Durch Anonymisierung von BIGS- Die Grünen modifizierte Niederschrift über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates 05/2015
Gemeinde
GUTENBERG-STENZENGREITH
8160Kleinsemmering96,BezirkWeiz,Tel.031727100
BürgerservicestelleStenzengreith,8061Plenzengreith15,Tel.03132/2775
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www.gutenberg-stenzengrreith.gv.at
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11.1.2016
Durch Anonymisierung von BIGS- Die Grünen modifizierteNiederschrift
über die ordentliche Sitzung des
Gemeinderates 04/2015
am
16.12.2015
mit Beginn um 18.30 Uhr
An w e s e n d :
Entschuldigt Abwesend
Unentschuldigt Abwesend:
-- -- --
Die Sitzung wurde ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Steiermärkischen
Gemeindeordnung auf den heutigen Tag mit folgender Tagesordnung einberufen.
Die Zustell- bzw. Sendenachweise liegen vollzählig vor.
Tagesordnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
3 Dringlichkeitsanträge
4 Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift
5 Fragestunde lt. Gemeindeordnung § 54 Abs.4
6 Nachtragsbeschluss zum Bebauungsplan „Höferbach“ der ehem.
Gemeinde Stenzengreith Vorlage zur Verordnungsprüfung nach §
100 der Gemeindeordnung 1967- Bekanntgabe von Mängeln-
Beratung und Beschlussfassung - Vorstellung durch Raumplaner
DI …
7 Voranschlag 2016
8 Mittelfristiger Finanzplan (MFP) 2017-2020
9 KG-Abschluss 2014
10 Sitzungsplan
11 Untervoranschlag FF Garrach
12 Nachbesetzung bei Ausschüssen
13 Mobilfunksender Plenzengreith-Bestandsvertrag
14 AWV Weiz-Übertragung der Verhandlungsvollmacht
15 Gemeinderatsprotokolle – Veröffentlichung auf Gemeinde-
Homepage
16 Verrechnung bei Überprüfungen von privaten Kleinkläranlagen
17 Vereinbarung Marktgemeinde Passail-Gastschulbeiträge/
schulische Nachmittagsbetreuung
18 Mietübernahme Nahversorger
19 Europa-Gemeinderätinnen und –Gemeinderäte
20 Allfälliges
Verlauf der Sitzung
1 Eröffnung und Begrüßung
Bgm. … begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 18.30 Uhr.
2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Es sind zu Sitzungsbeginn 10 Gemeinderäte anwesend und stellte Bgm.
Mautner daher die Beschlussfähigkeit fest. GR … und GR … treffen im Laufe
der Sitzung ein.
3 Dringlichkeitsanträge
GR Gerald Konrad stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: Einsetzung eines
Ausschusses für ein Gemeindeentwicklungskonzept (Tourismus, Wirtschaft,
Stärkung der Bauern usw.)
Bgm.erklärt daraufhin, dass man grundsätzlich solche Punkte vor
Aussendung der Einladungen im Gemeindeamt deponieren soll.
Die Abstimmung, ob dieser Punkt als dringlich in die Tagesordnung
aufgenommen werden soll, lautete: 3 Stimmen für die Aufnahme und 7
Stimmen gegen eine Aufnahme.
Dagegen waren GR…. 1x SPÖ 6x ÖVP
Dieser Punkt soll jedoch unter TOP „Allfälliges“ behandelt werden.
4 Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift
Die Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung am 1.12.2015 wurde an
alle Schriftführer der Fraktionen verschickt. Bgm.… berichtet über die von ihmund BIGS erfolgten Änderungen. Da keine weiteren schriftlichen Einwendungen
vorliegen gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Die Verhandlungsschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom 1.12.2015 wurde
von Bgm.… verlesen und im Anschluss daran vom Gemeinderat einstimmig
genehmigt.
5 Fragestunde lt. Gemeindeordnung § 54 Abs. 4
GR … fragt an, ob es aus Kostengründen möglich ist, die Buchhaltung der
KG Gemeinde-intern durchzuführen. Bgm. … wird dies mit Fr.… abklären.
GR … ersucht um das Aufstellen von Straßenpflöcken im Bereich„Eckholz“.
Bgm. … leitet dies an die Gemeindearbeiter weiter.
GR … fragt an, ob in der Bürgerservicestelle in Plenzengreith eine Dusche
installiert werden kann. Dieses Anliegen wurde von … aus Plenzengreith an
ihn herangetragen, da dieser mit einer Gruppe auf dem Sportplatz Fußballspielt.
Bgm. … wird die Möglichkeiten überprüfen.
Weiters fragt GR …, ob bezüglich des Leitungskatasters mit GIS-Quadrat
schon etwas weitergegangen ist. Die AWG Höferbach wäre nämlich daran
interessiert, auch die Abwasserleitungen von Höferbach in den Leitungskatasterzu integrieren.
Außerdem teilt GR … mit, dass er für die Herstellung einer Gemeindezeitung
eine Kostenanfrage beim Almenlandblick (Fr….) gestellt hat.
Lt. Fr. … belaufen sich die Druckkosten bei 20 Seiten auf ca. € 700,00 und
bei 24 Seiten auf ca. € 880,00. Layout muss von der Gemeinde fertig
bereitgestellt werden.
GR Gerhard Pichler fragt an, ob der Viehanhänger bei Fam. … schon
abgeholt wurde. Bgm. … erklärt, dass dies noch nicht passiert ist.
GR Gerald Konrad fragt wegen eines neuen Termins für die interne
Zusammenkunft betreffend der Verhandlungen mit der Marktgemeinde Passail
an.
Bgm. … erklärt, dass es einen solchen Termin aus zeitlichen Gründen erst
Anfang 2016 geben wird.
GR … erkundigt sich, ob der Handymasten in Garrach eingeschaltet ist oder
nicht. Manche haben nämlich einen schlechteren Empfang als früher.
Bgm. … erklärt, dass durch den vorhandenen Hügel Breitenfeld und das
Anwesen … von diesem Sender nicht versorgt werden.
GK … fragt die Gemeinderäte von BIGS, was es mit dem Inhalt des auf der
BIGS-Facebook-Seite kurz aufgeschienen offenen Briefes auf sich hat. Er
verliest dazu den betreffenden Brief und kritisiert bei dieser Gelegenheit die
Art und Weise des darin dargestellten Inhaltes und die damit
verbundene Verunglimpfung der Verwaltungsbediensteten ….
Die Gemeinderäte Gerhard Pichler und Gerald Konrad erklären, dassdieser Brief von Herrn … stammt und mit ihnen nicht akkordiert war und beiKenntnis sofort entfernt wurde (nach ca. 20 Minuten).
6 Nachtragsbeschluss zum Bebauungsplan „Höferbach“ der ehem.
Gemeinde Stenzengreith Vorlage zur Verordnungsprüfung nach §
100 der Gemeindeordnung 1967- Bekanntgabe von Mängeln-
Beratung und Beschlussfassung - Vorstellung
durch Raumplaner DI…
DI … vom Planungsbüro DI … ist anwesend und erklärt einerseits
die bisherige Geschichte rund um das Gewerbegebiet und dem diesbezüglichen Bebauungsplan und andererseits die von der Abteilung 13 des
Landes Steiermark eingebrachten Einwendungen vom 8.10.2015 und deren notwendige Abhandlung durch das Büro DI … und der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith.
Gem. § 38 (7) ROG 2010 idgF wurde eine Anhörung der durch die
Änderung Betroffenen durchgeführt (Protokoll darüber ist vorhanden).
Nachfolgende Punktation wurde daher vom Gemeinderat in Form eines Nachtragsbeschlusses zum Bebauungsplan „Höferbach“ der
ehem. Gemeinde Stenzengreith einstimmig genehmigt:
Punktation vorliegender fachlichen- und rechtlichen Bedenken seitens der Aufsichtsbehörde:
1. „Verkehr/ Parkierung:
Stellplätze als wesentlicher Bestandsteil der Bebauungsstudie – im
Randbereich des
Areals positioniert, jedoch im Bebauungsplan nicht übernommen: die
Erschließung erfolgt gem. Bebauungsstudie, die Anordnung der Stellplätze
erfolgt als generalisierte Darstellung, um ein geringes Abrücken gegenüber
der Studie im Bedarfsfall vornehmen zu können.
Durch Gliederung der Bauplätze Verschlechterung der Situation im
Vergleich zu den Auflageunterlagen, kein Platz für Eingrünungsmaßnahmen
vorgesehen: Übernahme der Bauplatzeinteilung gem. Bebauungsstudie
erfolgt; zusätzliche Festlegung von Freiflächen für„Eingrünungsmaßnahmen“
einschließlich Bepflanzungsvorschlag im Bebauungsplan berücksichtigt.
2. „Geländeveränderungen“:
„…Geländeveränderungen sind in Form von natürlichen, begrünten
Böschungen und über die o. a. festgelegte Höhe nur in terrassierter und
begrünter Form auszuführen.
Zusätzlich wird die Höhe der Stützmauer in Sichtbeton mit max. 1,5 m
festgelegt“. – Geländeschnitte erforderlich, um
Geländeveränderungen möglichst landschaftsgerecht auszuführen.
Geländeschnitt wird beigelegt. Prüfung im Bauverfahren in Abstimmung
mit detaillierten Projektunterlagen, da zum Zeitpunkt der
Endbeschlussfassung keine konkreten Planungen vorlagen.
3. „Bepflanzungen“:
Sichtexponierte Hanglage im Landschaftsschutzgebiet,
Eingrünungsmaßnahmen besonders wichtig; Situierung der Gebäude und
Verkehrsflächen lassen keinen Platz für Begrünungen zwischen Gebäuden
zu; im südlichen Bereich ist eine Baumreihe dargestellt – Legende
(Vorschlag) – keine Rechtssicherheit.
Hinweis auf § 11 (3) der Verordnung „…Im südlichen Teil des
Planungsgebietes hat die Pflanzung von großkronigen Laubbäumen zu
erfolgen“. – iVm Rechtsplan Rechtssicherheit gegeben. Somit ist diese
Forderung erfüllt.
4. „Baukörpergliederung/ Baugrenzlinien“:
Der großflächige östlichste Bauplatz wird in seiner Längserstreckung nicht
wesentlich geändert und somit besteht ein Widerspruch zur
Bebauungsstudie (diese sieht zwei kleine Bauplätze vor); Ausrichtung
aus fachlicher Sicht argumentierbar – Berücksichtigung der
Kleinteiligkeit der vorhandenen Bebauungen im
Umgebungsbereich.
Zur Kleinteiligkeit - Reduzierung des bebaubaren Bereiches im
Endbeschluss, diese Forderung wurde erfüllt.
Westlicher, erhöhter Bereich, zwei mögliche Firstrichtungen, Widerspruch
zur Bebauungsstudie. Vorgesehen sind zwei kleinteilige Baukörper, jedoch
in Abstimmung mit der Topographie (Höhenschichtenlinien) – Hinweis
erforderliche Stützbauwerke bzw. Gesamthöhe der Gebäude im Wortlaut
verankert, Korrektur der Hauptfirstrichtung im westlichen Teil des
Planungsgebietes.
Bebauungsstudie wurde nur teilweise in puncto Baukörperstellung und
Firstrichtung übernommen, das bestmöglichste Ergebnis für die
Gemeinde an einem so exponierten Platz wird damit nicht erreicht. Zum
Zeitpunkt der Bebauungsstudie lagen keine Höhenschichtenlinien vor,
Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten (Hanglage) iVm
erforderlichen Geländeveränderungen; Umsetzung der
Bebauungsstudie ist deshalb nicht möglich.
5. „Nebengebäude“:
Errichtung von gekuppelten Nebengebäuden an den Grundgrenzen wird
kritisiert. Keine Berücksichtigung im Wortlaut, nur Hinweis im
Erläuterungsbericht, somit keine Rechtssicherheit.
Der Kritik wird stattgegeben und erfolgt die gewünschte Ergänzung im
Wortlaut.
6. „Werbeeinrichtungen“:
Umgang mit Werbeeinrichtungen (Standort, Höhenentwicklung,
Hinterleuchtung/Beleuchtung etc.) zu ergänzen – Umsetzung erfolgte unter
§ 7 (3); Anmerkung hinsichtlich generellem Verbot von
beleuchteten/elektrifizierten Werbungen/Schriftzügen. Im Gewerbegebiet sind
Werbeeinrichtungen nicht ausschließbar – die angestrebte gewerbliche
Nutzung und damit verbundenen Werbeeinrichtungen liegen im
Interesse des Verordnungsgebers.
7. „Geringfügige Abweichungen der Firstrichtungen“:
Laut Einwendungsbehandlung Ergänzung des Verordnungswortlautes unter
§ 7 (1) (Fußnote), keine Ergänzung. Die jeweilige Beschlussfassung
(Einwendungsbehandlung), redaktionelle Anpassung des
Verordnungswortlautes wird durchgeführt.
8. „Kleine Anbauten“:
Der Begriff „Kleine Anbauten“ wird mangels Definition bemängelt.
Gewünschte Ergänzung des Erläuterungsberichtes ist erfolgt. Laut Definition
sind dieses zum Teil baulichen Anlagen, die zB eine Verhüttelung
ermöglichen oder durch die Hanglage bedingt wiederrum massive
Geländeveränderungen mit sich bringen können (zusätzliche
Abstellflächen, großflächige Flugdächer, evt. Verhüttelungen u.a.) sollten
Teil der im Auftrag gegeben Bebauungsstudie sein. Erstellung der
Bebauungsstudie erfolgte ohne Höhenschichtenlinien, die Umsetzung
des Grundgedankens wird angestrebt, jedoch
Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten sowie der
wirtschaftlichen Notwendigkeit lassen eine ausschließliche Umsetzung der
Projektstudie nicht zu.
7 Voranschlag 2016
Bgm. … erklärt auszugsweise den vorliegenden Voranschlag 2016.
GR … merkt an, dass die Straßenbeleuchtung 2016 um € 3.000,00 höher
veranschlagt wurde und der Verschuldungsgrad mit 7% sehr hoch ist.
Der Bürgermeister weist noch darauf hin, dass bei WIKI die Ausgaben
entgegen des vorliegenden VAes um € 5.500,00 weniger betragen (€
135.000,00 statt € 140.500,00) und diese daher im VA beim Kindergarten
herausgenommen werden. Damit müssen jedoch im VA Rücklagen für die
Wasserversorgung gebildet werden. Bgm. … erklärt auch den
Verschuldungsgrad.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin mehrheitlich den VA 2016 mit folgenden Beträgen.
OH Einnahmen € 2.068.600,00
OH Ausgaben € 2.068.600,00
AOH Einnahmen € 445.300,00
AOH Ausgaben € 583.300,00
Dagegen gestimmt hat GR… 1xFPÖ (weil der Verschuldungsgrad zu hoch ist)
8 Mittelfristiger Finanzplan (MFP) 2017-2020
Bgm. … erklärt den MFP 2017-2020.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig den vorliegenden MFP 2017-2020.
9 KG-Abschluss 2014
Bgm. … erklärt den von der Steuerberatungskanzlei erstellten Jahresabschluss
der KG Gutenberg a. d. Rkl.. Dieser weist einen Jahresfehlbetrag von €
4.439,89 auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde vom Gemeinderat einstimmig
beschlossen.
10 Sitzungsplan
Der vorliegende Sitzungsplan mit den Sitzungen am 24. März 2016, 23. Juni
2016, 22. September 2016 und 15. Dezember 2016 wurde vom Gemeinderat
einstimmig beschlossen.
11 Untervoranschlag FF Garrach
Bgm. … erklärt den vorliegenden Untervoranschlag 2016 der FF Garrach,
welcher in der Folge vom Gemeinderat einstimmig genehmigt wurde.
12 Nachbesetzung bei Ausschüssen
Auf Grund des Ausscheidens von Vzbgm. … wurden folgende
Nachbesetzungen notwendig:
Budgetausschuss: … ÖVP
Personalausschuss: …. ÖVP
Raumordnungsausschuss: …. ÖVP
Landwirtschaftsausschuss: ….ÖVP
Kulturausschuss: Vorschlag Obmann: …. ÖVP
Diese Nachbesetzungen wurden vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.
13 Mobilfunksender Plenzengreith - Bestandsvertrag
Bgm. … berichtet über den vorliegenden Bestandsvertrag mit A1/Telekom.
Vertragspartner sollen die KG und die Gemeinde sein.
Dieser vorliegende Bestandsvertrag wurde vom Gemeinderat einstimmig
genehmigt.
14 AWV Weiz – Übertragung der Verhandlungsvollmacht
Der Bürgermeister berichtet über die bisher gültigen Vereinbarungen mit dem
AWV und verliest den Text des vorliegenden Antrages auf Übertragung der Verhandlungsvollmacht.
Diese neue Verhandlungsvollmacht wurde auf Grund der vom Rechnungshof
festgestellten textlichen Mängel der bisher bestandenen Vollmacht notwendig.
Die Übertragung der Verhandlungsvollmacht an den AWV Weiz wurde vom #
Gemeinderat einstimmig beschlossen.
15 Gemeinderatsprotokolle – Veröffentlichung auf Gemeinde-
Homepage
Bgm. … verliest eine diesbezügliche Stellungnahme der Gemeindeaufsicht
(Abteilung 7 des Landes Steiermark) und berichtet, dass andere Gemeinden
auf Grund der vorliegenden Problematik auch bereits von einer
Veröffentlichung auf der Gemeinde-Homepage abgehen. GR Gerhard Pichler
regt an, das Protokoll mit einer Anonymisierung zu veröffentlichen.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion mehrheitlich, dass die GR-
Sitzungsprotokolle nicht auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht werden.
Dagegen gestimmt haben GR Gerhard Pichler und GR Gerald Konrad mit
dem Hinweis, dass sie für eine anonymisierte Veröffentlichung der Protokolle sind.
16 Verrechnung bei Überprüfungen von privaten Kleinkläranlagen
Die Kosten für den Aufwand bei einer Überprüfung durch den Gemeinde-
Klärwärter …belaufen sich auf € 73,38. Auf Grund dessen werden künftig
die Kleinkläranlagenüberprüfungen mit € 80,00 verrechnet.
Diese Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
17 Vereinbarung Marktgemeinde Passail für Gastschulbeiträge und schulische Nachmittagsbetreuung
Bgm. … verliest die vorliegende Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde
Passail und der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith für den Gastschulbeitrag
2016 (Volksschule Arzberg) . Im Gegenzug dazu sollen die Kosten für die
schulische Nachmittagsbetreuung für die NMS lt. vorliegender Vorschreibung
2014/2015 übernommen werden.
Nach kurzer Diskussion wurden vom Gemeinderat die vorliegende
Gastschulbeitragsvereinbarung und die Übernahme der Kosten für die
Nachmittagsbetreuung 2014/2015 lt. vorl. Vorschreibung einstimmig
beschlossen.
Die Kosten für den Kindergarten Arzberg werden zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.
Die Gesamtkosten belaufen sich für 2015/2016 für 25 Kinder auf €
35.300,00, wovon auf die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith die Kosten für 5
Kinder aus Plenzengreith fallen.
18 Mietübernahme Nahversorger
Bgm. … verliest den von Fr. … gestellten Antrag auf Mietübernahme.
Die monatliche Miete beträgt € 382,14 exkl. Mwst. für den Zeitraum 24.4. bis 31.12.2015.
GR … merkt an, dass er die Situation eines Nahversorgers aus beruflicher
Sicht kenne und Nahversorger ohne entsprechende Unterstützung nicht
überlebensfähig sind. Es geht dabei nur darum, ob wir einen Nahversorger
haben wollen oder nicht.
GR Gerald Konrad erklärt, dass ein Nahversorger anders als ein
Wirtschaftsbetrieb zu sehen ist und sich die Gemeinde glücklich schätzen
kann, einen Nahversorger zu haben.
Man soll sich aber in Zukunft Bilanzen etc. des Nahversorgers anschauen.
GR Gerhard Pichler schließt sich der Wortmeldung von GR Gerald Konrad
an und ist der Meinung, dass Förderungen auch auf andere Betriebe
ausgedehnt werden sollen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig den vorliegenden Antrag auf
Mietübernahme in der Höhe von monatlich € 382,14 exkl. Mwst. für den
Zeitraum 24.4.2015 bis 31.12.2015.
19 Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäte
Bgm. … weist auf die diesbezüglich an die Gemeinderäte verteilten Informationen
hin.
20 Allfälliges
Herr … stellte dem Gemeinderat das „Leuchtturmprojekt Reconomy 100“ vor.
Entsprechende Unterlagen wurden an den Gemeinderat verteilt.
Ob die Bevölkerung an einer diesbezüglichen Bürgerversammlung interessiert ist,
muss man im Vorfeld durch eine Befragung in Erfahrung bringen.
Bgm. … berichtet von der ins Leben gerufenen Aktion „Gemeindebürger
helfenGemeindebürgern“. Aktuell soll es derzeit dabei um Spenden für Fr. … gehen.
Betreffend der von den BIGS –Gemeinderäten angeregten Installierung eines
eigenen Ausschusses für die künftige Gemeindeentwicklung schlägt Vzbgm. … vor,
dass man den künftig nicht mehr benötigten „Bauausschuss Sportplatz“ in den
„Gemeindeentwicklungsausschuss“ umwandeln könnte. Ein zusätzlicher Ausschuss
erscheint nicht sinnvoll.
Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, schloss der Bürgermeister die
Sitzung um 21.05 Uhr.