Durch BIGS-Die Grünen anonymisierte Niederschrift über die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates 04/2017

Veröffentlicht: Samstag, 06. Januar 2018

Niederschrift

über die ordentliche öffentliche Sitzung des

Gemeinderates 04/2017

                         am

19.10.2017

mit Beginn um 19.00 Uhr

Anwesend:
 Entschuldigt Abwesend:

Unentschuldigt Abwesend:

-- -- --  

Die Sitzung wurde ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Steiermärkischen Gemeindeordnung auf den heutigen Tag mit folgender Tagesordnung einberufen.

Die Zustell- bzw. Sendenachweise liegen vollzählig vor.

            Tagesordnung

1

 

Eröffnung und Begrüßung

2

 

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3

 

Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschriften
4

Bebauungsplan „Schöcklnickl“

  1. Behandlung der Einwendungen
  2. Beschlussfassung

(mit Anwesenheit des örtlichen Raumplaners)

5 Aufhebung des Sanierungsgebietes (Aufschließungsgebiet) Hammersberg

6

 

 

 

 

7

Auftragserteilung für Raumplaner

  1. Werk und Bevollmächtigungsvertrag für Raumplaner

             Für Neuerstellung ÖEK und Flächenwidmungsplan 01

________________________________________________________________

Fragestunde

 

8 Bericht der Rechnungsprüfer
9

Pachtvertrag Cafe im Betreuten Wohnen

10

Vereinszentrum

Tribünenüberdachung West und Parkplatz Nord

11 1.Nachtragsvoranschlag 2017
12

KG Stenzengreith

Abschluss 2016

13

KG Gutenberg a.d.Rkl.

Abschluss 2016

14 Vereinszentrum - Heizkostenübernahme
15 Antrag BIGS – Audit „Familienfreundliche Gemeinde“
16

Betreutes Wohnen

Übernahme der Betreuungsleistung für auswärtige Bewerber

17 Nichtöffentlich: Personalangelegenheiten
18 Allfälliges

Verlauf der Sitzung:

1 Eröffnung und Begrüßung

Bgm. … begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.

2

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Entschuldigt sind GK …(ÖVP), GR …(SPÖ) und GR Ing. …(SPÖ).

Da 12 Gemeinderäte anwesend waren, stellte der Bürgermeister die Beschlussfähigkeit fest.

Bgm. … beantragt nachstehend angeführten dringlichen Tagesordnungspunkt:

  • Stromliefervertrag Energie Steiermark

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufnahme des vorhin genannten Tagesordnungspunktes, welche vor dem TOP „Allfälliges“ behandelt werden sollen.

 

GRin … (FPÖ) stellte ebenfalls einen Dringlichkeitsantrag für nachstehende Punkte:

1) Antrag Projekt auf Probe eines Schuljahres Herbst 2018

-       eine erweiterte Kindergartengruppe im Bewegungsraum (Teilung des Turnsaales mit Schulkindern)

-       sowie einer Schulklasse im Bibliothek’s Raum

-       und eine Untermietung der Bücherei in den Ord. Räumen von Frau Dr. Stöffelmaye

2) Antrag

Sanierung der Garderobenbänke in der Schule

 3)Antrag Verkehrsspiegel

Ausfahrt Garrach Dorf Richtung FF Garrach

Ausfahrt Sonnensiedlung Richtung Schule

Ausfahrt …/… Kapellenfeld Richtung Gemeinde

 

Bezüglich des 1. Antrages beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Aufnahme als Tagesordnungspunkt. Dagegen waren die Gemeinderäte … , …(SPÖ) und …(SPÖ).

Der 2. Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und an den Schulausschuss weiter verwiesen.

Gegen die Aufnahme in die Tagesordnung waren: Bgm. …, Vzbgm. (ÖVP) und die Gemeinderäte (SPÖ), (SPÖ), (GRÜNE), (ÖVP), (ÖVP), (ÖVP), (ÖVP) und (ÖVP).

Der 3. Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und an den Wegeausschuss weitergeleitet.

Gegen die Aufnahme in die Tagesordnung waren: Bgm. …, Vzbgm. …(ÖVP), und die Gemeinderäte (SPÖ), (SPÖ), (GRÜNE), (GRÜNE), (ÖVP), (ÖVP), (ÖVP), (ÖVP und (ÖVP).

 

       3

 

Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschrift

Da für die letzte öffentliche Sitzung versehentlich die Verhandlungsschrift „vor Korrektur durch BIGS“ vorgelegen hat, wurde vereinbart, dass die letztgültige Version dem Gemeinderat umgehend zugesendet wird. Sollte bis zur nächsten GR-Sitzung keine schriftlichen Einwände erfolgen, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Die Verhandlungsschrift über die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte der letzten Sitzung wird in dieser Sitzung unter dem „nichtöffentlichen“ Tagesordnungspunkt behandelt.

 

       4

Bebauungsplan „Schöcklnickl“

  1. Behandlung der Einwendungen
  2. Beschlussfassung

(mit Anwesenheit des örtlichen Raumplaners)

DI … vom Büro Pumpernig erklärte dem Gemeinderat den vorliegenden Sachverhalt.

Insgesamt vorgebrachte Stellungnahmen/Einwendungen: 6

hievon Stellungnahmen:  4

hievon Einwendungen:     2

  1. Beratung und Beschlussfassung über die eingelangten Ein-wendungen und Stellungnahmen:

1.1.   Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 16, Baubezirksleitung Oststeiermark, Straßenbau und Verkehrswesen, Stellungnahme vom 10.08.2017:

Gegenstand der Stellungnahme:

Seitens der Baubezirksleitung Oststeiermark, Referat Straßenbau und Verkehrswesen besteht aus verkehrstechnischer Sicht grundsätzlich kein Einwand, wenn die Verkehrserschließung ausschließlich über den Bestand erfolgt, wobei der Einbindungsbereich in die Landesstraße L 319 an Art und Ausmaß der Nutzung anzupassen ist. Für bauliche Maßnahmen im 15 m Bauverbotsbereich ist gem. Landes-Straßen-verwaltungsgesetz die Zustimmung der Landesstraßenverwaltung einzuholen. Das Ein- und Ableiten von Dach-, Drainagen und Oberflächenwasser auf bzw. in die Landes-straße und deren dazugehörenden Anlagen ist nicht gestattet.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Abteilung 16 des Amtes der Stmk. Landesregierung, Baubezirksleitung Oststeiermark, Referat Straßenbau und Verkehrswesen zur Kenntnis. Die Verkehrserschließung ist künftig über den Bestand vor-gesehen, wobei bezüglich der Anpassung des Einbindungsbereiches auf die nachfolgenden Individualverfahren (zB Bauverfahren) verwiesen wird. Zu den baulichen Maßnahmen sowie der Verbringung der Oberflächenwässer wird vom Gemeinderat auf die nachfolgenden Individualverfahren (zB Bauverfahren) verwiesen.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. … einstimmig.

1.2    Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 13, Umwelt- und Raumordnung, Bau- und Raumordnung, örtliche Raumplanung, Einwendung vom 04.08.2017, GZ: ABT13-10.200-44/2015-3:

Gegenstand der Einwendung:

Von der Abteilung 13 des Amtes der Stmk. Landesregierung (Umwelt- und Raumordnung) wird zu Beginn festgehalten, dass sämtliche verfahrensbezogene Schreiben anderer Fach-/Abteilungen/Stellen zu berücksichtigen sind. Ergänzend schließt sich die Abteilung 13 vollinhaltlich der Einwendung der Abteilung 15 des Amtes der Stmk. Landesregierung vom 01.08.2017 an.

Zu § 8 (3) des Verordnungswortlautes betreffend „Geländeveränderungen/ Aufschüttungen“ wird festgehalten, dass der Umgang mit dem natürlichen Gelände ein wesentlicher Teil zur Integration der zukünftigen Gebäude in der Landschaft ist. Da die
Schaffung von Geländeveränderungen/Aufschüttungen im „technisch unabdingbaren Ausmaß“ aus fachlicher Sicht nicht erforderlich ist, wird mit dieser Festlegung
gewissermaßen auf geländeverändernde Maßnahmen verzichtet - was aus hiesiger
Seite (zumal der Lage im Landschaftsschutzgebiet) besonders positiv gesehen wird.

Der Gemeinderat kommt nach Abwägung der Sach- und Rechtslage zum Schluss, der Einwendung stattzugeben und begründet dieses wie folgt:

Sämtliche verfahrensbezogene Schreiben anderer Fach-/Abteilungen/Stellen werden jedenfalls im Verfahren berücksichtigt. Bezüglich der Übernahme der Einwendung der Abteilung 15 des Amtes der Stmk. Landesregierung wird auf deren Behandlung im Gemeinderat verwiesen.

Zu § 8 (3) des Verordnungswortlautes zum Bebauungsplan „Schöcklnickl“ erfolgt eine Änderung dahingehend, dass dieser nach Anhörung des betroffenen Grundeigentümers ersatzlos gelöscht wird.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. … einstimmig.

1.3    Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Energie, Wohnbau, Technik, Bautechnik und Gestaltung, Einwendung vom 01.08.2017, GZ: ABT15-20.01-547/2016-4:

Gegenstand der Einwendung:

Von der Abteilung 15 des Amtes der Stmk. Landesregierung wird nach Beschreibung des Planungsgebietes und dem Hinweis auf die Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 41 sowie den geltenden Bestimmungen des Regionalen Entwicklungs-programmes für die Planungsregion Oststeiermark festgehalten, dass die Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes im gegenständlichen Instrument – Bebauungsplan - sicherzustellen ist, wobei davon auszugehen ist, dass dies durch eine reine,
grobe Erfüllung der Mindestinhalte nicht gewährleistet ist.

Der vorliegende Bebauungsplan legt mittels Baugrenzlinie ein einziges Baufeld fest, welches sich über den Großteil der Widmungsfläche erstreckt, sodass die Höhenbeschränkung die einzige baukörper- bzw. baukörpervolumenrelevante Festlegung ist. Das Gesamtareal ist im Rahmen dieser festgelegten Höhe willkürlich bebaubar. Als zulässige Dachformen werden ohne Unterschied der zulässigen Gesamthöhe sowohl das gebiets- und umgebungstypische Satteldach als auch Flachdächer zugelassen. Die Zulässigkeit von Flachdachgebäuden ist im konkreten Fall lediglich bei Reduktion der Gesamthöhe (der Geschoßigkeit) vorstellbar, da Fassadenflächen eine wesentlich stärkere visuelle Wirkung als geneigte Dachflächen aufweisen. Weiters ist eine Holzverschalung als Fassadenmaterial vorzuschreiben, um die Fremdkörperwirkung dieser abweichenden Gebäudeform zu mindern. Anderenfalls sind die Dachformen auf Satteldächer zu beschränken und Flachdächer nur für untergeordnete Gebäude zulässig. Generell sind in der vorliegenden Verordnung Vorgaben zum Umgang mit Fassadenmaterial und –farben zu ergänzen. Betreffend Dachdeckung ist zu ergänzen, dass unglasiertes
Deckungsmaterial zu verwenden ist. Angaben zum Umgang mit Flachdächern fehlen völlig.

Der gegenständliche Bebauungsplan ist in der vorliegenden Form definitiv nicht ge-eignet und ausreichend, um die Integration der künftigen Bauwerke in Straßen- und Ortsbild sicherzustellen.

Der Gemeinderat kommt nach Abwägung der Sach- und Rechtslage sowie in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und der angestrebten Einfügung in das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild zum Schluss, der Einwendung teilweise stattzugeben und begründet dies wie folgt:

Zu § 7 des Verordnungswortlautes zum Bebauungsplan erfolgen ergänzende Bestimmungen zur Fassadengestaltung, Deckungsmaterial sowie Dachformen iVm einer Reduzierung des bebaubaren Bereiches im Rechtsplan nach Anhörung des betroffenen Grundeigentümers. Mit diesen Änderungen wird die Integration der künftigen Bauwerke in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild sichergestellt. Zusätzlich erfolgen Ergänzungen des Erläuterungsberichtes unter Punkt 2.1 (Maß der baulichen Nutzung).

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. … einstimmig.

1.4    Baubezirksleitung Oststeiermark, Naturschutzbeauftragte, Stellungnahme vom 27.07.2017, GZ: 520 Gu 2/2 - 2017:

Gegenstand der Stellungnahme:

Nach Durchsicht der Unterlagen kann aus Sicht des Naturschutzes der Baubezirks-leitung Oststeiermark festgestellt werden, dass gegen den Bebauungsplan keine Einwände bestehen.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Baubezirksleitung Oststeiermark
(Naturschutzbeauftragte) zur Kenntnis.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. … einstimmig.

1.5.   Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 16, Baubezirksleitung Oststeiermark (Leitung), Stellungnahme vom 31.07.2017, GZ: 520 Gu 2/2-2017:

Gegenstand der Stellungnahme:

Seitens der Baubezirksleitung Oststeiermark besteht aus Sicht des Landschaftsschutzes kein Einwand gegen den Bebauungsplan „Schöcklnickl“. Das betroffene Grundstück im Landschaftsschutzgebiet Nr. 41 „Gebiete des Almenlandes, der Fischbacher Alpen und des Grazer Berglandes“ liegen, wird im Falle eines Bauvorhabens auf § 6 Stmk. Naturschutzgesetz 1976 idgF hingewiesen.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Abteilung 16 des Amtes der Stmk. Landesregierung, Baubezirksleitung Oststeiermark einschließlich dem Hinweis auf das Naturschutzgesetz 1976 idgF zur Kenntnis.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. … einstimmig.

1.6.   Baubezirksleitung Oststeiermark, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,  Stellungnahme vom 20.07.2017, GZ: 520 Gu 2/2-2017:

Gegenstand der Stellungnahme:

Zum gegenständlichen Anhörungsverfahren Bebauungsplan „Schöcklnickl“ wird mitgeteilt, dass seitens der Baubezirksleitung Oststeiermark aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwendungen bestehen.

Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme durch den Gemeinderat:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Baubezirksleitung Oststeiermark,
Referat Wasser, Umwelt und Baukultur zur Kenntnis.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von  Bgm. … einstimmig.

  1. Beratung und Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Schöcklnickl“:

Basierend auf der erfolgten Behandlung der eingelangten Einwendungen sowie Kenntnisnahmen der einzelnen Stellungnahmen, Ergänzungen des Verordnungswortlautes, des Rechtsplanes sowie des Erläuterungsberichtes wird der Bebauungsplan „Schöcklnickl“, verfasst von der Pumpernig & Partner ZT GmbH, GZ: 171BN17, nach Anhörung des betroffenen Grundeigentümers beschlossen.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. … einstimmig.

GR …(ÖVP)  erkundigte sich, ob die Wasser- und Abwasserversorgung sichergestellt ist. Bgm. … erklärte, dass die Wasser- und Abwasserversorgung geregelt ist, dies jedoch Gegenstand der Bauverhandlung ist.

 

        5

 

Aufhebung des Sanierungsgebietes (Abwasser) Hammersberg

 

Auch hier erklärt DI … kurz den Sachverhalt.

Da dieses Dorfgebiet mittlerweile an die öffentliche Abwasserversorgung angeschlossen ist, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufhebung des Sanierungsgebietes Hammersberg.

 

   6

 

Auftragserteilung für Raumplaner

                für Neuerstellung ÖEK und Flächenwidmungsplan 01

   

BGM … legt dem Gemeinderat den Werk- und Bevollmächtigungsvertrag für das Raumplanungsbüro DI Pumpernig vor.

  1. GR Gerald Konrad merkte an, dass er sich ein 2. Angebot gewünscht hätte.

DI Janisch erklärt, dass lt. Vergaberichtlinien erst bei einem Vergabewert ab

€ 100.000,00 ein 2.Angebot notwendig ist.

GR …(ÖVP) erkundigt sich, wie die Vorgehensweise nach einer Abspaltung der KG Plenzengreith ist.

DI … erklärt, dass in diesem Fall beide Gemeinde den Plan neu auflegen und neu beschließen müssen.

Der Gemeinderat hat in der Folge einstimmig die Auftragserteilung an das Raumplanungsbüro Pumpernig für die Neuerstellung ÖEK und Flächenwidmungsplan 01 beschlossen.

Über die diesbezüglich vorliegende schriftliche Auftragsbestätigung in der Höhe von      € 4.899,01 brutto wurde vom Gemeinderat eingehend diskutiert und schließlich mehrheitlich beschlossen. Dagegen war GR …(ÖVP) -Begründung: „zu späte Vorlage der schriftlichen Unterlagen – eine Beauftragung ist vor der Durchführung von Tätigkeiten der Raumplanung zu beschließen“

 

        7

Fragestunde

 

GR …(ÖVP) berichtet, dass bei der Volksschule das Abgang-Geländer zum Bastelraum wackelt und ersucht um Reparatur.

GR Gerhard Pichler kritisierte, dass vor dem Gemeindeamt immer noch der Bierkistenstapel des Nahversorgers steht. Bgm. Mautner wird sich  darum kümmern.

GRin …(FPÖ) erklärt, dass die Bevölkerung die Möglichkeit haben soll, das  „Gruppenfoto“, welches im Zuge der Eröffnung des Vereinszentrums erstellt wurde, anzusehen und bei Bedarf auch zu bestellen.

Bgm. … teilt mit, dass dieses Foto beim Adventmarkt aufgehängt werden wird.

GR …(SPÖ) berichtet, dass sich beim Schriftzug auf der Volksschule das „L“ gelöst

hat.

Weiters ist bei der Abzweigung …/… das Bankerl kaputt und der Verkehrsspiegel blind.

GR Gerald Konrad fragt GR …(SPÖ) als Obmann des Jugendausschusses wie es nun mit dem Thema „Jugendraum“ weitergeht. GR …(SPÖ) berichtet, dass es für … in Ordnung ist, wenn die Landjugend dazu einen Beitrag leisten soll.

…(SPÖ) wird mit Fr. … reden. Es soll bis November einen Fortschritt in dieser Angelegenheit geben.

Gerald Konrad schlägt vor, dass Betreuungspersonen dazu geholt werden sollen, die bereits Erfahrung damit haben.

BGM … schlägt vor, doch noch Wiki für eine mögliche Betreuung mit dem WIKI-Bus zu berücksichtigen und dies im Budget 2018 mit zu veranschlagen.

GR …(ÖVP) fragt an,wie es mit der Arztstelle weitergeht. BGM … berichtet, dass am 15.11.2017 die Steierm. GKK die Arztstelle in Gutenberg vergibt. Es soll 3 Bewerber/innen geben. Die Namen sind nicht bekannt.

GR Gerhard Pichler fragt, was es mit der Beschilderung beim Angerkreuz auf sich hat.

Bgm. … verweist diesbezüglich auf den Punkt „Allfälliges“.

GR …(ÖVP)  erkundigt sich wegen der Straßenbeleuchtung in Stockheim.

Bgm. … berichtet, dass die PW und die Energie Steiermark Angebote über die generelle Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED erstellen werden. Diese beinhalten auch die Straßenbeleuchtung in Stockheim.

Weiters erklärte GR …(ÖVP), dass die Bankettsanierung vom Gh. Kreuzwirt Richtung Stockheim äußerst mangelhaft sei. Bgm. … meinte, dass offizielles Bankettmaterial von der Fa. Marko verwendet wurde, welches jedoch einen sehr hohen Lehmanteil aufweist und daher auch nicht für richtig hält.

GR …(ÖVP) hat vorgeschlagen, der Fa. Marko eine Reklamation zukommen zu lassen. Bgm. … erklärt, dass dies nicht so einfach sein wird, da der Einbau des Bankettmaterials von den Gemeindearbeitern durchgeführt worden ist.

GR …(ÖVP) fragt an, wann bei … in Höferbach asphaltiert wird? BGM … teilte mit, dass die Asphaltierung am kommenden Montag beginnen wird.

GRin …(FPÖ) berichtet, dass im Bereich des Objektes von Fr. … Steine auf der Straße liegen. Bgm. … teilte ihr mit, dass diese Straße eine Landesstraße ist und daher die Verantwortung bei der Landesstraßenverwaltung liegt.

GR …(ÖVP) ersuchte Bgm. … eindringlich, Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung zu setzen.

Bgm. … erklärte, dass es diesbezüglich eine Rücklagenbildung gibt, DI … den Auftrag zur Mischbarkeit der Müllhiasl-Quelle mit dem Wasser aus der ehem. Gemeinde Stenzengreith hat und eventuell die …-Quelle in Plenzengreith gekauft werden könnte.

GR …(ÖVP) ersuchte diesbezüglich noch weitere Optionen anzudenken und dieses Thema auch als Tagesordnungspunkt auf die nächste GR-Sitzung zu nehmen.

 

     8

 

Bericht der Rechnungsprüfer

 

GRin ….  (FPÖ) berichtete als Obfrau des Prüfausschusses von den Rechnungsprüfungen am 29.5.2017 und 13.9.2017.Bei der Prüfung am 13.9.2017 waren der Gemeindevorstand und Manfred Bauer anwesend.

Sie wies darauf hin, dass lt. Bgm. … sich die endgültigen Kosten für das Vereinszentrum auf € 2.233.000,-- belaufen. Lt. Prüfausschuss lauten die Kosten jedoch

€ 2.248.045,19.

GRin Sabine Greiter fragte nach, wer eventuell vorhandene Mängel beim Vereinszentrum meldet.

Vzbgm. …(ÖVP) erklärte, dass 2018 die Schlussbegehung mit den ausführenden Firmen erfolgt. Die Mieter des Vereinszentrums müssen Mängel innerhalb von 3 Jahren melden.

GRin …(FPÖ) regt an, dass die Endabrechnung für das Vereinszentrums in der Gemeindezeitung erscheint.

Die Höhe der Rückstandsliste betrug zum Zeitpunkt der letzten Prüfung € 37.843,00.

Der Prüfausschuss ersucht, dass auch verzogene Bürgerinnen und Bürger, welche einen Rückstand von über € 100,00 haben, belangt werden sollen.

Der letzte Kontostand lautete auf € -6.597,49.

Ein nichtöffentlicher Punkt „Steuern/Agaben“ soll eingefügt werden. Dies wurde einstimmig angenommen.

GRin …(FPÖ)  stellt im Anschluss des Prüfberichtes den Antrag auf Entlastung des Gemeindevorstandes.

Die Entlastung durch den Gemeinderat erfolgte einstimmig.

    

  9

 

Pachtvertrag Cafe im Betreuten Wohnen

 

GR Gerhard Pichler verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

Danach erklärt Bgm. … den vorliegenden Pachtvertrag. Die Mietberechnung wurde ebenfalls dem Gemeinderat vorgelegt.

Ende März 2018 soll die Fertigstellung erfolgen und Anfang April 2018 die Eröffnung.

Als Mietberechnung für Fr. Dr. … als Betreiberin/Pächterin wird die Variante 1 herangezogen, d.h. Basisbetrag € 1.000,00 zuzüglich gestaffelter Netto-Umsatzbeteiligung von 6% , dies ergibt eine monatliche Miete von mindestens € 1.300,00 bis zu € 2300,-

Die monatliche Miete, welche die Gemeinde an die „ennstal“ zu leisten hat, beläuft sich auf ~€ 1500,00. Da die Einrichtung von der Gemeinde vorfinanziert und über die Miete an die Pächter weiterverrechnet wird, kann man von einem ungefähren Aufwand von € 2000,- ausgehen.

GR ...(ÖVP) stellt fest, dass die Gemeinde daher im schlimmsten Fall also € 700,00

monatlich als indirekte Förderung leisten muss. Er hätte sich eine Risikoreduzierung gewünscht. BGM merkt an, dass dies keine Förderung sondern ein Geschäftsmodell ist, bei dem die Gemeinde nicht unbedingt verlieren, sondern sogar gewinnen kann.

Nach eingehender Diskussion wurde vom Gemeinderat der Pachtvertrag mit der Variante 1 der Mietberechnung mehrheitlich beschlossen. Dagegen war GRin …(FPÖ) –

Begründung: „nicht wirtschaftlich“.

    

 10

 

Vereinszentrum

Tribünenüberdachung West und Parkplatz Nord

 

Bgm. … berichtet  von einer vorliegenden Kostenschätzung von ….

Die Kosten belaufen sich auf ca. € 160.000,00.Lt. Zusage von LH-Stellvertr. … anlässlich der Eröffnung des Vereinszentrums gibt es dafür € 100.000,00 an Bedarfszuweisungsmittel.

Vom Bundeskanzleramt gibt es noch € 32.487.00 Strukturgeld für Projekte im Bereich der örtlichen Wirtschaft. Für die Photovoltaikanlage auf den Tribünen erhält die Gemeinde ca.

€ 10.000,00. Unter Berücksichtigung einer möglichen Steuer-Refundierung sollten der Gemeinde ca. € 10.000,00 an Kosten bleiben.

Der Parkplatz soll heuer noch in Angriff genommen werden. Die Ausschreibung für die Asphaltierung hat die Fa. Marko gewonnen. Fertigstellung soll 2018 sein.

Nach ausführlicher Diskussion erklärt Bgm. … ausdrücklich, dass die € 100.000,00

ausschließlich für dieses Projekt fließen und nicht für ein anderes Projekt verwendet werden dürfen. Sollte dieses Projekt nicht umgesetzt werden, müsste die Gemeinde auf diese Bedarfszuweisung verzichten.GR Gerhard Pichler merkt an, dass unabhängig davon die Gemeinde wieder "dazufinanzieren" muss.

Der Gemeinderat beschloss in der Folge auf Antrag von Bgm. … mehrheitlich die Tribünenüberdachung West und die Asphaltierung „Parkplatz Nord“. Dagegen waren

GRin … (FPÖ), GR Gerhard Pichler, GR Gerald Konrad.

Gewünschte Anmerkung GR Gerhard Pichler:“ Bisher wurden Projekt-Kosten mehrfach überschritten.“

    

 11

 

  1. Nachtragsvoranschlag 2017

 

 

Bgm. … berichtet, dass im Vorfeld jeder Fraktion 1 Exemplar des 1. Nachtragsvoranschlages 2017 übermittelt wurde und erklärt die Notwendigkeit dieses Nachtragsvoranschlages.

Bei dieser Gelegenheit wurde festgestellt, dass bei den Wärmegebühren für das Vereinszentrum eine Korrektur notwendig ist.

GR …(ÖVP) ersuchte, dass bei einem solchen Tagesordnungspunkt Fr. … für Auskünfte und Erklärungen bei der GR—Sitzung anwesend sein soll.

Der Gemeinderat beschloss den NTV unter Berücksichtigung der notwendigen Korrektur mehrheitlich. Dagegen waren GR …(ÖVP) und GRin …(FPÖ).

    

 12

 

KG Stenzengreith

Abschluss 2016

Bgm. … erklärt den vorliegenden Abschluss 2016 und teilt mit, dass die KG Stenzengreith mit Ende 2017 aufgelöst wird.

Beim Abschluss 2016 ist lt. Steuerberater ein Fehlbetrag von ca. € 5.400,00 ausgewiesen.

Der Jahresabschluss 2016 der KG Stenzengreith wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

    

 13

 

KG Gutenberg a.d.Rkl.

Abschluss 2016

Bgm. … erklärt auch diesen vorliegenden Abschluss 2016.

Der Jahresabschluss 2016 der KG Gutenberg a.d.Rkl. wurde ebenfalls vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

    

 14

 

Vereinszentrum - Heizkostenübernahme

 

Bgm. … berichtet von der Heizkosten-Vorschreibung der Biowärme an die

Gemeinde, welche an den SV bzw. die anderen Vereine weiter verrechnet wird.

Insgesamt sind dies ca. € 5000,00. Den Vereinen wurde im Vorfeld zugesagt, dass die Heizkosten zukünftig wieder (wie vor dem Umbau das Heizöl) von der Gemeinde übernommen werden.

Diesbezüglich gibt es immer wieder Anfragen an den Gemeindevorstand. Der Vorstand hat im Vorhinein wegen der eingebauten Heizungszähler aber auch wegen des Spargedankens eine ca. 75% Förderung angedacht.

Auch GRin …(FPÖ) erklärt, dass nicht der ganze Betrag gefördert werden soll.

GR …(SPÖ) ersucht, dass ein diesbezüglicher Beschluss erst nach Vorliegen eines offiziellen Antrages vom SV und von den Vereinen erfolgen soll.

Der Gemeinderat schloss sich diesem Vorschlag an.

    

 15

 

Antrag BIGS  - Audit „Familienfreundliche Gemeinde“

 

Bgm. … verliest den eingelangten Antrag.

GR Gerald Konrad erklärt, dass dazu 1-2 Gemeinderäte ein Seminar besuchen müssten (Auditseminar). 400 Gemeinden sollen bereits Mitglied sein. Lt. Gerald Konrad gibt es kein Kostenrisiko.

Eine Interessensbekundung durch den Gemeinderat in dieser Angelegenheit erfolgte einstimmig

Es wurde vereinbart, dass GR Gerald Konrad dieses Seminar besuchen wird.

    

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Betreutes Wohnen

Übernahme der Betreuungsleistung für auswärtige Bewerber

 

Bgm … berichtet, dass derzeit 10 Personen im Objekt  „Betreutes Wohnen“ leben.

Nun hat sich Fr. … aus Graz beworben, welche eine Mindestpensionistin ist.

Der 40%ige Anteil an der Betreuungsleistung durch den Sozialhilfeverband kommt bei Fr. … nicht zum Tragen, weil Bewerber mindestens 6 Monate vor Einzug in das „Betreute Wohnen“ mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sein müssen.

Die monatlichen Kosten in der Höhe von ca. € 110,00 müssten in diesem Fall von der Gemeinde übernommen werden.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion einstimmig die Übernahme der monatlichen Kosten in der Höhe von ca. € 110,00.

    

 17

 

Dringlichkeitsanträge

 

 

Dringlichkeitsantrag Bgm. …-Energie Steiermark-Stromliefervertrag 2018-2020

Der Bürgermeister erklärt den vorliegenden Vertrag. Ein Angebot für eine E-Ladestation folgt.

GR …(ÖVP) ersuchte, dass mehrere Angebote von Stromanbietern eingeholt werden sollen (Verbund, Ökostrom etc.).

Es wurde vereinbart, dass bis zur nächsten Sitzung diese Angebote eingeholt und auf die Tagesordnung genommen werden.

Dringlichkeitsantrag GRin Sabine Greiter

  1. Antrag

Projekt auf Probe eines Schuljahres!

Herbst 2018

-       eine erweiterte Kindergartengruppe im Bewegungsraum (Teilung des Turnsaales mit Schulkindern)

-       sowie einer Schulklasse im Bibliothek’s Raum

-       und eine Untermietung der Bücherei in den Ord. Räumen von Frau Dr. Stöffelmayer

Diese Themen sollen im Vorfeld vom Schulausschuss behandelt werden.

 

    

 18

 

Nichtöffentlich:

Personalangelegenheiten

 

Protokoll unter nichtöffentlich!

 

    

 19

 

Allfälliges

 

Bgm. … verliest Mail von Fr. Mag. … aus Höferbach. Es geht dabei um die Errichtung eines Gehsteiges Richtung Kreuzwirt.

GR …(ÖVP) merkt an, dass eine „private“ Errichtung eines Gehsteiges aus Haftungsgründen problematisch wäre.

GR …(ÖVP) schlägt vor, dass man eventuell im gegenständlichen Bereich 2 x im Jahr die Böschung mähen soll, damit ein Wiesenstreifen zum Begehen vorhanden ist.

Weiters berichtet Bgm. Mautner von einem Mail des Herrn …, wohnhaft im Bereich Kreuzwirt, Stockheim. In diesem Zusammenhang teilt der Bürgermeister mit, dass im gegenständlichen Bereich bereits das Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt worden ist.

GR …(ÖVP) teilt mit, dass der Akku dieses Messgerätes derzeit scheinbar leer ist.

Bgm. … verliest auch ein Mail von Herrn …, wh. in Wien, Nebenwohnsitz im Bereich Kreuzwirt in Stockheim. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass es bei der  Beschilderung im Bereich Angerkreuz keine Änderung gegeben hat.

Der Bürgermeister berichtet, dass auf Grund eines Antrages der Bewohner aus der Höferbachsiedlung der Höferbach-Siedlungsweg von der Gemeinde übernommen werden soll. Dabei kann es sich jedoch nur um den asphaltierten Weg handeln und nicht um die sogenannten „Stichwege“.

Es wurde vereinbart, dass der Wegausschuss die dafür notwendigen Richtlinien erarbeiten soll.

Weiters berichtet Bgm. …, dass es von der EU Förderungen für ein kostenloses W-Lan auf öffentlichen Plätzen gibt.

Die Beantragung dafür ist jedoch erst ab Dezember 2017 möglich.

Die Energie Steiermark würde vor dem Gemeindeamt eine E-Tankstelle errichten – ein entsprechendes Angebot folgt.

Beim Cafe könnte eine E-Tankstelle für Fahrräder errichtet werden. Diese ist jedoch relativ teuer und kann mit einer normalen Schukosteckdose wesentlich günstiger errichtet werden.

Betreffend Neubau eines Turnsaals bei der NMS Passail berichtet der Bürgermeister, dass die Kosten dafür € 5,91 Mio betragen. Die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith müsste einen Beitrag in der Höhe von 2,25% leisten, welcher zwischen € 78.000,00 und

€ 84.000,00 betragen kann.

GR …(ÖVP) schlägt eine Aliquotierung der Kosten im Hinblick auf die Zugehörigkeit der KG Plenzengreith zur Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith vor.

Mit diesem Thema soll sich im Vorfeld der Schulausschuss befassen.

Bgm. … verliest ein Mail betreffend Busbündel Weiz

GR …(SPÖ) war bei einer diesbezüglichen Besprechung und erklärt, dass es bei diesem Busbündel Weiz einige Möglichkeiten für Busverbindungen gibt. Eine Verbindung St. Radegund Weiz ist erst ab 2020 realistisch.

Die Gemeinde müsste jedoch für zusätzliche Linien einen Betrag dazuzahlen. Infos folgen.

GR Gerhard Pichler machte nochmals auf die Veranstaltung „Fasten im Frühjahr“ durch Styria Vitalis aufmerksam.

GR …(ÖVP) übergibt dem Obmann des Sozialausschuss GR Gerhard Pichler die Ausschreibung von kostenlosen Vorträgen „Roadshow Prävention 3.0 – Ernährung Bewegung Psyche“

http://www.gesundheitswirtschaft-stmk.at/fileadmin/user_upload/WKO_Praevention.pdf

Mit der Bitte um Behandlung im Sozialausschuss.  

Bgm. … ersucht um Teilnahme an der Themenweg-Wanderung am 26.10.2017, welche von der Naturwacht und der Gemeinde veranstaltet wird.

GR …(ÖVP) weist auf die Kulturtage am 28. und 29.10.2017 und auf den Adventmarkt vom 24.bis 26.11.2017 hin.

Er gibt bekannt, dass ein Kulturverein für die Organisation des Adventmarktes angestrebt wird.

Bgm. … gibt bekannt, dass am 8.12.2017 die Senioren-Weihnachtsfeier stattfindet.

09.00 Uhr Messe in der Loretokapelle, 10.00 Uhr Tee und Lebkuchen, 10.30 Uhr Treffpunkt beim Loretowirt. Die Gemeinderäte sollen wieder daran teilnehmen und unterstützend wirken.

Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, schloss der Bürgermeister die Sitzung um 22.34 Uhr.

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