen möchte und fragte bei der Gemeinde wegen der Übernahme der Druckkosten in der Höhe € 150,00
an. Die Übernahme der Druckkosten in der Höhe von € 150,00 wurde bereits im Gemeindevorstand genehmigt.
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GR … (ÖVP) berichtet, dass er wegen der in der letzten Sitzung angesprochenen
Errichtung einer Dusche in der Bürgerservicestelle/Kellerbereich bei den „Neuen“ ein
Angebot eingeholt hat. Dieses Angebot lautet auf € 3.408,00.
Das derzeitige Putzkammerl im KG soll zu einer Dusche umfunktioniert werden.
Der Gemeinderat kam überein, dass noch ein weiteres Angebot eingeholt wird.
Säcke für den Frühjahrsputz am 2.4.2016 werden von … an GR … (ÖVP)und an Fr. … verteilt.
Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, schloss der Bürgermeister die Sitzung
um 22.20 Uhr.
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Durch Anonymisierung von BIGS- Die Grünen modifizierte Niederschrift über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates 05/2015
Gemeinde
GUTENBERG-STENZENGREITH
8160Kleinsemmering96,BezirkWeiz,Tel.031727100
BürgerservicestelleStenzengreith,8061Plenzengreith15,Tel.03132/2775
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.gutenberg-stenzengrreith.gv.at
___________________________________________________________________________________________
11.1.2016
Durch Anonymisierung von BIGS- Die Grünen modifizierteNiederschrift
über die ordentliche Sitzung des
Gemeinderates 04/2015
am
16.12.2015
mit Beginn um 18.30 Uhr
An w e s e n d :
Entschuldigt Abwesend
Unentschuldigt Abwesend:
-- -- --
Die Sitzung wurde ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Steiermärkischen
Gemeindeordnung auf den heutigen Tag mit folgender Tagesordnung einberufen.
Die Zustell- bzw. Sendenachweise liegen vollzählig vor.
Tagesordnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
3 Dringlichkeitsanträge
4 Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift
5 Fragestunde lt. Gemeindeordnung § 54 Abs.4
6 Nachtragsbeschluss zum Bebauungsplan „Höferbach“ der ehem.
Gemeinde Stenzengreith Vorlage zur Verordnungsprüfung nach §
100 der Gemeindeordnung 1967- Bekanntgabe von Mängeln-
Beratung und Beschlussfassung - Vorstellung durch Raumplaner
DI …
7 Voranschlag 2016
8 Mittelfristiger Finanzplan (MFP) 2017-2020
9 KG-Abschluss 2014
10 Sitzungsplan
11 Untervoranschlag FF Garrach
12 Nachbesetzung bei Ausschüssen
13 Mobilfunksender Plenzengreith-Bestandsvertrag
14 AWV Weiz-Übertragung der Verhandlungsvollmacht
15 Gemeinderatsprotokolle – Veröffentlichung auf Gemeinde-
Homepage
16 Verrechnung bei Überprüfungen von privaten Kleinkläranlagen
17 Vereinbarung Marktgemeinde Passail-Gastschulbeiträge/
schulische Nachmittagsbetreuung
18 Mietübernahme Nahversorger
19 Europa-Gemeinderätinnen und –Gemeinderäte
20 Allfälliges
Verlauf der Sitzung
1 Eröffnung und Begrüßung
Bgm. … begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 18.30 Uhr.
2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Es sind zu Sitzungsbeginn 10 Gemeinderäte anwesend und stellte Bgm.
Mautner daher die Beschlussfähigkeit fest. GR … und GR … treffen im Laufe
der Sitzung ein.
3 Dringlichkeitsanträge
GR Gerald Konrad stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: Einsetzung eines
Ausschusses für ein Gemeindeentwicklungskonzept (Tourismus, Wirtschaft,
Stärkung der Bauern usw.)
Bgm.erklärt daraufhin, dass man grundsätzlich solche Punkte vor
Aussendung der Einladungen im Gemeindeamt deponieren soll.
Die Abstimmung, ob dieser Punkt als dringlich in die Tagesordnung
aufgenommen werden soll, lautete: 3 Stimmen für die Aufnahme und 7
Stimmen gegen eine Aufnahme.
Dagegen waren GR…. 1x SPÖ 6x ÖVP
Dieser Punkt soll jedoch unter TOP „Allfälliges“ behandelt werden.
4 Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift
Die Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung am 1.12.2015 wurde an
alle Schriftführer der Fraktionen verschickt. Bgm.… berichtet über die von ihmund BIGS erfolgten Änderungen. Da keine weiteren schriftlichen Einwendungen
vorliegen gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Die Verhandlungsschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom 1.12.2015 wurde
von Bgm.… verlesen und im Anschluss daran vom Gemeinderat einstimmig
genehmigt.
5 Fragestunde lt. Gemeindeordnung § 54 Abs. 4
GR … fragt an, ob es aus Kostengründen möglich ist, die Buchhaltung der
KG Gemeinde-intern durchzuführen. Bgm. … wird dies mit Fr.… abklären.
GR … ersucht um das Aufstellen von Straßenpflöcken im Bereich„Eckholz“.
Bgm. … leitet dies an die Gemeindearbeiter weiter.
GR … fragt an, ob in der Bürgerservicestelle in Plenzengreith eine Dusche
installiert werden kann. Dieses Anliegen wurde von … aus Plenzengreith an
ihn herangetragen, da dieser mit einer Gruppe auf dem Sportplatz Fußballspielt.
Bgm. … wird die Möglichkeiten überprüfen.
Weiters fragt GR …, ob bezüglich des Leitungskatasters mit GIS-Quadrat
schon etwas weitergegangen ist. Die AWG Höferbach wäre nämlich daran
interessiert, auch die Abwasserleitungen von Höferbach in den Leitungskatasterzu integrieren.
Außerdem teilt GR … mit, dass er für die Herstellung einer Gemeindezeitung
eine Kostenanfrage beim Almenlandblick (Fr….) gestellt hat.
Lt. Fr. … belaufen sich die Druckkosten bei 20 Seiten auf ca. € 700,00 und
bei 24 Seiten auf ca. € 880,00. Layout muss von der Gemeinde fertig
bereitgestellt werden.
GR Gerhard Pichler fragt an, ob der Viehanhänger bei Fam. … schon
abgeholt wurde. Bgm. … erklärt, dass dies noch nicht passiert ist.
GR Gerald Konrad fragt wegen eines neuen Termins für die interne
Zusammenkunft betreffend der Verhandlungen mit der Marktgemeinde Passail
an.
Bgm. … erklärt, dass es einen solchen Termin aus zeitlichen Gründen erst
Anfang 2016 geben wird.
GR … erkundigt sich, ob der Handymasten in Garrach eingeschaltet ist oder
nicht. Manche haben nämlich einen schlechteren Empfang als früher.
Bgm. … erklärt, dass durch den vorhandenen Hügel Breitenfeld und das
Anwesen … von diesem Sender nicht versorgt werden.
GK … fragt die Gemeinderäte von BIGS, was es mit dem Inhalt des auf der
BIGS-Facebook-Seite kurz aufgeschienen offenen Briefes auf sich hat. Er
verliest dazu den betreffenden Brief und kritisiert bei dieser Gelegenheit die
Art und Weise des darin dargestellten Inhaltes und die damit
verbundene Verunglimpfung der Verwaltungsbediensteten ….
Die Gemeinderäte Gerhard Pichler und Gerald Konrad erklären, dassdieser Brief von Herrn … stammt und mit ihnen nicht akkordiert war und beiKenntnis sofort entfernt wurde (nach ca. 20 Minuten).
6 Nachtragsbeschluss zum Bebauungsplan „Höferbach“ der ehem.
Gemeinde Stenzengreith Vorlage zur Verordnungsprüfung nach §
100 der Gemeindeordnung 1967- Bekanntgabe von Mängeln-
Beratung und Beschlussfassung - Vorstellung
durch Raumplaner DI…
DI … vom Planungsbüro DI … ist anwesend und erklärt einerseits
die bisherige Geschichte rund um das Gewerbegebiet und dem diesbezüglichen Bebauungsplan und andererseits die von der Abteilung 13 des
Landes Steiermark eingebrachten Einwendungen vom 8.10.2015 und deren notwendige Abhandlung durch das Büro DI … und der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith.
Gem. § 38 (7) ROG 2010 idgF wurde eine Anhörung der durch die
Änderung Betroffenen durchgeführt (Protokoll darüber ist vorhanden).
Nachfolgende Punktation wurde daher vom Gemeinderat in Form eines Nachtragsbeschlusses zum Bebauungsplan „Höferbach“ der
ehem. Gemeinde Stenzengreith einstimmig genehmigt:
Punktation vorliegender fachlichen- und rechtlichen Bedenken seitens der Aufsichtsbehörde:
1. „Verkehr/ Parkierung:
Stellplätze als wesentlicher Bestandsteil der Bebauungsstudie – im
Randbereich des
Areals positioniert, jedoch im Bebauungsplan nicht übernommen: die
Erschließung erfolgt gem. Bebauungsstudie, die Anordnung der Stellplätze
erfolgt als generalisierte Darstellung, um ein geringes Abrücken gegenüber
der Studie im Bedarfsfall vornehmen zu können.
Durch Gliederung der Bauplätze Verschlechterung der Situation im
Vergleich zu den Auflageunterlagen, kein Platz für Eingrünungsmaßnahmen
vorgesehen: Übernahme der Bauplatzeinteilung gem. Bebauungsstudie
erfolgt; zusätzliche Festlegung von Freiflächen für„Eingrünungsmaßnahmen“
einschließlich Bepflanzungsvorschlag im Bebauungsplan berücksichtigt.
2. „Geländeveränderungen“:
„…Geländeveränderungen sind in Form von natürlichen, begrünten
Böschungen und über die o. a. festgelegte Höhe nur in terrassierter und
begrünter Form auszuführen.
Zusätzlich wird die Höhe der Stützmauer in Sichtbeton mit max. 1,5 m
festgelegt“. – Geländeschnitte erforderlich, um
Geländeveränderungen möglichst landschaftsgerecht auszuführen.
Geländeschnitt wird beigelegt. Prüfung im Bauverfahren in Abstimmung
mit detaillierten Projektunterlagen, da zum Zeitpunkt der
Endbeschlussfassung keine konkreten Planungen vorlagen.
3. „Bepflanzungen“:
Sichtexponierte Hanglage im Landschaftsschutzgebiet,
Eingrünungsmaßnahmen besonders wichtig; Situierung der Gebäude und
Verkehrsflächen lassen keinen Platz für Begrünungen zwischen Gebäuden
zu; im südlichen Bereich ist eine Baumreihe dargestellt – Legende
(Vorschlag) – keine Rechtssicherheit.
Hinweis auf § 11 (3) der Verordnung „…Im südlichen Teil des
Planungsgebietes hat die Pflanzung von großkronigen Laubbäumen zu
erfolgen“. – iVm Rechtsplan Rechtssicherheit gegeben. Somit ist diese
Forderung erfüllt.
4. „Baukörpergliederung/ Baugrenzlinien“:
Der großflächige östlichste Bauplatz wird in seiner Längserstreckung nicht
wesentlich geändert und somit besteht ein Widerspruch zur
Bebauungsstudie (diese sieht zwei kleine Bauplätze vor); Ausrichtung
aus fachlicher Sicht argumentierbar – Berücksichtigung der
Kleinteiligkeit der vorhandenen Bebauungen im
Umgebungsbereich.
Zur Kleinteiligkeit - Reduzierung des bebaubaren Bereiches im
Endbeschluss, diese Forderung wurde erfüllt.
Westlicher, erhöhter Bereich, zwei mögliche Firstrichtungen, Widerspruch
zur Bebauungsstudie. Vorgesehen sind zwei kleinteilige Baukörper, jedoch
in Abstimmung mit der Topographie (Höhenschichtenlinien) – Hinweis
erforderliche Stützbauwerke bzw. Gesamthöhe der Gebäude im Wortlaut
verankert, Korrektur der Hauptfirstrichtung im westlichen Teil des
Planungsgebietes.
Bebauungsstudie wurde nur teilweise in puncto Baukörperstellung und
Firstrichtung übernommen, das bestmöglichste Ergebnis für die
Gemeinde an einem so exponierten Platz wird damit nicht erreicht. Zum
Zeitpunkt der Bebauungsstudie lagen keine Höhenschichtenlinien vor,
Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten (Hanglage) iVm
erforderlichen Geländeveränderungen; Umsetzung der
Bebauungsstudie ist deshalb nicht möglich.
5. „Nebengebäude“:
Errichtung von gekuppelten Nebengebäuden an den Grundgrenzen wird
kritisiert. Keine Berücksichtigung im Wortlaut, nur Hinweis im
Erläuterungsbericht, somit keine Rechtssicherheit.
Der Kritik wird stattgegeben und erfolgt die gewünschte Ergänzung im
Wortlaut.
6. „Werbeeinrichtungen“:
Umgang mit Werbeeinrichtungen (Standort, Höhenentwicklung,
Hinterleuchtung/Beleuchtung etc.) zu ergänzen – Umsetzung erfolgte unter
§ 7 (3); Anmerkung hinsichtlich generellem Verbot von
beleuchteten/elektrifizierten Werbungen/Schriftzügen. Im Gewerbegebiet sind
Werbeeinrichtungen nicht ausschließbar – die angestrebte gewerbliche
Nutzung und damit verbundenen Werbeeinrichtungen liegen im
Interesse des Verordnungsgebers.
7. „Geringfügige Abweichungen der Firstrichtungen“:
Laut Einwendungsbehandlung Ergänzung des Verordnungswortlautes unter
§ 7 (1) (Fußnote), keine Ergänzung. Die jeweilige Beschlussfassung
(Einwendungsbehandlung), redaktionelle Anpassung des
Verordnungswortlautes wird durchgeführt.
8. „Kleine Anbauten“:
Der Begriff „Kleine Anbauten“ wird mangels Definition bemängelt.
Gewünschte Ergänzung des Erläuterungsberichtes ist erfolgt. Laut Definition
sind dieses zum Teil baulichen Anlagen, die zB eine Verhüttelung
ermöglichen oder durch die Hanglage bedingt wiederrum massive
Geländeveränderungen mit sich bringen können (zusätzliche
Abstellflächen, großflächige Flugdächer, evt. Verhüttelungen u.a.) sollten
Teil der im Auftrag gegeben Bebauungsstudie sein. Erstellung der
Bebauungsstudie erfolgte ohne Höhenschichtenlinien, die Umsetzung
des Grundgedankens wird angestrebt, jedoch
Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten sowie der
wirtschaftlichen Notwendigkeit lassen eine ausschließliche Umsetzung der
Projektstudie nicht zu.
7 Voranschlag 2016
Bgm. … erklärt auszugsweise den vorliegenden Voranschlag 2016.
GR … merkt an, dass die Straßenbeleuchtung 2016 um € 3.000,00 höher
veranschlagt wurde und der Verschuldungsgrad mit 7% sehr hoch ist.
Der Bürgermeister weist noch darauf hin, dass bei WIKI die Ausgaben
entgegen des vorliegenden VAes um € 5.500,00 weniger betragen (€
135.000,00 statt € 140.500,00) und diese daher im VA beim Kindergarten
herausgenommen werden. Damit müssen jedoch im VA Rücklagen für die
Wasserversorgung gebildet werden. Bgm. … erklärt auch den
Verschuldungsgrad.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin mehrheitlich den VA 2016 mit folgenden Beträgen.
OH Einnahmen € 2.068.600,00
OH Ausgaben € 2.068.600,00
AOH Einnahmen € 445.300,00
AOH Ausgaben € 583.300,00
Dagegen gestimmt hat GR… 1xFPÖ (weil der Verschuldungsgrad zu hoch ist)
8 Mittelfristiger Finanzplan (MFP) 2017-2020
Bgm. … erklärt den MFP 2017-2020.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig den vorliegenden MFP 2017-2020.
9 KG-Abschluss 2014
Bgm. … erklärt den von der Steuerberatungskanzlei erstellten Jahresabschluss
der KG Gutenberg a. d. Rkl.. Dieser weist einen Jahresfehlbetrag von €
4.439,89 auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde vom Gemeinderat einstimmig
beschlossen.
10 Sitzungsplan
Der vorliegende Sitzungsplan mit den Sitzungen am 24. März 2016, 23. Juni
2016, 22. September 2016 und 15. Dezember 2016 wurde vom Gemeinderat
einstimmig beschlossen.
11 Untervoranschlag FF Garrach
Bgm. … erklärt den vorliegenden Untervoranschlag 2016 der FF Garrach,
welcher in der Folge vom Gemeinderat einstimmig genehmigt wurde.
12 Nachbesetzung bei Ausschüssen
Auf Grund des Ausscheidens von Vzbgm. … wurden folgende
Nachbesetzungen notwendig:
Budgetausschuss: … ÖVP
Personalausschuss: …. ÖVP
Raumordnungsausschuss: …. ÖVP
Landwirtschaftsausschuss: ….ÖVP
Kulturausschuss: Vorschlag Obmann: …. ÖVP
Diese Nachbesetzungen wurden vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.
13 Mobilfunksender Plenzengreith - Bestandsvertrag
Bgm. … berichtet über den vorliegenden Bestandsvertrag mit A1/Telekom.
Vertragspartner sollen die KG und die Gemeinde sein.
Dieser vorliegende Bestandsvertrag wurde vom Gemeinderat einstimmig
genehmigt.
14 AWV Weiz – Übertragung der Verhandlungsvollmacht
Der Bürgermeister berichtet über die bisher gültigen Vereinbarungen mit dem
AWV und verliest den Text des vorliegenden Antrages auf Übertragung der Verhandlungsvollmacht.
Diese neue Verhandlungsvollmacht wurde auf Grund der vom Rechnungshof
festgestellten textlichen Mängel der bisher bestandenen Vollmacht notwendig.
Die Übertragung der Verhandlungsvollmacht an den AWV Weiz wurde vom #
Gemeinderat einstimmig beschlossen.
15 Gemeinderatsprotokolle – Veröffentlichung auf Gemeinde-
Homepage
Bgm. … verliest eine diesbezügliche Stellungnahme der Gemeindeaufsicht
(Abteilung 7 des Landes Steiermark) und berichtet, dass andere Gemeinden
auf Grund der vorliegenden Problematik auch bereits von einer
Veröffentlichung auf der Gemeinde-Homepage abgehen. GR Gerhard Pichler
regt an, das Protokoll mit einer Anonymisierung zu veröffentlichen.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion mehrheitlich, dass die GR-
Sitzungsprotokolle nicht auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht werden.
Dagegen gestimmt haben GR Gerhard Pichler und GR Gerald Konrad mit
dem Hinweis, dass sie für eine anonymisierte Veröffentlichung der Protokolle sind.
16 Verrechnung bei Überprüfungen von privaten Kleinkläranlagen
Die Kosten für den Aufwand bei einer Überprüfung durch den Gemeinde-
Klärwärter …belaufen sich auf € 73,38. Auf Grund dessen werden künftig
die Kleinkläranlagenüberprüfungen mit € 80,00 verrechnet.
Diese Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
17 Vereinbarung Marktgemeinde Passail für Gastschulbeiträge und schulische Nachmittagsbetreuung
Bgm. … verliest die vorliegende Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde
Passail und der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith für den Gastschulbeitrag
2016 (Volksschule Arzberg) . Im Gegenzug dazu sollen die Kosten für die
schulische Nachmittagsbetreuung für die NMS lt. vorliegender Vorschreibung
2014/2015 übernommen werden.
Nach kurzer Diskussion wurden vom Gemeinderat die vorliegende
Gastschulbeitragsvereinbarung und die Übernahme der Kosten für die
Nachmittagsbetreuung 2014/2015 lt. vorl. Vorschreibung einstimmig
beschlossen.
Die Kosten für den Kindergarten Arzberg werden zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.
Die Gesamtkosten belaufen sich für 2015/2016 für 25 Kinder auf €
35.300,00, wovon auf die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith die Kosten für 5
Kinder aus Plenzengreith fallen.
18 Mietübernahme Nahversorger
Bgm. … verliest den von Fr. … gestellten Antrag auf Mietübernahme.
Die monatliche Miete beträgt € 382,14 exkl. Mwst. für den Zeitraum 24.4. bis 31.12.2015.
GR … merkt an, dass er die Situation eines Nahversorgers aus beruflicher
Sicht kenne und Nahversorger ohne entsprechende Unterstützung nicht
überlebensfähig sind. Es geht dabei nur darum, ob wir einen Nahversorger
haben wollen oder nicht.
GR Gerald Konrad erklärt, dass ein Nahversorger anders als ein
Wirtschaftsbetrieb zu sehen ist und sich die Gemeinde glücklich schätzen
kann, einen Nahversorger zu haben.
Man soll sich aber in Zukunft Bilanzen etc. des Nahversorgers anschauen.
GR Gerhard Pichler schließt sich der Wortmeldung von GR Gerald Konrad
an und ist der Meinung, dass Förderungen auch auf andere Betriebe
ausgedehnt werden sollen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig den vorliegenden Antrag auf
Mietübernahme in der Höhe von monatlich € 382,14 exkl. Mwst. für den
Zeitraum 24.4.2015 bis 31.12.2015.
19 Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäte
Bgm. … weist auf die diesbezüglich an die Gemeinderäte verteilten Informationen
hin.
20 Allfälliges
Herr … stellte dem Gemeinderat das „Leuchtturmprojekt Reconomy 100“ vor.
Entsprechende Unterlagen wurden an den Gemeinderat verteilt.
Ob die Bevölkerung an einer diesbezüglichen Bürgerversammlung interessiert ist,
muss man im Vorfeld durch eine Befragung in Erfahrung bringen.
Bgm. … berichtet von der ins Leben gerufenen Aktion „Gemeindebürger
helfenGemeindebürgern“. Aktuell soll es derzeit dabei um Spenden für Fr. … gehen.
Betreffend der von den BIGS –Gemeinderäten angeregten Installierung eines
eigenen Ausschusses für die künftige Gemeindeentwicklung schlägt Vzbgm. … vor,
dass man den künftig nicht mehr benötigten „Bauausschuss Sportplatz“ in den
„Gemeindeentwicklungsausschuss“ umwandeln könnte. Ein zusätzlicher Ausschuss
erscheint nicht sinnvoll.
Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, schloss der Bürgermeister die
Sitzung um 21.05 Uhr.