Von BIGS-Die Grünen anonymisierte Niederschrift der Geminderatssitzung am 29.11.2018 in Gutenberg-Stenzengreith

Veröffentlicht: Dienstag, 27. November 2018

Verlauf der Sitzung:

 

1          Eröffnung und Begrüßung

Bgm, ... eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt Ing. ..., alle anwesenden Gemeinderäte und Zuhörer.

 

2          Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. ... stellt fest:

a)         die Sitzung wurde ordnungsgemäß einberufen

b)        Die Verständigung gemäß der vorliegenden Einladung ist an alle Mitglieder des Gemeinderates per Mail erfolgt und wurde am gleichen Tag öffentlich an der Amtstafel kundgemacht.

c)         Da 11 Gemeinderäte anwesend sind, stellt Bgm. ... die Beschlussfähigkeit fest. 

GR DI ... (ÖVP) ist ab 19.30 Uhr anwesend.

 

BIGS- Die Grünen stellen nachfolgend formulierten Dringlichkeitsantrag:

„Raabklamm – Erhaltung des Naturjuwels Kleine Raabklamm“.

GR Gerhard Pichlererklärt den vorliegenden Dringlichkeitsantrag. Es soll einen Beschluss des Gemeinderates über eine entsprechende Petition an die Gemeinden St. Ruprecht a. d. Raab und Mitterdorf an der Raab geben.

Text für diese Petition soll lauten: 

Die Gemeinde Mitterdorf a. d. Raab/Gemeinde St. Ruprecht a. d. Raab soll vom Projekt „Hochwasserschutz St. Ruprecht/Raab“, welches einen 11 Meter hohen Staudamm im Bereich der Kleinen Raabklamm vorsieht, Abstand nehmen und alternative Lösungen zu suchen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass dieses Anliegen als Tagesordnungspunkt aufgenommen wird.

 

3          Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift

Bgm. ...stellt fest, dass  die zuletzt aktuelle Verhandlungsschrift jedem Gemeinderat zugegangen ist und es keine schriftlichen Änderungswünsche seitens der Gemeinderäte mehr gibt. Auf seinen Antrag hin genehmigte der Gemeinderat diese Verhandlungsschrift einstimmig. Die Verhandlungsschrift der nichtöffentlichen Sitzung wird im „nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt“ verlesen.

 

4          Gemeinde- und Bildungszentrum

Beschlussfassung über Grundlagen für den Architektenwettbewerb (in Anwesenheit von Herrn Ing. ...)

Bgm. ... erklärte an Hand einer Power Point-Präsentation alle bisher gesammelten Informationen und berichtet, dass nun nachfolgende Grundsatzbeschlüsse notwendig sind. Dies vor allem deshalb jetzt, damit das zugesagte Geld von Landes Seite auch lukriert werden kann.

Nach intensiver Diskussion wurde vom Gemeinderat mehrheitlich der Grundsatzbeschluss lt. o.a. Punkt 1 gefasst. Dagegen waren GR ... (ÖVP) und ... (ÖVP). 

Begründung GR ... (ÖVP):

„Bin nicht gegen das Projekt bzw. nicht grundsätzlich gegen den Standort Gartenhansel für das Gemeindeamt. Wir sollten jedoch mit einem freien Ideenwettbewerb ohne Standortfixierung einzelner Objekte (u.a. Gemeindeamt) unter Einbeziehung aller freien Flächen starten.  

So könnte ein Gesamtkonzept des Dorfzentrums entstehen, wo jetzt auch nicht betrachtete Objekte wie Nahversorger, Raika usw. zukünftig und nachhaltig ihren Standort haben könnten.  

BGM ... erklärt nochmals, dass im Zuge der "Projektstudie des Landes"  als optimaler Standort das Gartenhansl-Areal bestätigt wurde. Dies sowohl aus Kostensicht, als auch im Sinne eines geschlossenen Dorfplatzes und weil es auch das einzige Grundstück im Eigentum der Gemeinde ist. Freie Flächen, die nicht im Gemeindeeigentum stehen, können nicht herangezogen werden. Er merkt auch an, dass Gespräche mit ..., Baumeister ..., Raiba Gutenberg, der Biowärmegenossenschaft und dem Nahversorger geführt wurden. Aktiv werden keine anderen Standorte gesucht und es wird sich auch keiner mit finanziellem Aufwand am Projekt beteiligen. 

Vorgangsweise für Ausschreibung für Architektenwettbewerb:

Ing. ... (Projektsteurer) hat die Planungsausschreibung fast fertig. Die Versendung der Unterlagen soll bis 14.12. erfolgen, die Besichtigung vor Ort mit allen Architekten soll am 8.1.2019 stattfinden. Bis 16.1.2019 können schriftliche Anfragen durch die Architekten gestellt werden. Die Gemeinde hat für die Beantwortung dieser Anfragen 1 Woche Zeit. Die Frist für die Abgabe der Projekte endet mit 23.2.2019.

Es sind dies anonyme Einreichungen, welche nur mit einer 6-stellen Nummer versehen werden.

Jeder teilnehmende Architekt erhält als Entschädigung für einen Aufwand von 60-70 Stunden € 2.500,00 + Mwst. = € 3.000,--. Das Siegerprojekt erhält keine Entschädigung.

Sollte das Siegerprojekt seitens der Gemeinde gestoppt werden, müssten die o.a. 

€ 3.000,-- auch bezahlt werden.

Alle Architekten sind für die Einhaltung der Kosten verantwortlich.

Ing. ... schlägt aus seiner Erfahrung folgende Architekten für die Ausschreibung vor:

..., Feldbach

..., Graz

..., Hartberg

Ing.... stellt seine Person als teilnehmender Architekt zur Diskussion.

Bgm. ... schlägt auch Architekt DI ... und die Architekten ... vor.

Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, dass Ing. ..., Architekt DI  ... und die Architekten ... nicht teilnehmen sollen.

Gegen die Teilnahme der o.a. Architekten waren die Gemeinderäte ... (ÖVP), ... (ÖVP), ... (ÖVP), ... (ÖVP), Gerald Konrad , Gerhard Pichler, ... (ÖVP), ... (SPÖ), ... (SPÖ), ... (SPÖ), ... (SPÖ)

Als 4.Architekt wurde Architekt ... vom Gemeinderat vorgeschlagen. Ing. ... wird mit DI ... ein Vorgespräch führen.

Der Jury zur Ermittlung des Siegerprojektes sollen Ing. . .., DI ..., BM ..., Bgm. ..., der Vizebürgermeister, die Mitglieder des Ortsentwicklungsausschusses und Vertreter der Volksschule (am besten Frau ...) angehören.

Der Gemeinderat beschloss in der Folge auf Antrag von Bgm. ... einstimmig, dass die Architekten ..., ..., ... und ... für die Ausschreibung eingeladen werden.

Weiters beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass der Jury die o.a. Personen 

angehören sollen.

 

5          Fragestunde

GR Gerhard Pichlerkritisierte, dass das Fahrverbot im Bereich der Volksschule ignoriert wird und weitere Maßnahmen erforderlich sind, wie z.B. Vorgeben einer Kette etc.

Bgm. ... wird sich um entsprechende Abhilfe kümmern.

GRin ... (ÖVP) fragte an, ob ein Gehsteig im Bereich Höferbach-Gh.... möglich wäre. GR ... (ÖVP) schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass entlang des Waldes in diesem Bereich Bäume weggeschnitten werden sollen. Damit könnte man auch eine Verbreiterung für das Begehen dieses Abschnittes erreichen.

Bgm. ... wird die Möglichkeiten für einen Gehsteig überprüfen.

GR ... (ÖVP) schlug für das Bus-Wartehäuschen in Breitenfeld eine LED-Beleuchtung  vor.

Bgm. ... teilte mit, dass im VA 2019 bereits Mittel für LED-Beleuchtungen berücksichtigt wurden.

Weiters machte GR ... (ÖVP) darauf aufmerksam, dass es im Kreuzungsbereich „alter“ Kreuzwirt eine schlechte Einsichtnahme in die Gollerstraße gibt und eventuell das Wegschneiden von Gebüsch im Bereich ....hilfreich wäre.

 

6          FWP-Änderung 0.02 Plenzengreith Süd (...)

a)         Behandlung der eingelangten Stellungnahmen  

b)        Beschlussfassung der FWP-Änderung 0.02 Plenzengreith Süd

1.         BEHANDLUNG DER EINGELANGTEN STELLUNGNAHMEN:

1.1       Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 13, Umwelt und Raumordnung, Bau- und Raumordnung, Stellungnahme vom 30.10.2018, GZ: ABT13-10.200-44/2015-5:

Von der Abteilung 13 (Bau- und Raumordnung) des Amtes der Stmk. Landes-regierung wird mitgeteilt, dass von hiesiger Seite kein Einwand erhoben wird. Hingewiesen wird jedoch, dass sonstige Schreiben anderer Fach-/Abteilungen/ Stellen ebenfalls zu berücksichtigen sind.

Die Gemeinde wird zudem darauf hingewiesen, dass nach Endbeschluss gegen-ständliche Änderung, spätestens nach Ablauf der Kundmachungsfrist, sämtliche Pläne in elektronischer Form im Shape-Format über das ROKAT-Portal hochzu-laden und damit an die Landesregierung zu übermitteln sind. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith nimmt die Stellungnahme des Amtes der Stmk. Landesregierung, Abteilung 13, Bau- und Raumordnung, vom 30.10.2018 zur Kenntnis. Sonstige Stellungnahmen anderer Dienststellen werden im Verfahren jedenfalls berücksichtigt. 

Nach Ende der Kundmachungsmachungsfrist werden sämtliche Pläne in elektronischer Form im Shape-Format vom Örtlichen Raumplaner über das ROKAT-Portal an die Landesregierung übermittelt. 

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... eintimmig.

1.2       Baubezirksleitung Oststeiermark, Referat Wasser, Umwelt und Bau-kultur, Stellungnahme vom 02.11.2018, GZ: 520 Gu 2/4-2018:

            

Seitens der Baubezirksleitung Oststeiermark bestehen gegen die geplanten Umwidmungen im FWP Verfahren 0.02 der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith aus wasserwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Einwendungen. 

Zur Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung ist die Erstellung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes als Aufschließungserfordernis beim Allgemeinen Wohngebiet festgelegt. Bei Erstellung des Konzeptes ist darauf zu achten, dass auch die zukünftige Erschließungsstraße (Verkehrsfläche) mit betrachtet wird. Weiters wird auf die Inhalte des Leitfadens "Oberflächenentwässerung 2.1 - August 2017", des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie des ÖWAV Regelblattes 45 (2015) hingewiesen und sind diese zu berücksichtigen. Maßnahmen zur Retention bzw. zur Vorreinigung belasteter Oberflächenwässer sind Bedingungen, die durch das Wasserrechtsgesetz und durch die rechtlich verbindlichen Qualitätszielverordnungen zum Schutz der Oberflächenwässer und des Grundwassers begründet sind. Die Vorgaben der darauf bezugnehmenden Leitfäden und Regelwerke (siehe oben) sind folglich nicht nur in Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz sondern auch in den Bauverfahren einzuhalten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith nimmt die Stellungnahme der Baubezirksleitung Oststeiermark, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur vom 02.11.2018 zur Kenntnis. Der Hinweis auf das festgelegte Aufschließungserfordernis der Erstellung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes wird vom Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis genommen und die Erschließungs-straße (Verkehrsfläche) bei der Erstellung berücksichtigt. 

Zu den geltenden Regelwerken zB Leitfaden „Oberflächenentwässerung 2.1 – August 2017“ usw. erfolgt eine Ergänzung des Erläuterungsberichtes unter Punkt 5 (Begründungen). 

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... einstimmig.

1.3       Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 16, Baubezirksleitung Oststeiermark, Referat Straßenbau und Verkehrswesen, Stellungnahme vom 13.11.2018, GZ: ABT16-98357/2018-2:

            Von der Abteilung 16 des Amtes der Stmk. Landesregierung, Baubezirksleitung Oststeiermark, Referat Straßenbau und Verkehrswesen wird mitgeteilt, dass aus verkehrstechnischer Sicht grundsätzlich kein Einwand besteht, wenn die Verkehrserschließung ausschließlich über den Bestand erfolgt sowie der Einbindungsbereich in die Landesstraße L 319 (Radegunderstraße) an die Art und das Ausmaß der Nutzung im Einvernehmen mit der Baubezirksleitung hergestellt wird. Für bauliche Maßnahmen im 15 m Bauverbotsbereich ist gem. § 24 LStVG die Zustimmung der Landestraßenverwaltung einzuholen. 

            Das Ein- und Ableiten von Dach-, Drainagen- und Oberflächenwasser auf bzw. in die Landesstraße und deren dazugehörigen Anlagen ist grundsätzlich nicht gestattet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith nimmt die Stellungnahme des Amtes der Stmk. Landesregierung, Abteilung 16, Verkehr und 

Landeshochbau, Baubezirksleitung Oststeiermark, Referat Straßenbau und Verkehrswesen vom 13.11.2018 zur Kenntnis. Die künftige Anbindung an die 

Landesstraße L 319 soll ausschließlich über den Bestand erfolgen und wird der Einbindungsbereich an Art und Ausmaß deren Nutzung in Einvernehmen mit der Baubezirksleitung Oststeiermark hergestellt. Zu dem angeführten Bauverbotsbereich entlang der Landesstraße und das Ein- und Ableiten der Oberflächenwässer wird auf die nachfolgenden Individualverfahren (zB Bauvorhaben) verwiesen. 

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... einstimmig.

1.4       Baubezirksleitung Oststeiermark, Fachbereich Naturschutz, Stellungnahme vom 15.11.2018 (E-Mail), GZ: 520 Gu 2/4-2018:

            Nach Durchsicht der Unterlagen wird seitens der Baubezirksleitung Oststeiermark, Fachbereich Naturschutz, festgestellt, dass gegen die geplante Änderung keine Einwände bestehen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith nimmt die Stellungnahme der Baubezirksleitung Oststeiermark, Fachbereich Naturschutz vom 15.11.2018 zur Kenntnis. 

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... eintimmig.

2.         BESCHLUSSFASSUNG:

Basierend auf der zuvor erfolgten Kenntnisnahmen der einzelnen Stellungnahmen und Ergänzung des Erläuterungsberichtes zu den Regelwerken für die Oberflächenent-wässerung wird die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.02 

„Plenzengreith – Süd“, verfasst von der Pumpernig & Partner ZT GmbH vom 20.11.2018, GZ: 193FK18, beschlossen.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... einstimmig.

 

7          Mikro-ÖV Oststeiermark I

Beschlussfassung über Teilnahme am System und über den damit verbundenen Finanzierungsbedarf

Der vorliegende Beschluss-Vorschlag wurde von Bgm. ... verlesen (ist Bestandteil dieser Verhandlungsschrift). Der Gemeindeanteil an den Kosten beträgt nach Abzug der Förderung € 7.511,79. In den VA 2019 wurde ein Betrag von

€ 11.267,58 (inkl. Förderung) aufgenommen.

Die Teilnahme am System und der vorliegende Beschluss wurden auf Antrag von Bgm. ... vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

8          Styria vitalis

Beschlussfassung über Zusammenarbeit 2019

GR Gerhard Pichler erklärte, dass die Zusammenarbeit auch 2019 weiter betrieben werden soll.

Der Gemeinderat beschloss in der Folge auf Antrag von Bgm. ... einstimmig die Zusammenarbeit 2019 nach der Variante „Kooperation 1“.

 

9          Energieregion-Förderharmonisierung

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Debatte auf Antrag von Bgm. Mautner einstimmig nachfolgende Energieregion –Förderharmonisierung ab 1.1.2019:

Kesseltausch

Bio gegen Bio                         €           500,00

Bio gegen Öl                           €           750,00

Solarförderung

Warmwasser                          €         35,-- / m²

Warmwasser + Heizung         €          70,-- / m²

Photovoltaik

Sockel für Anlage                    €          500,--

Speicher                                    €          100,-- je KWh

Dämmung o. Geschoßdecke Fixum  € 200,00

 

10        Bauverfahren ...

Behandlung und Beschlussfassung der Bescheid-Beeinspruchung

Dieser Tagesordnungspunkt wird als nichtöffentlich eingestuft und unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt.

 

11        Untervoranschläge - Beschlussfassung

Bgm. ... erklärt die dem Gemeinderat vorliegenden Untervoranschläge der VS Gutenberg a. d. Rkl., der FF Garrach, FF Kleinsemmering-Hofstätten und FF Plenzengreith. Di

Sämtliche Untervoranschläge wurden auf Antrag von Bgm. ... vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

 

12        Wirtschaftsförderung

Bgm. ... erklärte dem Gemeinderat, dass eine Mietvariante für Kühlgeräte für den Nahversorger nicht möglich ist und deshalb ein Ankauf dieser Kühlgeräte beschlossen werden muss.

Das KLM-Angebot lautet über € 24.948,19 für die Variante „ohne Korrossionsschutz“.

Es gibt dafür € 13.000,00 BZ-Mittel und zuzüglich der diesbezüglichen  Miete vom Nahversorger ergibt dies ca. den Ankaufspreis.

GR ... (SPÖ) fragte an, ob es außer dem KLM-Angebot auch noch ein weiteres Angebot gibt. Bgm. ... erklärte, dass nach Erkundigungen bei Spar und Pfeiffer Kühlgeräte noch viel teurer wären.

Der Gemeinderat beschloss in der Folge auf Antrag von Bgm. ... einstimmig den Ankauf der Kühlgeräte lt. KLM-Angebot ohne Korrossionsschutz in der Höhe von € 24.948,19.

 

13        Nicht öffentlich 

Verlesung nichtöffentl. Verhandlungsschrift

Bauverfahren Grossegger- Einspruchsbehandlung

Protokoll unter „nichtöffentliches Protokoll“.

 

14        Allfälliges

•          Bgm. ... berichtet, dass am 6.12.2018 eine Sitzung des Personalausschusses stattfindet Bei dieser Sitzung sollen die eingelangten Bewerbungen für die Anstellung eines Amtsleiters und einer Reinigungskraft

behandelt und die weitere Vorgangsweise abgeklärt werden.

•          Bgm. ... teilt mit, dass es für den Nikolo am 5.12.2018 20-25 Anmeldungen gibt. Vzbgm. ... (ÖVP), GR Gerhard Pichler, GR ... (SPÖ), GRin ... (FPÖ) werden ihn wieder unterstützen.

Es wurde der Ankauf von 3 neuen Krampusmasken vereinbart.

•          Folgende Termine gibt Bgm. ... bekannt:

7.12.2018 – Weihnachtsfeier Gemeinderäte und Bedienstete Verteilung der Einladungen an die Gemeinderäte in dieser Sitzung

9.122018 - Senioren-Weihnachtsfeier Die Gemeinderäte sollen Kekse zur Verfügung stellen und beim Loretowirt abgeben

18.12.2018- nächste Gemeinderatssitzung

•          Bgm. ... berichtet, dass es bei den Besamungskosten eine Erhöhung gibt. Da es einen Beschluss über die Kostenaufteilung mit 70% Gemeinde und 30% Landwirt gibt, besteht hier kein weiterer Handlungsbedarf. Die Erhöhung wurde bereits im Voranschlag 2019 berücksichtigt.

 

15        Dringlichkeitsantrag- „Raabklamm – Erhaltung des Naturjuwels Kleine Raabklamm“

 

GR Gerhard Pichlererklärt seinen Antrag und ersucht den Gemeinderat um einen Beschluss für eine Petition an die Gemeinden Mitterdorf a.d. Raab und St. Ruprecht a. d. Raab.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion einstimmig die o.a. Petition mit folgendem Text:

„Die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith ersucht die Marktgemeinde St. Rup-recht/Raab/Mitterdorf a.d.Raab von einem Projekt „Hochwasserschutz St. Rup-recht/Raab, welches einen 11 Meter hohen Staudamm im Bereich der „Kleinen Raabklamm“ vorsieht, Abstand zu nehmen und alternative Lösungen zu suchen. Die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith ist gerne bereit, an einer alternativen Lösung mitzuwirken.“

Der Bürgermeister von Gutenberg-Stenzengreith wird diesen Beschluss den Gemeinden Mitterdorf an der Raab und St. Ruprecht an der Raab zur Kenntnis bringen.“

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