Durch Anonymisierung von BIGS-Die Grünen modifizierte Niederschrift der Gemeinderatssitzung 2/2016 Gutenberg-Stenzengreith vom 23.06.2016

Veröffentlicht: Dienstag, 11. Oktober 2016
       
     
   
 

                           Gemeinde

GUTENBERG-STENZENGREITH

8160 Kleinsemmering 96, Bezirk Weiz, Tel. 03172 71 00

Bürgerservicestelle Stenzengreith, 8061 Plenzengreith 15, Tel. 03132/2775

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www.gutenberg-stenzengrreith.gv.at

___________________________________________________________________________________________

                                  
12.7.2016

Niederschrift

über die ordentliche Sitzung des

Gemeinderates 02/2016

                                  am

23.6.2016

mit Beginn um 19.00 Uhr

Anwesend:
 Entschuldigt Abwesend:

Unentschuldigt Abwesend:

-- -- --

Die Sitzung wurde ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Steiermärkischen Gemeindeordnung auf den heutigen Tag mit folgender Tagesordnung einberufen.

Die Zustell- bzw. Sendenachweise liegen vollzählig vor.


Tagesordnung

 1

Eröffnung und Begrüßung

2

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3

(Punkt 3-5 mit DI ...)

Änderung des wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungkonzeptes Nr. 4.00 idgF einschließlich Siedlungsleitbild, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01 der ehem. Gemeinde Stenzengreith:

  • Beratung und Beschlussfassung über die eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen
  • Beratung und Beschlussfassung (Endbeschluss)

4

Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01 „...“ – Beratung und Beschlussfassung:

  • Beratung und Beschlussfassung über die eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen
  • Beratung und Beschlussfassung (Endbeschluss)

5           

Information zum Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Oststeiermark:

  • Künftige Siedlungsentwicklung
  • Prioritätenreihung – Zentralität der Ortsteile

6

Genehmigung der letzten Verhandlungsschriften

7

Fragestunde

8

Bericht der Rechnungsprüfer

 9

Antrag von „BIGS-die Grünen“ bezüglich Bürgeranliegen

10

Breitband-Masterplan Bezirk Weiz

  1. Beschluss über die Beteiligung der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith

(Kosten € 2,20 je Einwohner)

Beschluss über Freigabe der GWR-Daten von der Statistik Austria für erforderliche Planungsarbeiten

11

GIS-Leitungskataster-Beschluss über Vergabe des Leitungskatasters

BA 102 BA200 Gemeinde Stenzengreith 2016-2018

12

Beschluss Teilungsplan Loretokapelle

13

Beschluss über Vergabe Sanierung Kleinsemmering-Dorfweg mittels Dünnschichtbelag

14

Gräderaktion - Förderung

15

Betreutes Wohn en – Beschluss über einheitliche Vorgehensweise-Zuzahlung für Bewohner außerhalb vom Bezirk Weiz

16

Brückenwaage Kleinsemmering

17

Beschluss Mietverträge Gartenhansl-Lagerflächen

18

Beschluss Mietvertrag Sportverein Gutenberg

19

Kindergarten-Sandspielplatz – weitere Vorgangsweise

20

Cafe und Arztpraxis „Betreutes Wohnen“ – weitere Vorgangsweise

21

Antrag auf Mietkostenübernahme Nahversorger 1. Hj 2016

22

Antrag auf Kostenübernahme für Ankauf eines Klimagerätes für den Nahversorger

23

Antrag ... – Ablöse für Kühlvitrine Fa. ...

24

Antrag Stmk. Berg- und Naturwacht/Ortsstelle Weiz – finanzielle Unterstützung

25

Ansuchen Musikverein Gutenberg um Infrastruktur- und Jungmusikerförderung

26

Antrag Unterstützung „Wildsau Dirt Run“

27

Einsatzfahrzeug Rotes Kreuz – Antrag auf Finanzierungszuschuss

28

Photovoltaik-Bürgerbeteiligungsanlage

29

ISGS Kumberg-Auflösungsbeschluss

       30

Nicht öffentlich:

Personalentscheidungen

Privates Unterstützungsansuchen

31

Allfälliges

Verlauf der Sitzung:

1 Eröffnung und Begrüßung

Bgm. ... begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.

2

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. ... stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Der Bürgermeister stellt 2 Dringlichkeitsanträge vor:

Bgm. ... bringt einen Dringlichkeitsantrag ein: Antrag VS wegen eines Zuschusses zum Schulfest in der Höhe von € 250,00

GRin ... (FPÖ) bringt einen Antrag über Aufstellung von Hinweisschildern für die Loretokapelle ein.

Beide Anträge wurden einstimmig in die Tagesordnung (vor Allfälliges) aufgenommen

       3

(Punkt 3-5 mit DI ...)

Änderung des wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungkonzeptes Nr. 4.00 idgF einschließlich Siedlungsleitbild, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01 der ehem. Gemeinde Stenzengreith:

  • Beratung und Beschlussfassung über die eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen
  • Beratung und Beschlussfassung (Endbeschluss)

  1. Beratung und Beschlussfassung über die eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen:

1.1.   Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 14, Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Wasserwirtschaftliche Planung, Einwendung vom 18.04.2016, GZ: ABT14-77Gu2-2015/5:

Gegenstand der Einwendung:

Von der Abteilung 14 des Amtes der Stmk. Landesregierung wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Baubezirksleitung Oststeiermark vom 15.04.2016 mitgeteilt, dass grundsätzlich keine Einwände bestehen, wenn die Auflagen der Schongebietsverordnung eingehalten werden. Generell wird auf die wasserwirtschaftlichen Interessen zur Thematik „Niederschlagswässer“ in der Beilage hingewiesen und sind diese entsprechend in den Wortlaut und Erläuterungsbericht aufzunehmen.

Der Gemeinderat kommt nach Abwägung der Sach- und Rechtslage zum Schluss, der Einwendung teilweise stattzugeben. Zu den Auflagen der Schongebietsverordnung wird vom Gemeinderat einerseits auf die verpflichtende Erstellung eines Bebauungsplanes sowie andererseits die nachfolgenden Individualverfahren (zB Bauverfahren) verwiesen. Zu der Thematik „Niederschlagswässer“ erfolgt eine Ergänzung des Erläuterungsberichtes unter Pkt. 3 (Begründungen) und wird die o. a. Beilage in den Erläuterungsbericht zur gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung unter Pkt. 4.5 zur besseren Nachvollziehbarkeit für den Normunterworfenen aufgenommen. Zu der Erstellung eines kommunalen Wasserentwicklungsplanes wird im Anlassfall mit der Abteilung 14 des Amtes der Stmk. Landesregierung Kontakt aufgenommen.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ....

Einstimmiger Beschluss.

1.2    Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 13, Umwelt- und Raumordnung, Bau- und Raumordnung, örtliche Raumplanung, Stellungnahme vom 27.04.2016, GZ: ABT13-10.200-44/2015-1:

Gegenstand der Stellungnahme:

Von der Abteilung 13 des Amtes der Stmk. Landesregierung (Umwelt- und Raumordnung) wird mitgeteilt, dass von hiesiger Seite kein Einwand erhoben wird. Hingewiesen wird, dass sämtliche verfahrensbezogene Schreiben auch anderer Fach-/Abteilungen/
Stellen zu berücksichtigen sind.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Abteilung 13 des Amtes der Stmk. Landesregierung (Umwelt- und Raumordnung) zur Kenntnis. Sämtliche verfahrensbezogene Schreiben auch anderer Fach-/Abteilungen/Stellen werden im Verfahren berücksichtigt.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... und war einstimmig.

1.3    Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Stellungnahme vom 10.05.2016, GZ: BMWFW-60.214/0077-III/6a/2016:

Gegenstand der Stellungnahme:

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Sektion III, Energie- und Bergbau teilt mit, dass im Gemeindegebiet von Gutenberg-Stenzengreith
keine in seinen Zuständigkeiten fallenden Bergbauberechtigungen bestehen. Zu der ausschließlich obertägigen Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe wird auf die Bezirksverwaltungsbehörde als MinroG-Behörde verwiesen.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Kenntnis. Zu der Zuständigkeit der obertägigen Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe wird vom Gemeinderat auf die erfolgte Abstimmung mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vom 11.05.2016 hingewiesen. Nach Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Weiz (Gewerbereferat) befindet sich im Gemeindegebiet Gutenberg-Stenzengreith kein Betrieb zur obertätigen Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... einstimmig.

1.4    Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Stellungnahme vom 30.05.2016, GZ: BMVIT-17.950/0045-I/PR2/2016:

Gegenstand der Stellungnahme:

Seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bei raumordnungsbezogenen Maßnahmen wie bspw. Flächenwidmungen, Raumordnungsprogrammen, Bebauungsplänen bzw. Örtlichen Entwicklungskonzepten, luftfahrtrechtliche Belange (Nahbereich befindliche Flugplätze, Luftfahrthindernisse, Attraktivierung der Flächen und Anlagen auf Wildtiere und Vögel, Anlagen mit optischer oder elektrischer Störwirkung sowie Schutzbereiche von Flug-sicherungseinrichtungen) zu berücksichtigen sind.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zur Kenntnis. Zu den raumordnungsbezogenen Maßnahmen wird vom Gemeinderat festgehalten, dass die o. a. luftfahrtrechtlichen Belange berücksichtigt werden und verweist diesbezüglich auf die Bestandssituation sowie die im Umgebungsraum vorhandenen Waldflächen.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... einstimmig.

1.5.   Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, Personal, Organisation, Recht, BBL-Koordination, Einwendung vom 02.06.2016, GZ: ABT16 VT-TD.01-1083/2016-1:

Gegenstand der Einwendung:

Die Abteilung 16 des Amtes der Stmk. Landesregierung (Verkehr und Landeshochbau) erhebt in Abstimmung mit der Baubezirksleitung Oststeiermark einen Einwand dahingehend, dass die Verkehrserschließung ausschließlich über die Gemeindestraße (Hammerschlagweg) zu erfolgen hat. Der Einbindungsbereich in die Landesstraße L 319 ist erforderlichenfalls an Art und Ausmaß der Nutzung auf Kosten des Verursachers anzupassen. Weiters ist ein Nachweis über eine ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung zu erbringen. Dabei dürfen die Entwässerungsanlagen der Landesstraße nicht in Anspruch genommen werden. Nachfolgend wird die Stellungnahme der Baubezirksleitung Oststeiermark vom 31.05.2016 zur gefälligen Kenntnisnahme übermittelt. Abschließend wird auf die geltenden verkehrsplanerischen Grundsätze in der Allgemeinen Stellungnahme verwiesen sowie die im Gemeindegebiet verlaufenden Landesstraßen aufgelistet.

Der Gemeinderat kommt nach Abwägung der Sach- und Rechtslage sowie in Kenntnisnahme der örtlichen Gegebenheiten zum Schluss, der Einwendung teilweise stattzugeben. Zu der Verkehrserschließung wird auf die künftige Erschließung über die bestehende Ein- und Ausfahrt im Westen des Planungsgebietes hingewiesen. Zu der eventuell erforderlichen Anpassung des Einbindungsbereiches wird auf die nachfolgenden Individualverfahren (zB Bauverfahren) verwiesen. Zu dem Nachweis einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung wird auf die verpflichtende Erstellung eines Bebauungsplanes sowie die nachfolgenden Individualverfahren (zB Bauverfahren) verwiesen. Basierend auf den örtlichen Gegebenheiten werden die verkehrsplanerischen Grundsätze in der Allgemeinen Stellungnahme eingehalten. Für den Gemeinderat ist es jedoch unverständlich, wie eine vorliegende Stellungnahme gleichzeitig als Einwendung (Pkt. F    Einwendung im Auflageverfahren) anzusehen ist und wird diesbezüglich um eine Änderung ersucht, da die Behörde selbst die Grundlagen zu prüfen hat.

Die Auflistung der regionalen Verkehrsträger (Landesstraßen) wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... einstimmig.

 Beratung und Beschlussfassung ZUR Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 4.00 idgF, verfahrensfall lfde. Nr. 0.01 (ehem. gemeinde stenzengreith):

Basierend auf der erfolgten Behandlung der eingelangten Einwendungen sowie Kenntnisnahmen der einzelnen Stellungnahmen wird die Änderung des wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 4.00 idgF, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01 (ehem. Gemeinde Stenzengreith), verfasst von der Pumpernig & Partner ZT GmbH, GZ: 123FG15, beschlossen.

Die Beschlussfassung erfolgt auf Antrag von Bgm. ... einstimmig.

 Beratung und Beschlussfassung zur Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01:

Basierend auf der erfolgten Ergänzung des Erläuterungsberichtes unter Pkt. 3 (Begründungen) einschließlich Punkt 4.5 der Beilagen wird die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01, verfasst von der Pumpernig & Partner ZT GmbH, GZ: 123FG15, beschlossen.

       4

Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 0.01 „....“ – Beratung und Beschlussfassung:

  • Beratung und Beschlussfassung über die eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen
  • Beratung und Beschlussfassung (Endbeschluss)

Siehe Punkt 3)

        5

Information zum Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Oststeiermark:

  • Künftige Siedlungsentwicklung
  • Prioritätenreihung – Zentralität der Ortsteile

DI ... erklärt den in Auflage befindlichen Regionalplan Repro Region Oststeiermark.

Dieser wird per 1.8.2016 rechtskräftig und gilt für die nächsten  10 bis 15 Jahre.

        6

Genehmigung der letzten Verhandlungsschriften

Da keine Änderungswünsche für die Verhandlungsschrift der öffentlichen Sitzung mehr eingebracht wurden, gilt diese als genehmigt.

Die Verhandlungsschrift der nichtöffentlichen Sitzung wird auf Grund der Anwesenheit von Zuhörern im Tagesordnungspunkt „nichtöffentlich“ verlesen.

        7

Fragestunde

GR Gerhard Pichler erkundigt sich, wie es mit der beantragten 30 km/h-Beschränkung im Ortszentrum aussieht. Bgm. ... erklärt, dass dieser Antrag beim zuständigen Referenten in der BH Weiz „ganz oben auf dem Stapel“ liegt. Er wird in Kürze wieder nachfragen.

GR ... (ÖVP) erkundigt sich, wann ein Gemeindeentwicklungsausschuss gebildet wird.

Bgm. ... erklärt, dass der Sportplatzbau-Ausschuss bis zum Abschluss des Funcourt-Baus tätig sein wird. Dieser Ausschuss wird aber zwischenzeitig parallel den Workshop für den Gemeindeentwicklungs-Ausschuss vorbereiten.

Betreffend Funcourt gibt es Anbote mit verschiedenen Konzepte. ... schaut sich diese an. Diesbezüglich soll es noch vor den Ferien einen Termin geben.

GR ... (ÖVP) teilt mit, dass die geänderte Situation bei der Entsorgung der gelben Säcke bei der Sammelstelle Kreuzwirt nicht funktioniert und noch immer gelbe Säcke dort abgelagert werden. Dies auch von auswärtigen Personen. Diese auswärtigen Personen behaupten, dass sie eine Genehmigung vom Bürgermeister unserer Gemeinde haben.

Bei der Müllsammelstelle soll eine entsprechende Beschilderung angebracht und die abgelagerten Säcke weggeräumt werden.

Eine in der Müllsammelstellte montierte Videokamera soll ausgewertet und gewartet werden.

Weiters fragt GR ... (ÖVP) an, ob die diversen Aufschüttungen von ... legal sind.

Bgm. ... (ÖVP) erklärt, dass in der erfolgten Rodungsverhandlung die Aufschüttungshöhe festgelegt wurde.GR ... (ÖVP) ersucht daraufhin den Bürgermeister um Kontrolle dieser Aufschüttungen.

GR ... (ÖVP) erkundigt sich, wie sich die ....-Rechnung über € 5.000,00 zusammensetzt. Bgm. ... wird sich diese anschauen.

GR Gerald Konrad erkundigt sich, ob Bgm. ... wegen eines WIKI- Jugendbusses  in Passail nachgefragt hat. Bgm. ... wird dies noch nachholen.

GR... (ÖVP) fragt an, ob es in der Versorgung durch den im Bereich des ehem. Kreuzwirtes aufgestellten Handymastens noch zu einer Verbesserung kommen wird. Bgm. ... erklärt, dass die Telekom den Standort nicht verlegen wird. Eine Verbesserung der Versorgung ist vielleicht durch den Masten in Höferbach gegeben.

Dieser soll im August 2016 aufgestellt werden.

GR Gerhard Pichler fragt Bgm. ..., ob es seinerseits betreffend Plenzengreith einen Kontakt mit einem Passailer Gemeinderat gegeben hat. Bgm. ... erklärt, dass dies nicht der Fall sei. Es wurde lediglich telefonisch mit Frau BGM ... abgestimmt, dass sie nach interner Absprache in Passail einen Termin vorschlagen soll.

        8

Bericht der Rechnungsprüfer

GRin und Obfrau des Prüfausschusses erklärt den Bericht der Rechnungsprüfer:

Belegprüfung ist in Ordnung.

Die Rückstandsliste lautet über € 47.551,00, davon Gutenberg € 32.252,00 und Stenzengreith € 15.298,00. Der Gemeindevorstand soll die Abarbeitung dieser Rückstände wieder in die Hand nehmen.

Fr. ... (FPÖ) verliest die Förderungen an die Vereine und erklärt, dass auch die Hundeabgabe geprüft wurde. Es sind 92 Hunde gemeldet, Prüfausschuss vermutet, dass es mehr sein müssen. Diesbezüglich soll in der nächsten Zeitung ein entsprechender Hinweis erfolgen.

GR .. (ÖVP) und stellvertretender Prüfausschuss-Obmann ersucht Bgm. ..., bei Bewohnern, die einfach nicht bezahlen wollen, beinhart durchzugreifen und alle dafür vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Sämtliche Förderungen sollen noch heuer neu festgelegt werden.

Die Miete des Sportvereines wird nächstes Mal geprüft.

Nach diesen Erklärungen wurde der Bericht der Rechnungsprüfer einstimmig beschlossen.

        9

Antrag von „BIGS-die Grünen“ bezüglich Bürgeranliegen

Bgm. ... berichtet, dass der ursprünglich eingebrachte Antrag von BIGS abgeändert wurde. Der Antrag wurde verteilt und verlesen (Beilage der Verhandlungsschrift).Dabei geht es um die Transparenz bei eingebrachten schriftlichen Anliegen der Bevölkerung.

Nach ausführlicher Diskussion erfolgte die Abstimmung. Der Antrag wurde mit 6:6 Stimmen nicht angenommen. Dagegen waren die GRe ... (ÖVP), ... (ÖVP), ... (ÖVP), ... (ÖVP), ... (ÖVP) und ... (ÖVP).

        10

Breitband-Masterplan Bezirk Weiz

  1. Beschluss über die Beteiligung der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith

(Kosten € 2,20 je Einwohner)

  1. Beschluss über Freigabe der GWR-Daten von der Statistik Austria für erforderliche Planungsarbeiten
  1. Bgm. ... erklärt dass unsere Gemeinde die einzige ist, die an diesem Projekt bisher nicht beteiligt ist. Die Kosten für die Planung betragen € 2,20 pro Einwohner. Die Kosten belaufen sich dafür daher ca. € 3.850,00. Lt. Ingo Reisinger vom Büro Schickhofer gibt es dafür eine Sonderförderungszusage bis zu € 4.000,00.

Der Gemeinderat beschloss in der Folge einstimmig die Beteiligung am Breitband-Masterplan Bezirk Weiz.

Statistik Austria stellt diese Daten gratis zur Verfügung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Freigabe dieser GWR-Daten durch die Statistik Austria.

 11

GIS-Leitungskataster-Beschluss über Vergabe des Leitungskatasters

BA 102 BA200 Gemeinde Stenzengreith 2016-2018

Bgm. ... berichtet über ein neues Angebot der Fa. GIS-Quadrat über € 32.800,00.

Es gibt dafür BZ-Mittel vom Land Steiermark in der Höhe von € 21.000,00.

Damit sollen die Wasserleitungen und Kanalleitungen der ehemaligen Gemeinde Stenzengreith digital erfasst werden. Der Laufmeter kostet ca. € 7,00 bis € 8,00.

Da auch die Einbindung von privaten Genossenschaften/Gemeinschaften sinnvoll erscheint, sollen dafür 20% der Laufmeterkosten den Genossenschaften/Gemeinschaften vorgeschrieben werden-dafür erfolgte ein einstimmiger GR-Beschluss.

Vom Gemeinderat wurde weiters einstimmig beschlossen, den Auftrag an GIS-Quadrat in der vorliegenden Fassung  zu erteilen.

        12

Beschluss Teilungsplan Loretokapelle

Bgm. ... berichtet, dass eine neue Vermessung stattgefunden (mit Einbindung der Anrainer) hat. Der dafür vorliegende Teilungsplan wurde in der Folge vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.

        13

Beschluss über Vergabe Sanierung Kleinsemmering-Dorfweg mittels Dünnschichtbelag

Bgm. ... berichtet über das vorliegende Angebot der Fa. Possel. Es sollen 200 lfm mit 5 m Breite saniert werden. Kosten € 7,50 netto/m².

Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Diskussion einstimmig diese Sanierung.

        14

Gräderaktion-Förderung

Bgm. ... erklärt diese Aktion, welche die Hofzufahrtswege in der ehemaligen Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith betrifft. In Gutenberg gibt es keine geschotterten Hofzufahrtswege.

Bei dieser Aktion übernimmt die Landwirtschaftskammer die Kosten für den Einbau des Schotters (mit Bagger und Walze), die Gemeinde übernimmt die  Kosten für den Schotter, verrechnet jedoch an jeden beteiligen Wegbenutzer und Besitzer € 680,00 (für 2 Fuhren Schotter).

Besitzer von Ferienhäusern wird ein Betrag von jeweils € 380,00 vorgeschrieben.

Der Gemeinderat hat diese Vorgangsweise  in Anlehnung an die bisherige  Handhabung in der Gemeinde Stenzengreith einstimmig  beschlossen.

        15

Betreutes Wohnen – Beschluss über einheitliche Vorgehensweise-Zuzahlung für Bewohner außerhalb vom Bezirk Weiz

Der Bürgermeister erklärt, dass der Sozialhilfeverband Weiz die Betreuungsleistung bis zu

€ 110,00 pro Person und Monat nur für Bewohner übernimmt, welche schon mindestens 6 Monate zuvor im Bezirk Weiz gemeldet waren.

Die Kosten dieser  Betreuungsleistung für auswärtige bzw. bisher nicht gemeldete Personen muss die Gemeinde übernehmen.

Nach ausführlicher Diskussion wurde mehrheitlich beschlossen, die Kosten für die Betreuungsleistung für auswärtige Personen zu übernehmen. Dagegen war GRin ... (FPÖ).

        16

Brückenwaage Kleinsemmering

Bgm. ... berichtet, dass es 2015 nur 10 Wiegungen meist für Heuballen gegeben hat.

Eine Eichung würde in Abständen von 2 Jahren jeweils  rund € 2.000,00 kosten.

Da ohnehin die elektronische Brückenwaage (bei Biowärme) genutzt wird, hat der Gemeinderat einstimmig  beschlossen, die Brückenwaage in Kleinsemmering nicht mehr zu warten und zu eichen. Fr. ... hat sich bereit erklärt, bei Bedarf jedoch trotzdem Wiegungen auf dieser Brückenwaage durchzuführen.

        17

Beschluss Mietverträge Gartenhansl-Lagerflächen

Der Bürgermeister verliest die Namen der Mieter und erklärt auszugsweise die Mietverträge. Die Miete pro Mieter beträgt monatlich € 40,00.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Mitverträge in der vorliegenden Fassung.

GR Gerhard Pichler war als Mieter befangen.

        18

Beschluss Mietvertrag Sportverein Gutenberg

Vorliegender Mietvertrag wird von Bgm. ... verlesen. Die Miete beträgt pro Monat

€ 600,00 + zuzüglich 480,- für Betriebskosten der Heizung.  Ab Herbst soll wegen der Heizkosten  eine Überprüfung der Miethöhe durchgeführt werden, da derzeit nur eine Schätzung der Heizkosten zu Grunde liegt.

Strom zahlt jeder Verein selbst.

Der Mietvertrag läuft seit 31.8.2015.

Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Diskussion mehrheitlich den vorliegenden Mietvertrag. Dagegen war GRin ... (FPÖ).

       19

Kindergarten-Sandspielplatz – weitere Vorgehensweise

Bgm. ... berichtet von vorliegenden Angeboten der Firmen Almholz und Pieber.

Der Schulausschuss soll diese Angebote behandeln und einen Vorschlag dem Gemeindevorstand  zur Beschlussfassung vorlegen.

Diese Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

        20

Cafe und Arztpraxis „Betreutes Wohnen“ – weitere Vorgehensweise

Der Bürgermeister teilt mit, dass es nun auch eine Bewerbung von ... für das Cafe mit Nahversorger gibt und verliest deren schriftliche Bewerbung.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

... sollen mit Fa. ... abklären, ob diese die Einrichtung des Lokals  übernimmt. Herr ... von der Fa. ... soll lt. Vzbgm. ... (ÖVP) eine Standortanalyse durchführen. Frist für die Vorlage aller relevanten Unterlagen wurde mit Ende Juli 2016 angesetzt.

GR ... (ÖVP) merkte an, dass es parallel dazu auch einen Plan der Gemeinde für das Cafe geben soll. Dazu  beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass Herr ... (ÖVP) einen entsprechenden Plan für das Cafe inkl. einer Kostenschätzung vorlegen soll.

Betreffend Arztpraxis berichtet Bgm. ..., dass Fr. Dr. ... die Kündigung bei der Ärztekammer durchführen wird. Bgm. ... ist zuversichtlich, dass ein Arzt nach Gutenberg kommt.

        21

Antrag auf Mietkostenübernahme  Nahversorger 1.Hj 2016

Der Bürgermeister verliest den diesbezüglichen Antrag.

Der Gemeinderat beschloss in der Folge mehrheitlich die Mietkostenübernahme für das 1.Hj 2016 für den Nahversorger. Für das 2.Hj ist wiederum ein Antrag notwendig.

Dagegen gestimmt hat GR ... (ÖVP)

        22

Antrag auf Kostenübernahme für Ankauf eines Klimagerätes für den Nahversorger

Bgm. ... verliest den eingelangten Antrag und berichtet, dass das Klimagerät lt. Anbot € 3.603,00 kostet.

Nach ausführlicher Diskussion lehnte der Gemeinderat diesen Antrag einstimmig ab.

Grund: Da der Nahversorger sich ,wie unter Punkt 21 erwähnt ,für das neue Lokal im Objekt „Betreutes Wohnen“ beworben hat, ist derzeit eine solche Investition nicht sinnvoll.

        23

Antrag ... – Ablöse für Kühlvitrine Fa. ...

Bgm. ... verliest den vorliegenden Antrag.

Nach kurzer Diskussion wurde dieser Antrag vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.

        24

Antrag Stmk. Berg- und Naturwacht/Ortsstelle Weiz-finanzielle Unterstützung

Bgm. ... verliest den vorliegenden Antrag.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig eine Unterstützung von

€ 150,00 für 2016.

        25

Ansuchen Musikverein Gutenberg um Infrastruktur- und Jungmusikerförderung

Das vorliegende Ansuchen wurde vom Bürgermeister verlesen.

Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig die Förderung von € 2000,00 für 2016

(für 50 Schüler).

     26

Antrag Unterstützung „Wildsau Dirt Run“

Bgm. ... verliest den Antrag. Es geht dabei um € 223,00, welche dem Veranstalter  für Wasser und Müll von der Gemeinde vorgeschrieben wurden.

Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.

    27

Einsatzfahrzeug Rotes Kreuz – Antrag Finanzierungszuschuss

Bgm. ... erklärt, dass die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith die einzige Gemeinde im Bezirk ist, welche keinen Zuschuss zur Anschaffung eines Einsatzfahrzeuges leistet.

Entgegen des GR-Beschlusses vom 1.12.2015 soll nun dieser Finanzierungszuschuss in der Höhe von jährlich € 928,00 auf 4 Jahre hindurch doch geleistet werden.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin mehrheitlich den Finanzierungszuschuss in der o.a. Form. Dagegen gestimmt haben GR Gerhard Pichler und GR Gerald Konrad von BIGS mit der Begründung, dass das „ Rote Kreuz“ finanziell gut aufgestellt“ und Transporte mit Rettungsfahrzeugen entsprechend verrechnet werden.

        28

Photovoltaik-Bürgerbeteiligungsanlage

Bgm. ... berichtet über die diesbezüglich eingeholten Informationen.

Die Kosten für eine eigene Anlage im ASZ würden € 20.000,00 bis € 30.000,00 betragen.

Ein solches Projekt als Bürgerbeteiligungsmodell über die Gemeinde zu realisieren ist rechtlich problematisch.

Die Raiffeisenbank ist auch nicht in der Lage die finanziellen Belange einer Bürgerbeteiligung zu machen.

Die Fa. Surenergy aus dem Almenland bietet eine oder mehrere Anlagen in Form von Bürgerbeteiligung mit einem jährlichen Ertrag von ~2,5% an. Sie hat auch schon in den Nachbargemeinden solche umgesetzt.

Es ist dafür ein Gemeinderatsbeschluss über die Bereitstellung von Flächen auf öffentlichen Gebäuden (Rüsthaus FF Kleinsemmering, ASZ, Kläranlage, Gemeindeamt usw.) notwendig.

Dieser Beschluss erfolgte daraufhin einstimmig.

Um die Bevölkerung über dieses Vorhaben entsprechend zu informieren, ist ein entsprechender Hinweis in der Gemeindezeitung geplant.

        29

ISGS Kumberg- Auflösungsbeschluss

Bgm. ... verliest den notwendigen Beschluss und informiert gleichzeitig, dass in den verrechneten Leistungen die monatliche Miete schon enthalten war. Deshalb wird die bisher bezahlte Miete 2016 von ISGS retourniert. Der Beschluss lt. Vorlage wurde vom Gemeinderat einstimmig gefasst.

        30

Zuschuss zum Schulfest 

Bgm. ... verliest einen diesbezüglichen Antrag von VS-Dir. ....

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig einen Zuschuss in der Höhe von

€ 250,00 für das Schulfest.

        31

Antrag für Beschilderung Loretokapelle

Bezug nehmend auf den von GRin ... (FPÖ) gestellten Antrag wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, eine entsprechende Beschilderung (Hinweistafeln) für die Loretokapelle durchzuführen.

        32

Nicht öffentlich

Personalentscheidungen

Privates Unterstützungsansuchen

Siehe Protokoll „nichtöffentlich“!

        33

Allfälliges

Bgm. ... informiert kurz über die Weiz-Rallye.

Weiters teilt er mit, dass die FF Garrach ein neues Fahrzeug benötigt, da der Mercedes kein Pickerl mehr bekommt. Kosten ~€ 150.000,00. ~€ 40.000,00 zahlt bei positiver Beurteilung der Landesfeuerwehrverband, Rest durch FF Garrach und  Zuschuss von Gemeinde auch mit BZ-Mittel.

GRin ... (FPÖ) macht darauf aufmerksam, dass die Hecke in Plenzengreith bei der Bürgerservicestelle unbedingt geschnitten werden soll. Bgm. ... erklärt, dass dieses Ersuchen auch bereits von GK ... (ÖVP) an ihn herangetragen wurde.

Ein entsprechender Auftrag soll an ... erteilt werden. Ebenso ein Auftrag für das Ausmähen bei den aufgestellten Bankerln.

GR ... (SPÖ) berichtet, dass der geplante Jugendraum im Objekt „Gartenhansl“ von Fr. ... von der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark besichtigt wird.

Weiters berichtet GR Hörz, dass vom Jugendausschuss eine Radtour zur Gemeindeerkundung geplant ist.

Ein Erlebniscamp soll es vom 9.bis 12.8.2016 geben. Diesbezüglich sind Jugendliche anzuschreiben.

GR Gerhard Pichler berichtet, dass im Umweltausschuss eine Vereinheitlichung der Wassergebühren in Arbeit ist.

Bezüglich der Meldung von Brauch-Wasser-Zisternen sollte eine Befragung im Rahmen einer geplanten Fragebogen-Umfrage der Energieregion gemacht werden.

Betreffend Papierabholung gibt es entsprechend der Kostengegenüberstellung vom AWV nur geringe Kosten-Unterschiede zwischen Fa. Ehgartner und Müllex.

Eine Hausabholung wäre vorrangig, diese wäre in den Kosten ebenfalls ähnlich. Dafür ist es notwendig festzustellen, ob alle Objekte bei einer Hausabholung angefahren werden können. Die Sammeltonnen würden einmalig € 22,0 je Haushalt kosten.

Weiters schlägt GR Gerhard Pichler die Anschaffung eines E-Autos als Mietauto vor.

Diesbezüglich sollen die Kosten für die Gemeinde eruiert werden.

Bgm. ... berichtet, dass eine Themenwegwanderung der Gemeinderäte mit ... geplant ist. Es geht dabei um die Attraktivierung des Mühlbach-Bereiches.

Voraussichtlicher Termin 15.7.2016.

Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, schloss der Bürgermeister die Sitzung um 22.50 Uhr.

Kleinsemmering, am  

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