Plenzengreith, was ist Sache

Veröffentlicht: Mittwoch, 06. April 2016

Im Juni 2015 wurde ein Verhandlungsteam im Gemeinderat beschlossen, das die Abspaltung von Plenzengreith mit der Gemeinde Passail verhandeln soll: die Vermögensauseinandersetzung, den Zeitplan,...

Es gab bereits einige interne Treffen dieses Verhandlungsteams (Bürgermeister (SPÖ), Vizebürgermeister (ÖVP) Gemeindekassier (ÖVP), Gemeinderäte (1x SPÖ, 1x BIGS)). Weiter fand eine Verhandlungsrunde mit den Vertretern der Gemeinde Passail statt.

Das letzte Treffen der Verhandlungsteams Plenzengreith von Gutenberg-Stenzengreith fand am 4.2.2016 statt, wobei beschlossen wurde nach interner Klärung der Vermögenswerte ein Treffen mit dem Verhandlungsteam Passail zeitnah (noch vor dem Sommer) durchzuführen.

Die Forderungen  von Seiten der ÖVP in der Sache Plenzengreith in einer ihrer letzten Aussendungen sorgten daher auch bei der Gemeinderatssitzung am 24.3.2016 für Verwunderung.

Was ist Sache:

Kuriosum 1: Die ÖVP fordert eine eigene(?) Vorgehensweise ein. Allerdings wurde Fahrplan bereits vorher gemeinsam mit der ÖVP im Verhandlungsteam „Plenzengreith“ besprochen und vereinbart!

In einer  Ausschusssitzung 01.03.2016 zum Thema  „Plenzengreith“ ist das weitere Vorgehen ganz klar gemeinsam vereinbart worden. Es wurde ein Zeitplan festgelegt, die Themen und Zuständigkeiten geklärt. (Anwesend: Bürgermeister (SPÖ), Vizebürgermeister (ÖVP) Gemeindekassier (ÖVP), Gemeinderäte (1x SPÖ, 1x BIGS))

Kurz darauf fordert die ÖVP ein davon abweichendes Vorgehen: Sofortige Beauftragung der Gemeindeabteilung des Landes Steiermark zur Prüfung?

Kuriosum 2: Dieser von der ÖVP geforderte Antrag beim Land Steiermark ändert jedoch nichts am Vorgehen!

Warum: Laut Auskunft vom Land Steiermark und entsprechend der Gemeindeordnung (Paragraph 6 und 7) müssen sich die betroffenen Gemeinden im Vorfeld einigen und die Abspaltung bzw. Eingliederung im Gemeinderat beschließen. Erst danach kann das Land eine Genehmigung erteilen.

Was muss berücksichtigt werden:

1) Gemeindeordnung Paragraph 6 Absatz 2

„... wobei jedenfalls darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass die Gemeinden fähig sind, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Als öffentliche Interessen sind insbesondere wirtschaftliche, infrastrukturelle, raumordnungs- und verkehrspolitische, demografische oder finanzielle Gründe zu verstehen.“

Da sowohl Passail als auch Gutenberg bereits fähig war als eigenständige Gemeinde zu existieren, kann davon ausgegangen werden, dass diese Voraussetzungen bereits bewiesenermaßen gegeben ist. 

2) Gemeindeordnung Paragraph 7 Absatz 4

„Eine Vermögensauseinandersetzung findet nur auf Verlangen einer der betroffenen Gemeinden statt....“

... Das heißt im Fall Plenzengreith:  Die beiden Gemeinden müssen sich einigen und nicht das Land bestimmt.

 

Damit aber sozusagen alles unternommen wird, was einer raschen Abspaltung Plenzengreith auch nur irgendwie unterstützt haben wir auch diesem Antrag zugestimmt, mit dem Bewusstsein damit auch bei des Landesregierung in der Abteilung 7 für einiges Erstaunen zu sorgen.   

Wir setzen uns ein für ...

  • Offenheit und Transparenz
  • Bürgernähe und Bürgerbeteiligung
  • Gleichbehandlung aller BürgerInnen
  • Familienfreundliche, verkehrssichere Gemeinde
  • Bürgerservice