Unser Antrag "Bürger-/Bürgerinnenfragestunde" in der Gemeinderatssitzung am 22.03.2018

Veröffentlicht: Samstag, 24. März 2018

ANTRAG VON BIGS-DIE GRÜNEN FÜR DIE GEMEINDERATSSITZUNG IN GUTENBERG-STENZENGREITH AM 22.3.2018:

„Bürger-/Bürgerinnenfragestunde“

Bürger-/Bürgerinnenfragestunden im Rahmen der Gemeinderatssitzungen werden bereits in vielen Gemeinden in Österreich erfolgreich durchgeführt, wobei diese bereits in der Gemeindeordnung von Oberösterreich verankert wurde.

Die steirische Gemeindeordnung sieht leider noch keine Bürger-/Bürgerinnenfragestunde vor.

Antrag:

BIGS- Die Grünen stellen in der ordentlichen Gemeinderatssitzung am 22.3.2018 in Gutenberg-Stenzengreith daher den Antrag, dass in der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith eine Bürger-/Bürgerinnenfragestunde jeweils vor Beginn der ordentlichen Gemeinderatssitzung eingeführt wird.

Beiliegend zu diesem Antrag ist eine Organisationsrichtlinie nach der die Bürger-/Bürgerinnenfragestunde abgewickelt werden sollte und ein Anmeldeformular, dass für die Anmeldung verwendet werden kann 

 

 

Bürger-/Bürgerinnenfragestunde Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith

Organisationsrichtlinie

Personenbezeichnungen gelten in der Folge jeweils auch in weiblicher Form

Die Bürgerfragestunde findet jeweils 30 Minuten vor Beginn der Gemeinderatssitzung statt.

Dem Bürgermeister bzw dessen Vertretung obliegt die Leitung der Bürgerfragestunde

Jeder Einwohner der Gemeinde ist berechtigt, Fragen an den Bürgermeister, an ein Mitglied des Gemeindevorstandes oder Gemeinderates, an einen Ausschussobmann oder an einen Fraktionsobmann

zu stellen.

Die Frage muss eine Angelegenheit zum Inhalte haben, welche in den Wirkungsbereich der Gemeinde fällt.

Die Frage ist mindestens 10 Tage zuvor schriftlich (Brief, Fax, e-mail) im Gemeindeamt einzubringen – vorzugweise mit dem dafür vorgesehenen Formular.

Die Frage stellt gleichzeitig eine Anmeldung zur Bürgerfragestunde dar. Die Anmeldung hat den Namen und die Anschrift des Fragestellers und die konkrete Frage zu beinhalten.

Unvollständige Anmeldungen und Fragen, die gegen das Datenschutzrecht oder sonstige Verschwiegenheitspflichten verstoßen würden, werden nicht beantwortet.

Fragen zu Tagesordnungspunkten werden nicht in der Fragestunde behandelt, sondern bei den entsprechenden Punkten.

Ist der Fragesteller nicht anwesend bei der Fragestunde, verfällt die Frage.

Die Frage wird im Rahmen der Bürgerfragestunde verlesen und von der angesprochenen Person (Bürgermeister, Vorstandsmitglied, Ausschussobmann, Gemeinderat) beantwortet und anschließend vom Gemeinderat diskutiert. Eine mit der Frage unmittelbar im Zusammenhang stehende Zusatzfrage durch den Fragesteller ist zulässig.

Für die Beantwortung einer Frage mit Diskussion und Zusatzfrage ist ein Zeitlimit von maximal 10 Minuten einzuhalten. Die Gesamtdauer der Bürgerfragestunde soll nach Möglichkeit 30 Minuten nicht überschreiten.

Die Reihenfolge der Fragen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Frage.

Werden mehr Fragen eingebracht, als in der Fragestunde beantwortet werden können (bei Überschreiten des Zeitlimits von 30 Minuten), werden diese in der nächsten Fragestunde beantwortet, sofern der Fragesteller anwesend ist.

Jeder Fragesteller kann pro Kalenderjahr drei Fragen zur Bürgerfragestunde einbringen.

Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung der Frage. Eine Ablehnung (z.B Verstoß der Verschwiegenheitspflicht) muss jedoch schriftlich begründet sein.

Die Bürgerfragestunde wird protokolliert. Dem Protokoll werden auch abgelehnte Fragen samt Begründung beigefügt.

Die Organisationsrichtlinien treten nach Kundmachung und Bekanntgabe in der Gemeindezeitung in Kraft. 

 

 

Anmeldung zur Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde

Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith

am………………………….

Nachname:………………………………

Vorname:…………………………………

Wohnhaft…………………………………

Telefonnummer:………………………                                     

E-Mail: …………………....................……

 

Frage an:    Bürgermeister:…………………………………………………

              Gemeindevorstand:…………………………………………… 

              Ausschussobmann /-obfrau:……………………………………

              Gemeinderat / -rätin……………………………………………

Frage:

…………………………………………………………….

…………………………………………………………….

…………………………………………………………….…………………………………………………………….

 

Ich stimme einer elektronischen Verarbeitung meiner Daten für die Bearbeitung und Beantwor-

tung meiner Anfrage zu.

 

………………………......................................................

(Unterschrift)

 

 

Wichtige Informationen:

  • Die Frage muss mindestens 10 Kalendertage vor der Gemeinderats-Sitzung schriftlich, elektronisch oder per Fax eingebracht werden und in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith fallen.   
  • Eine persönliche Anwesenheit bei der Gemeinderatssitzung ist erforderlich.

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