Von BIGS-Die Grünen anonymisierten Protokoll der Gemeinderatssitzung am 16.12.2019 in Gutenberg-Stenzengreith

Veröffentlicht: Montag, 09. Dezember 2019

Tagesordnung

A)        Öffentlicher Sitzungsteil

1.)       Eröffnung und Begrüßung

2.)       Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.)       Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 21.11.2019 

4.)       Fragestunde

5.)       Bericht der Rechnungsprüfer

6.)       Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 2 Gemeindeordnung / Beschluss

7.)       Untervoranschläge FF Garrach & FF Kleinsemmering-Hofstätten / Beschluss

8.)       Voranschlag 2020 / Beschluss

9.)       Mittelfristiger Finanzplan / Beschluss

10.)     Budget 2020 / Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG

11.)     Gemeindegebühren & Gemeindeförderungen 2020

12.)     Anpassung Mietvertrag „das raabklamm“

13.)     WIKI Kindergarten Gutenberg Betreuungsjahr 2020/2021 / Kosten Freizeitbetreuung & Betreuungskosten unter 3jährige Kinder

14.)     Sportverein Union Gutenberg – Rasensanierung

15.)     Steirische Hagelabwehr / Vertrag

16.)     Allfälliges

B)        Nicht Öffentlicher Sitzungsteil

1.)       Eröffnung und Begrüßung

2.)       Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.)       Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 21.11.2019 

4.)       Ehrungen

5.)       Allfälliges

1          Eröffnung und Begrüßung

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt alle anwesenden GemeinderäteInnen und Zuhörer.

Hinweis: Sämtliche Unterlagen werden mittels Power Point Präsentation dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

2          Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Bürgermeister … stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Verständigung zur Sitzung erfolgte per E-Mail und ist an alle Gemeinderatsmitglieder ergangen. Zusätzlich wurde die Einladung öffentlich an der Amtstafel und im Internet kundgemacht.

Der Bürgermeister stellt somit die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 12 Gemeinderäten/Innen fest.

3          Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 21.11.2019

Das Sitzungsprotoll wurde den GemeinderätInnen übermittelt, schriftliche Einwendungen sind keine eingelangt. Zum Protokoll wird jedoch angemerkt, dass bzgl. „familienfreundliche Gemeinde“ noch Einzelheiten zu den Maßnahmen besprochen werden müssen (Versand der Details an die Ausschuss-Mitglieder durch GR. Gerald Konrad). Nach Abstimmung im Ausschuss kann der Antrag versandt werden.

Dafür stimmen: angenommen

Dagegen stimmen: … (SPÖ) enthält sich der Stimme, da er bei der Sitzung am 21. November 2019 nicht anwesend war.

4          Fragestunde

GR Gerald Konrad: Sind Genehmigungen im Ortsgebiet bzgl. Feuerwerk zu Silvester vorgesehen? 

Grundsätzlich ist ein Feuerwerk ab einer gewissen Kategorie im Ortsgebiet verboten, genehmigungspflichtig ist das Feuerwerk der Veranstalter vom Bauernsilvester. Genehmigung durch Bgm. in der niedrigen Kategorie, im großen Umfang von der BH Weiz. Der Veranstalter vom Bauernsilvester müsste dies beantragen. Ob dieses vor 22.00 Uhr stattfinden muss/soll, entscheidet die Behörde.

5          Bericht der Rechnungsprüfer

Der Schriftführer des Prüfungsausschusses Dr. Gerhard Pichler berichtet über die abgehaltene Prüfung am 9.12.2019.

Der Kontostand war zu diesem Zeitpunkt € 156.547,06 im Minus, die Rückstandliste wurde besprochen. Die Belegprüfung der Belege von 1505 bis 1948 ergab keine Beanstandungen.

Der Voranschlag 2020 wurde mit VB … besprochen sowie die Problematik bei der Erstellung aufgrund des neues Systems (nicht nur in unserer Gemeinde).

Investive Vorhaben entsprechen grundsätzlich dem ehem. AOH, problematisch werden die Ansätze Türsanierung Kühlhaus und Rasensanierung Sportverein gesehen (diese werden in eigenem TOP behandelt).

Der Schriftführer des Prüfungsausschusses stellt den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.

Einstimmiger Beschluss

6          Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 2 Gemeindeordnung / Beschluss

Die Adaptierung der Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 2 Gemeindeordnung sollte aufgrund der erstmaligen Anwendung der VRV2015 für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Vorschlag und Vorlage des Steirischen Gemeindebundes beschlossen werden. 

Gemäß Gemeindeordnung können Ausgaben bis zu 1 % der Summe des Finanzierungshaushaltes im Vorstand beschlossen werden, mit Übertragungsverordnung könnten es bis zu 3 % sein.

Im Budgetausschuss bestand die Meinung, dass die bestehende Regelung (1 %) ausreicht.

Ein Verordnungs-Entwurf wurde erstellt, wird aber nicht zur Abstimmung gebracht.

Bei Bedarf wird diese Verordnung nachgeholt.

Auf Antrag des Bürgermeisters einstimmiger Beschluss.

7          Untervoranschläge FF Garrach & FF Kleinsemmering-Hofstätten / Beschluss

Untervoranschlag FF Garrach: 

Ordentliche Einnahmen und Ausgaben        € 22.300,--

Außerordentliche Einnahmen und Ausgaben           € 15.000,--

Gebäudeversicherung in Garrach (noch bis 2024) wird an die Gemeinde für das Jahr 2019 von der Gemeindeversicherung refundiert, da dies doppelt versichert ist.

Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Untervoranschläge der FF-Garrach einstimmig beschlossen.

Untervoranschlag FF Kleinsemmering-Hofstätten:

Ordentliche Einnahmen und Ausgaben        € 19.900,--

Außerordentliche Einnahmen und Ausgaben           € 59.000,--

Außerordentliche Ausgaben: Die Bestellung eines neues Fahrzeuges ist bereits nach Zustimmung des Landesfeuerwehrverbandes erfolgt.

Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Untervoranschlag der FF Kleinsemmering-Hofstätten einstimmig beschlossen.

8          Voranschlag 2020 / Beschluss

Der Voranschlag wird für das Jahr 2020 für den Ergebnishaushalt und den Finanzierunghalt erstellt, jedoch ohne Berücksichtigung eines Vorjahresergebnisses. Die Daten wurden nach besten Wissen und Gewissen von der Buchhaltung eingegeben.

Ergebnishaushalt: 

Summer Erträge:          €  2.706.700,--

Summe Aufwendungen:        - €  2.897.100,--

Nettoergebnis:           - €     190.400,--

Entnahmen Haushaltsrücklagen          €       73.400,--

Nettoergebnis nach Entnahmen       - €     117.000,--

Finanzierungshaushalt: 

Summe Einzahlungen operative Gebarung: €  2.670.300,--

Summe Auszahlungen operative Gebarung: - €  2.153.900,--

Saldo:  €     516.400,--

Summe Einzahlungen investive Gebarung:   €         3.000,--

Summe Auszahlungen investive Gebarung:  - €     458.700,--

Nettofinanzierungsaldo         €       60.700,--

Summe Einzahlungen Finanzierungstätigkeit:          €               0,--

Summe Auszahlungen Finanzierungstätigkeit:         - €     221.000,--

Saldo Geldfluss voranschlagswirksame Gebarung:  - €     160.300,--

Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Voranschlag 2020 gem. § 59 Abs. 2 GemO. wie vorgelegt einstimmig beschlossen.

Anfrage … (ÖVP): Warum kann die Marktgemeinde Passail bereits über einen positiven Verlauf und Entwicklung der Gemeindefinanzen berichten und Gutenberg nicht? Derzeit gibt es noch keine klare Regelung durch die Landesregierung, somit kann der diesjährige Voranschlag nur interpretiert werden (positiv bzw. negativ).

Investive Vorhaben:

Die investiven Vorhaben für das Jahr 2020 werden gemäß Beilage mit Gesamtkosten von € 553.600,-- , davon Bedarfszuweisungsmittel € 436.000,--, Eigenmittel € 199.600,-- und Mittel vom Bund € 18.000,-- sowie Bedarfszuweisungsmittel für nicht investive Vorhaben für Kommunalfahrzeug Leasing € 3.000,-- beschlossen.

Zu diesen investiven Vorhaben werden die festgestellten Problemfälle aus dem Prüfungsausschuss von GR. Dr. Pichler vorgetragen:

-          Rasensanierung – wird im eigenen TOP behandelt

-          Türsanierung zur Kühlgemeinschaft – dies ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, diese sollte diese Kosten selbst tragen. 

Dazu berichtet der Kassier der Kühlgemeinschaft (…), dass zwar die meisten Kühlfächer besetzt sind, aber die Zukunft der Gemeinschaft offen ist (Obmannfrage ist offen, ebenso besitzt die Gemeinschaft kein eigenes Vermögen). Ebenso gibt es den Vorteil, dass dieser Kühlraum allen Vereinen kostenlos bei Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird.

Auf Antrag des Bürgermeisters werden die investiven Vorhaben wie vorgelegt einstimmig beschlossen.

Festsetzung der Hebesätze:

Grundsteuer:

A)        Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (v.H. der Messbeträge):          500,00

B)        Für sonstige Grundstücke (v.H. der Messbeträge)                           500,00

Die Lustbarkeitsabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2000 festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 2020 weitererhoben.

Die Hundeabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2012 festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 2020 weitererhoben, ds. € 60,--/Hund.

Auf Antrag des Bürgermeisters werden die Hebesätze einstimmig beschlossen.

Höhe der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erforderliche Kassenstärker:

Die Höhe der im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erforderliche Kassenstärker wird mit € 450.000,-- festgesetzt (max. 1/6 der Summe der Erträge im Ergebnishaushalt).

Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Kassenstärker einstimmig beschlossen.

Gesamtbetrag der Darlehen und Zahlungsverpflichtungen:

Finanzschulden per 31.12.2019        € 1.283.100,--

Netto-Schuldendienst 2020   €    236.500,--

davon Tilgung €    221.000,--

Zinsen €      15.500,--

Finanzschulden per 31.12.2020        € 1.062.100,--

Auf Antrag des Bürgermeisters werden die Finanzschulden und der Schuldendienst einstimmig beschlossen.

Gesamtbetrag der Haftungen:

Haftungen per 31.12.2019     € 521.300,--

Zugänge          €           0,--

Abgänge         €   34.600,--

Haftungen per 31.12.2020     € 486.700,--

Auf Antrag des Bürgermeisters werden die Haftungen einstimmig beschlossen.

Dienstpostenplan:

Der Dienstpostenplan enthält 10,6 VZÄ Vertragsbedienstete.

Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Dienstpostenplan wie vorgelegt einstimmig beschlossen.

9          Mittelfristiger Finanzplan / Beschluss

Der mittelfristige Finanzplan wird wie vorgelegt einstimmig beschlossen.

Auf Antrag des Bürgermeisters wird der MFP 2020 - 2024 wie vorgelegt einstimmig beschlossen.

10        Budget 2020 / Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG  

Das Budget 2020 der Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG wurde an alle Gemeinderäte im Vorfeld versendet. Bürgermeister … berichtet über den Vorschlag der Steuerberatung, steuerliche Vorteile nutzen zu können, wenn die gesamten Einrichtungsgegenstände der KG mit 31.12.2019 an die Gemeinde zum Restbuchwert von € 2.033,29 verkauft werden.

Auf Antrag des Bürgermeisters werden die gesamten Einrichtungsgegenstände der KG einstimmig an die Gemeinde verkauft.

Für das Jahr 2020 ist das geplante Investitionsvolumen für Um- und Zubauten bei Volksschule, Kindergarten und Wohnungen € 500.000,-- 

Für die Projekte KIG, VS und Bücherei beläuft sich der monatliche Mietzins für die Gemeinde auf brutto € 1.964,-- / Monat

Für die Projekte ASZ und Bauhof beläuft sich der monatliche Mietzins für die Gemeinde auf brutto € 1.825,--/ Monat

Auf Antrag des Bürgermeisters wird das Budget 2020 der Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG wie vorgelegt einstimmig beschlossen.

11        Gemeindegebühren & Gemeindeförderungen 2020

Die Gemeindegebühren bleiben unverändert. Die Anschlussgebühren beim Kanal sollten evaluiert werden, da der Großteil des Kanalnetzes fertiggestellt ist. Diese Evaluierung soll im Umweltausschuss beraten werden.

Auf Antrag des Bürgermeisters werden die Gemeindegebühren wie vorgelegt einstimmig beschlossen.

Die Gemeindeförderungen bleiben unverändert, die Formulierung bei der Förderung „ÖL gegen BIO“ sollte richtig heißen „BIO gegen ÖL“.

Ausnahmen - Änderungen:

-          Aus dem Geburtensparbuch wird neu – Neugeborenen-Förderung (Wickelrucksack)

-          Es stellt sich die Frage, ob die Förderung für Familienbadekarten notwendig ist, da ansonsten auch Förderungen zu Eishallen und Schilifte beantragt werden könnten? Derzeit gibt es nur sehr wenig Anträge auf Familienbadekarten, jedoch ist derzeit ein Antrag auf Zuschuss zur Saisonkarte für die Eishalle vorliegend.

Die Beratungen ergeben, dass die Förderung für die Familienbadekarte bestehen bleibt, weitere Förderungen werden im Jugendausschuss beraten.

-          Förderung öffentlicher Verkehr, 25 % Förderung für nicht übertragbare (personalisierte) Jahres- bzw. Halbjahreskarten, max. € 200,-- gegen Vorlage der Rechnung und Einzahlungsbestätigung.

Auf Antrag des Bürgermeisters werden die Gemeindeförderungen wie vorgelegt einstimmig beschlossen.

12        Anpassung Mietvertrag „das raabklamm“

GR. Dr. Gerhard Pichler verlässt vor Beratung die Gemeinderatssitzung. 

Der Zusatz zum Pachtvertrag wie in der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2019 beraten wurde von Frau … angenommen, dieser Vertrag wurde an den Rechtsanwalt zur Überprüfung weitergeleitet.

Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Anpassung des Mietvertrages für „das raabklamm“ mit Wirkung ab 1.1.2020 einstimmig beschlossen.

GR. Dr. Gerhard Pichler nimmt wieder an der Sitzung teil.

13        WIKI Kindergarten Gutenberg Betreuungsjahr 2020/2021 / Kosten Freizeitbetreuung & Betreuungskosten unter 3jährige Kinder

Die sozial gestaffelten Elternbeiträge für das Kinderbetreuungsjahr 2020/2021 im verpflichteten Kinderbetreuungsjahr werden laut Vorgaben des Landes Steiermark übernommen.

Elternbeiträge für unter 3jährige Kinder orientieren sich an der neuen Sozialstafel des Landes und werden unverändert übernommen.

Die Kostensätze der WIKI Freizeitbetreuung in der VS Gutenberg werden wie vorgelegt übernommen.

Auf Antrag des Bürgermeisters werden die Elternbeiträge gemäß Vorgaben des Landes Steiermark gemäß Beilage einstimmig beschlossen.

14        Sportverein Union Gutenberg - Rasensanierung

Ein Angebot der Fa. Eurogreen zur Rasensanierung liegt vor, die Gesamtsumme beläuft sich inkl. MwSt. auf € 8.788,56 (vertikutieren, belüften, besanden und Regenerationssaat)

Es liegt kein definitiver Antrag vom Sportverein vor. Ein Vergleichsangebot über den Preis bzw. die Notwendigkeit sollte angefragt werden.

Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Rasensanierung durch die Gemeinde Gutenberg bis zur Klärung der offenen Punkte nicht durchgeführt. Es bedarf dazu eines eigenen Gemeinderatsbeschlusses.

Dafür stimmen: angenommen 

Dagegen stimmen: … (SPÖ)

15        Steirische Hagelabwehr / Vertrag

Ein neuer Vertrag über 5 Jahre zur Hagelabwehr für das Gemeindegebiet liegt vor, worin die Flächenänderung durch die Abspaltung der KG. Plenzengreith eingearbeitet ist.

Jährliche Kosten: € 5.716,73 + € 43,60 Mitgliedsbeitrag (abzgl. Skonto)

GR. Gerald Konrad hätte gerne einen Fachvortrag von der Hagelabwehr in der Gemeinde.

Auf Antrag des Bürgermeisters wird der 5-Jahres-Vertrag mit der Steirischen Hagelabwehr einstimmig beschlossen.

16        Allfälliges

Tourismusgemeinde:

Informationen vom Land betreffend Interessenten zur Tourismusgemeinde wurden übermittelt. Weitere Vorgangsweise wird im Ausschuss besprochen.

Photovoltaik:

Bgm. … berichtet über Vergleichsangebote zu Photovoltaik und Speicherlösung im Vergleich zum Angebot der „Die Neuen“. 

Preisgericht:

Bgm. … berichtet über die konstituierende Sitzung des Preisgerichtes zum Planungswettbewerb Volksschule. Nächster Termin ist am 9. Jänner 2020 zur Besichtigung mit den Architekten vor Ort. In der Jänner-Sitzung sollte ein Beschluss im Gemeinderat bzgl. einer Vergabe nach Preisgericht-Entscheidung an den Bestbieter-Architekten erfolgen. Eine Anhörung zur Flächenwidmungsplan-Änderung muss ebenfalls noch stattfinden. Eine schriftliche Stellungnahme von der Schulaufsicht – … – sollte auch für die Gemeinde vorliegen, damit die zukünftige demografische Entwicklung für die Gemeinde klar ist. 

Styria-Vitalis:

Kontakt besteht wegen besserer Planung der Aktivitäten im nächsten Jahr.

Terminplanung für die Gemeinderatssitzung im Jahr 2020

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung: Montag, 27.1.2020 (Termin wird mit dem Raumplanungsbüro …, Hrn. … betreffend Flächenwidmungsplan-Änderung abgesprochen).

Verkauf Gemeindehaus Plenzengreith

2 Interessenten haben das ehem. Gemeindehaus in Plenzengreith besichtigt und überlegen ein Angebot zu legen. Provision des Maklers beträgt 3 % bzw. 1,5 % bei Vermittlung durch die Gemeinde. Bei einigen bereits zuvor genannten Interessenten gibt es keine Provision. Die Vereinbarung mit dem Makler besteht für ein halbes Jahr. Verkaufspreis laut Ausschreibung: € 480.000,--, dieser Preis ist verhandelbar. Der endgültige Verkaufspreis muss vom GR genehmigt werden.

Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 20:50 Uhr.

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